Die Verwaltung wird beauftragt, das Pilotprojekt „Bürgernahes Carsharing“ weiterzuführen und entsprechend des Sachverhalts die Ausschreibung und Vergabe für ein Carsharing-Unternehmen zu tätigen, sofern die Stadt Billerbeck einen positiven Zuwendungsbescheid aus der FöRi MM erhält (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement)
Sachverhalt:
In Billerbeck fallen 23% des Energieverbrauchs im Verkehrssektor an.
Bürgernahes Carsharing ist eine Maßnahme des Mobilitätskonzeptes und kann auch
zum Klimaschutz beitragen, da durch die Ermöglichung zum Verzicht auf ein
eigenes Fahrzeug oder einen Zweitwagen Ressourcen eingespart werden.
Bereits in früheren Jahren wurde der Versuch unternommen, Carsharing in
Billerbeck zu etablieren. Der Versuch war damals mangels Interesse gescheitert.
Die bisherige Resonanz auf das Projekt lässt jedoch die Vermutung zu, dass sich
dies geändert hat.
2022 stellten die Kommunen Havixbeck, Coesfeld, Rosendahl und Billerbeck
einen LEADER-Antrag auf Förderung für das Pilotprojekt „Bürgernahes Carsharing
in Wohnquartieren“ und erhielten im November 2022 den Zuwendungsbescheid zur
Phase 1. Diese umfasste die Bedarfsanalyse, Konzeptionierung, Ermittlung von
Standorten und von interessierten Haushalten sowie die Vorbereitung des
Testbetriebs. Beginn der kommunalen Zusammenarbeit zur Umsetzung von Phase 1
war im April 2023.
Die folgende Phase 2 umfasst den 3-jährigen Testbetrieb von 2024 bis 2026: die Ausschreibung für
Carsharing-Anbieter, sowie die Überführung in ein dauerhaft tragfähiges
Geschäftsmodell.
Die Antragstellung der Phase 2 war über die Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement
mit einer Förderung von max. 85% nur bis zum 30.06.23 möglich und ist daher
zwischenzeitlich durch die Stadtverwaltung Billerbeck stellvertretend für die
Kommunen Coesfeld und Billerbeck erfolgt. Die Gemeinden Rosendahl und Havixbeck
hatten sich vorher gegen die Fortführung des Pilotprojekts entschieden.
Die Gesamtkosten für das Projekt für beide Kommunen belaufen sich auf
214.100,00 €, die jeweils zur Hälfte von den beiden Kommunen in Höhe von
107.050,00 € getragen werden. Insgesamt wird die Maßnahme haushalterisch über
Billerbeck abgerechnet. Hierfür wird es im Falle eines Ratsbeschlusses der
Stadt Coesfeld für das dortige Carsharing-Projekt eine Co-Finanzierungszusage
zur Absicherung der Stadt Billerbeck geben.
Die Förderquote beträgt 85%, so dass sich der Eigenanteil der Stadt
Billerbeck im Jahr 2024 höchstens 6.200,- € belaufen wird. Im Jahr 2025 fällt
voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 3.066,- € an. Im Jahr 2026 wird dieser
durch die voraussichtlich zunehmende Wirtschaftlichkeit des Carsharing-Angebotes
in Kombination mit der Förderung entfallen.
Der Aufbau der Lade-Infrastruktur ist nicht Bestandteil des
Förderantrags. Diese soll über mögliche andere Förderprogramme beantragt
werden.
Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Phase 2 gilt eine Anzahl von
mind. 6 Haushalten pro Standort. Bei der bereits jetzt großen Anzahl von rund
30 interessierten Haushalten sind die Chancen gegeben, dass das Angebot sich
über drei Jahre hinweg zu einem tragfähigen Modell entwickelt.
Eine Vorstellung der bisherigen Ergebnisse erfolgt in der Sitzung.
i.A. i.A.
Julia Neumann Michaela
Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 214.100,00 €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 12070 4141000