Betreff
Weiterführung des barrierefreien Innenstadtumbaus im Bereich der Schulstraße und Friedhofstraße
Vorlage
FB60/1926/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anliegerversammlung für die Friedhofstraße durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Ab dem Programmjahr 2024 wird die Städtebauförderung komplett neu strukturiert. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) beabsichtigt mit Erlass der neuen Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 eine Vereinfachung der derzeit sehr komplexen Förderprozesse und damit perspektivisch eine Entlastung der Kommunen. Während dies aus kommunaler Sicht absolut zu begrüßen ist, wäre ein Umstieg für die Kommunen, die sich bereits in der Städtebauförderung befinden, mit großem administrativem Aufwand verbunden. So müssten in der Gesamtmaßnahme die sich aus dem jeweiligen integrierten städtebaulichen Gesamtkonzept (ISEK) ergebenden Teilmaßnahmen mit Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung ergänzt werden.

 

Weiterhin müssten städtebauliche Ziele und Zwecke neu definiert werden und in einer umfassenden Zielerreichungsmatrix dargestellt werden.

 

Für die Stadt Billerbeck gilt unter bestimmten Voraussetzungen allerdings die Übergangsvorschrift gemäß Ziffer 22 Nr. 2 der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023. Demnach können Kommunen, die im Programmjahr 2024 letztmalig gefördert werden, den Förderantrag bis zum 31.10.2023 auf Basis der bekannten Muster der Förderrichtlinien 2008 stellen; eine aufwändige Umstellung auf die Förderrichtlinie 2023 wäre damit nicht erforderlich.

 

Das ISEK der Stadt Billerbeck ist größtenteils abgearbeitet. Die verbleibenden Teilmaßnahmen sind:

 

·         Ausbau/Sanierung der Schulstraße

·         Ausbau/Sanierung der Friedhofstraße

·         Ausbau/Sanierung der Straße An der Kolvenburg

·         Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes für die Innenstadt

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Ausbau von Schulstraße und Friedhofstraße als letzte Teilmaßnahme der Städtebauförderung auf Basis der alten Förderrichtlinie für das Programmjahr 2024 zu beantragen.

 

Der Ausbau der Straße An der Kolvenburg ist, wie in diversen Sitzungen der politischen Gremien ausführlich erläutert und diskutiert, aus Fördersicht zu vernachlässigen, da die Stadt Billerbeck mit den Schulen mit Abstand größter Anlieger und damit größter Beitragszahler nach BauGB wäre. Weiterhin sind Parkflächen über die Städtebauförderung nicht förderfähig. Die letztlich noch verbleibenden förderfähigen Kosten wären in Relation zu den Gesamtkosten einer Ausbaumaßnahme dort verschwindend gering. Das Lichtkonzept wurde in Teilen umgesetzt. Auf die weitere Umsetzung, wie Beleuchtung bedeutender Gebäude, sollte unter Berücksichtigung von Lichtverschmutzung und Energieersparnis ebenfalls verzichtet werden.

 

Somit könnte die Stadt Billerbeck dem Fördermittelgeber signalisieren, dass mit einem Ausbau von Schulstraße und Friedhofstraße das ISEK abgearbeitet und die Stadt somit in der Städtebauförderung ausfinanziert wäre.

 

Für Maßnahmen des Klimaschutzes werden in Abarbeitung des Klimaschutzkonzeptes sukzessive für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen individuelle Fördermöglichkeiten gesucht.

 

Die Friedhofstraße wurde als Verbindung zwischen der Innenstadt mit den Kirchen und dem Friedhof als Prozessionsweg angelegt. Die Bebauung kam erst später. Die Einfassung der Baumbeete mit Sandstein sind kennzeichnend für diese Allee.
Die Anlieger der Straße haben in den Bürgerversammlungen im Januar 2017 und März 2018 die Notwendigkeit des Ausbaus grundsätzlich in Frage gestellt. Ein Gutachter sollte herangezogen werden, um die Wirtschaftlichkeit einer Erneuerung zur wesentlichen Beibehaltung des vorhandenen Zustandes zu beurteilen. Eine Beteiligung, wie der Ausbau gestaltet werden soll, hatte nicht stattgefunden.

Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen in der Friedhofsstraße zeigen auf, dass folgende Schichtdicken im Fahrbahnbereich vorliegen:

  • Asphaltbelag: 3,0 – 4,5 cm
  • Unterbau: 22,5 – 27,0 cm

Der ungebundene Unterbau besteht überwiegend aus eine Setzpacklage, die mit Grobschotter abgedeckt ist.

Aufgrund des vorgefundenen Straßenaufbau scheidet eine teilweise Erneuerung der Straße aus. Eine teilweise Herstellung von z.B. der Gehwege, die Einbindung von neuen Baumstandorten einschl. des notwendigen Substrateinbau ist unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regel der Technik nicht denkbar. Die notwendigen Traglasten können unter Einbeziehung des vorhandenen Aufbaus nicht sichergestellt werden, die Straße verliert bei diesen Eingriffen die Verzahnung im Aufbau, unabhängig davon, dass der vorhandene Aufbau den notwendigen Regelaufbau bei weitem nicht entspräche. Somit ist nur ein Komplettausbau über die gesamte Straßenbreite möglich.

 

Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die eigentlich zu schmalen Fußwege beidseitig beibehalten werden sollen. Als Anliegerstraße und als Fußweg zum Friedhof von z. B. einer Trauergemeinde könnte die Aufteilung der Verkehrsfläche auch anders erfolgenden ohne den Alleencharakter zu gefährden.

Hingegen haben sich die Anlieger der Schulstraße in den Bürgerversammlungen eingebracht. Im Rahmen der Ausführungsplanung und mit der Berechnung der Anliegerbeiträge soll dort eine erneute Bürgerversammlung stattfinden.

Die Planentwürfe werden in der Sitzung von Herrn Köhlmos des Planungsbüros Lohaus · Carl · Köhlmos aus Hannover vorgestellt.

Die aktuelle Kostenberechnung sieht für die Schulstraße Kosten in Höhe von brutto rund 375.000,- Euro und für die Friedhofstraße Kosten in Höhe von brutto 780.000,- Euro vor.

 

Sofern sich im Rahmen der Anliegerversammlung Änderungen ergeben, können sich die Kosten noch ändern. Nach Ermittlung der Kosten, der Anliegerbeiträge und der Förderung werden die Kosten in die Änderungsliste zum Haushalt eingebracht. Bisher waren nur Schätzkosten im Haushalt 2023 für die Jahre 2024 und 2025 für beide Straßen vorgesehen. Eine Umsetzung ist erst im Jahr 2025 vorgesehen. Im Jahr 2024 fallen jedoch Planungskosten an.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Michaela Besecke                                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                                      Bürgermeisterin

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: