Sachverhalt:
Verstärkt durch die Energiekrise, welche durch den Krieg gegen die Ukraine ausgelöst wurde, stehen die Kommunen vor der Herausforderung, die Wärmeversorgung im Stadtgebiet nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen. Den lokalen Akteuren soll eine verbindliche Orientierung geben werden, in welchem Teil des Gemeindegebiets welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig eingesetzt werden soll.
Der gesetzliche Rahmen ist zurzeit noch unsicher. Der Gesetzesentwurf soll am 16.08.2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden und zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Die Förderquote über das Förderprogramm der Kommunalrichtlinie (im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative) beträgt zurzeit 90 %. Aufgrund eines vorliegenden Richtpreisangebotes ist derzeit von einer Gesamtkostenhöhe von 91.392,00 € auszugehen. Demnach beträgt der 10%ige städtische Eigenanteil 9.139,20 €. Es ist wahrscheinlich, dass die jetzige Förderkulisse nach der gesetzlichen Verpflichtung nicht mehr zugänglich ist. Auch welche Unterstützung der Kommunen dann folgt ist unklar. Aufgrund der Vielzahl an Kommunen und der begrenzten Anzahl an geeigneten Büros können sich zudem Probleme und Verzögerungen bei der Vergabe ergeben.
Bei neuen Erkenntnissen wird darüber berichtet.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes (5.2 und 5.3).
i.A. i.A.
Julia Neumann Michaela Besecke Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 91.392,00 €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 14010.52910000
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro: