Betreff
Einführung des vergünstigten Deutschlandtickets für alle Schülerinnen und Schüler in Billerbeck
Vorlage
FB10/0636/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Sachverhalt:

 

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Familienpartei haben mit dem beigefügten Schreiben vom 15.06.2023 den Antrag zur Beratung der o.a. Themas in einer zusätzlichen Sitzung des Schul- und Sportausschusses.

 

Laut der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck ist allerdings gemäß des § 1 Nr. 18 der Haupt- und Finanzausschuss für die Beratung zuständig.

 

In der in dem Antrag aufgeworfen Thematik geht es nicht um die originäre Schülerbeförderung der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, sondern um die Einführung eines vergünstigten Deutschlandtickets. Dieses stellte eine Angelegenheit des ÖPNV dar.

 

Die Landesregierung hat mit Erlass vom 2. Juni 2023 den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt auch den nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern ein vergünstigtes Deutschlandticket zu 29,00 € Eigenbetrag zur Verfügung zu stellen.

 

Alle Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld und der Kreis Coesfeld haben sich kurz vor den Sommerferien darauf geeinigt aufgrund der Komplexität und der weitreichenden finanziellen Bedeutung nur die bisher anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schüler mit einem Deutschlandticket auszustatten. Die ersparten finanziellen Mittel sollten nicht zur Deckung der vergünstigten Deutschlandtickets zur Verfügung gestellt werden.

 

Hierzu hat der Kreis Coesfeld auch kurz vor den Sommerferien eine Pressemitteilung verfasst.

 

Die Hauptgründe für diese Vorgehensweise waren:

 

Wie der Städte- und Gemeindebund NRW befürchten auch die Kommunen im Kreis Coesfeld, dass in den ländlichen Regionen mit einem verminderten ÖPNV Angebot die Nachfrage nach den vergünstigen Deutschlandtickets nicht sehr hoch sein wird.

 

Auf der anderen Seite würden man aber auf die Einsparungen, die durch die Einführung des Deutschlandtickets bei den Fahrschülerinnen und Fahrschülern entstanden sind, verzichten und die Vorteile kommen nur in Ballungsräumen zur Geltung.

 

Mit der Einführung eines vergünstigen Deutschlandtickets kommt ein erheblicher und nicht zu unterschätzender organisatorischer und personeller Aufwand auf die Kommunen zu. Die Tickets müssen durch den Schulträger bestellt werden.

 

Auch besteht aus Sicht der Kommunen die Gefahr, dass zwar zur Zeit ausreichende finanzielle Mittel des Landes zur Verfügung stehen um die Einführung des vergünstigen Deutschlandticket zu unterstützen, aber leider nur befristet.

 

 

Aus den vorgenannten Gründen hat man sich auf diese Vorgehensweise verständigt.

 

Lediglich die Gemeinde Havixbeck hat in der letzten Ratssitzung einen anderen Beschluss gefasst und die Verwaltung beauftrag für die Schülerinnen und Schüler der AFG das vergünstigte Deutschlandticket anzubieten.

 

Zwischenzeitlich haben sich die Verkehrsträger mit dem zuständigen Ministerium  noch einmal intensiv hinsichtlich der Ausgestaltung und der Abwicklung des vergünstigten Deutschlandticket befasst.

 

In der Sitzung werden Frau Terörde und Herr Hülsmann von der Reisegruppe Veelker aus Ochtrup die Komplexität des Themas erläutern und die verschiedenen Handlungsoptionen vorstellen.

 

 

I.A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

Schreiben vom 15.06.2023