Betreff
Erstellung eines Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
Vorlage
FB60/1925/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept nach § 8a KAG NRW.


Sachverhalt:

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8a Abs. 1 – 4 KAG NRW werden die Kommunen verpflichtet, bei der Durchführung von Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen ein sog. Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW aufzustellen und fortlaufend zu aktualisieren (Anlage 1).

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme.

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist gemäß § 8a Abs. 1 Satz 2 KAG NRW über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Die Inhalte des Konzeptes werden analog zum Haushalt der Stadt Billerbeck dargestellt.

 

Das Straßen- und Wegekonzept orientiert sich dabei an der „Verwaltungsvorschrift Bekanntgabe des Musters für ein Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a Abs. 2 S. 1 KAG NRW (VV Muster Straßen- und Wegekonzept)“ (Anlagen 2 & 3). Sofern die Kommune von dem Muster abweichen möchte, ist dies gemäß § 8a Abs. 2 S. 3 KAG NRW im Straßen- und Wegekonzept darzulegen und zu begründen. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Straßenbaumaßnahmen zur endgültigen Herstellung nach dem BauGB, die eine Beitragspflicht auslösen, sind nicht aufzuführen (z.B. Schulstraße, An der Kolvenburg)

 

Gemäß § 8a Abs. 3 KAG NRW werden die Kommunen verpflichtet, bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen Anliegerversammlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern durchzuführen. Dabei sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen und, sofern sich die Straßenausbaumaßnahme konkretisiert, zusätzlich Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand darzustellen. Über das Ergebnis der Anliegerversammlung wird der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie der Rat der Stadt Billerbeck vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme informiert.

 

Durch Erlass der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 23. März 2020 (Anlage 4) übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen den Anteil der kommunalen Straßenausbaubeiträge in NRW die nach § 8 KAG NRW und der jeweiligen Satzung der Kommune von den Beitragspflichtigen erhoben werden. Die Förderung der Straßenausbaubeiträge erfolgt durch die Gewährung von Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen. Gemäß Punkt 4.5 der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge können nach dem 01.01.2021 beschlossene Maßnahmen nur gefördert werden, soweit sie auf Basis eines vom Rat beschlossenen Straßen- und Wegekonzept nach § 8a Abs. 1 KAG NRW erfolgen.

 

Die aufgeführten Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen gehen von einem optimalen zeitlichen Ablauf hinsichtlich personeller und finanzieller Ressourcen aus. Das Jahr der Umsetzung ist als frühest denkbarer Termin zu verstehen.

 

 

 

 

Im Auftrag                                                         Im Auftrag

 

 

 

gez. Paul Klein-Reesink                 Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                                Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen (Nur im Ratsinformationssystem):

 

Anlage 1  Entwurf „Straßen- und Wegekonzept Billerbeck 2023“

Anlage 2  VV Muster „Straßen- und Wegekonzept“

Anlage 3  Muster „Straßen- und Wegekonzept“

Anlage 4  Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge