Betreff
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
hier: Ergebnisse der 4. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der Stadt Billerbeck
Vorlage
FB60/1929/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Für die Lärmaktionsplanung der Stadt Billerbeck wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bekanntmachung im Amtsblatt durchgeführt. Gegenstand der Beteiligung sind die Lärmkarten des LANUV und der gegenwärtige Lärmaktionsplanentwurf der Stadt Billerbeck.

 


Sachverhalt:

Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden für NRW alle fünf Jahre Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellt. Im Jahr 2022 wurden diese erstmals nach EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, welche sich deutlich von den bisher verwendeten unterscheiden. Daher weichen die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung 2022 von denen der vorangegangenen Lärmkartierung 2017 ab.

Das LANUV hat die Lärmkartierung außerhalb der Ballungsräume unterdessen erfolgreich abgeschlossen. Die neuen Lärmkarten der 4. Runde sind ab sofort im Umgebungslärmportal (www.umgebungslaerm.nrw.de) für die Öffentlichkeit freigeschaltet.

 

Nach § 47 d Abs. 1 BImSchG stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Nach Entscheidungen des EuGHs gegen Portugal und Polen sind Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufzustellen, die von der Lärmkartierung erfasst sind. Dabei ist es unerheblich, ob Betroffene vorhanden sind oder nicht.

Auch in Nordrhein-Westfalen haben demnach alle Städte und Gemeinden mit Lärmkarten auf ihrem Gebiet bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne zu erstellen. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Plans. Somit sind in Nordrhein-Westfalen lediglich 19 Kommunen von der Erstellung eines Lärmaktionsplanes ausgenommen, Billerbeck zählt nicht hierzu. Bei der Lärmkartierung berücksichtigt wurden Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. andere Lärmquellen.

 

Die Lärmkarten stellen jeweils die durchschnittliche Lärmbelastung am Tag oder in der Nacht dar, sofern diese über 55 dB(A) (Tag) bzw. 50 dB(A) (Nacht) liegt. Die Messgrößte dB(A) bezieht neben dem reinen Schalldruckpegel in Dezibel auch das Frequenzspektrum des Schallereignisses mit ein und gibt so die vom Menschen wahrgenommene Empfindung der Lautheit wieder.

 

Das Kartenmaterial für Billerbeck ist als Anlage 1 & 2 beigefügt. Deutlich wird durch die graphische Aufbereitung, dass die einzige Lärmquelle mit Auswirkungen für das Billerbecker Stadtgebiet in der B525 im äußersten Südwesten des Stadtgebiets begründet liegt.

 

Die zahlenmäßige Darstellung verdeutlicht die geringe Betroffenheit Billerbecks von verkehrsbedingten Lärmquellen:

Personen, die tagsüber einer Lärmbelästigung durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ab 55 dB(A) ausgesetzt sind:

55 – 59

 

8

60 – 64

 

0

65 – 69

 

0

70 – 74

 

0

ab 75

 

0

Personen, die nachts einer Lärmbelästigung durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ab 55 dB(A) ausgesetzt sind:

50 – 54

 

0

55 – 59

 

0

60 – 64

 

0

65 – 69

 

0

ab 70

 

0

 

Demnach sind tagsüber aus statistischer Sicht acht Bürgerinnen und Bürger Billerbecks der geringsten Stufe von Lärm ausgesetzt, nachts fällt dieser Wert auf null.

 

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat Städten und Gemeinden wie Billerbeck, die nur geringfügig von Lärm betroffen sind und bislang keinen Lärmaktionsplan entwickeln mussten, einen Musterlärmaktionsplan zur Verfügung gestellt, anhand dessen verwaltungsseitig der als Anlage 3 beigefügte Entwurf eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Billerbeck erarbeitet wurde.

 

Die Betroffenheit der Stadt Billerbeck stellt insofern einen Sonderfall dar, als dass die bestehende Lärmquelle aus einer Bundesstraße besteht, welche nicht auf Billerbecker Stadtgebiet verläuft. Die Möglichkeiten, eigenständig durch das Umsetzen von lärmmindernden oder -schützenden Maßnahmen zu einer Verbesserung der Situation beizutragen, sind daher äußerst begrenzt.

 

Vorgesehen ist nach einer frühzeitigen Beteiligung, welche Gegenstand des vorliegenden Beschlusses ist, noch eine weitere Bürgerbeteiligung durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern mehrfach die Gelegenheit zur Einbringung von Anregungen zu geben.

 

 

i. A.                                                       i. A.

 

 

 

Tobias Mader                    Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                      -,-- €     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

(Nur im Ratsinfosystem)

  1. Übersichtskarten Tag & Nacht
  2. Detailkarten Tag & Nacht
  3. Lärmaktionsplanentwurf