hier: Ergebnisse der 4. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der Stadt Billerbeck
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Für die Lärmaktionsplanung der Stadt Billerbeck wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bekanntmachung im Amtsblatt durchgeführt. Gegenstand der Beteiligung sind die Lärmkarten des LANUV und der gegenwärtige Lärmaktionsplanentwurf der Stadt Billerbeck.
Sachverhalt:
Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden für
NRW alle fünf Jahre Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellt. Im Jahr 2022 wurden diese erstmals nach
EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, welche sich deutlich von
den bisher verwendeten unterscheiden. Daher weichen die Ergebnisse der
aktuellen Lärmkartierung 2022 von denen der vorangegangenen Lärmkartierung 2017
ab.
Das LANUV hat die Lärmkartierung außerhalb der
Ballungsräume unterdessen erfolgreich abgeschlossen. Die neuen Lärmkarten der 4. Runde sind ab
sofort im Umgebungslärmportal (www.umgebungslaerm.nrw.de) für die
Öffentlichkeit freigeschaltet.
Nach § 47 d Abs.
1 BImSchG stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen
Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Nach Entscheidungen des
EuGHs gegen Portugal und Polen
sind Lärmaktionspläne für
alle Bereiche aufzustellen, die von der Lärmkartierung erfasst sind. Dabei ist
es unerheblich, ob Betroffene vorhanden sind oder nicht.
Auch in Nordrhein-Westfalen haben demnach alle
Städte und Gemeinden mit Lärmkarten auf ihrem Gebiet bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne zu erstellen. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche
Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Plans. Somit
sind in Nordrhein-Westfalen lediglich 19 Kommunen von der Erstellung eines
Lärmaktionsplanes ausgenommen, Billerbeck zählt nicht hierzu. Bei der
Lärmkartierung berücksichtigt wurden Hauptverkehrsstraßen,
Haupteisenbahnstrecken und ggf. andere Lärmquellen.
Die Lärmkarten stellen jeweils die durchschnittliche
Lärmbelastung am Tag oder in der Nacht dar, sofern diese über 55 dB(A) (Tag)
bzw. 50 dB(A) (Nacht) liegt. Die Messgrößte dB(A) bezieht neben dem reinen
Schalldruckpegel in Dezibel auch das Frequenzspektrum des Schallereignisses mit
ein und gibt so die vom Menschen wahrgenommene Empfindung der Lautheit wieder.
Das Kartenmaterial für Billerbeck ist als Anlage 1
& 2 beigefügt. Deutlich wird durch die graphische Aufbereitung, dass die
einzige Lärmquelle mit Auswirkungen für das Billerbecker Stadtgebiet in der
B525 im äußersten Südwesten des Stadtgebiets begründet liegt.
Die zahlenmäßige Darstellung verdeutlicht die
geringe Betroffenheit Billerbecks von verkehrsbedingten Lärmquellen:
Personen, die
tagsüber einer Lärmbelästigung durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ab 55
dB(A) ausgesetzt sind: |
55 – 59 8 |
60 – 64 0 |
65 – 69 0 |
70 – 74 0 |
ab 75 0 |
Personen, die nachts
einer Lärmbelästigung durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ab 55 dB(A)
ausgesetzt sind: |
50 – 54 0 |
55 – 59 0 |
60 – 64 0 |
65 – 69 0 |
ab 70 0 |
Demnach sind tagsüber aus statistischer Sicht acht
Bürgerinnen und Bürger Billerbecks der geringsten Stufe von Lärm ausgesetzt,
nachts fällt dieser Wert auf null.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes NRW hat Städten und Gemeinden wie Billerbeck, die nur geringfügig
von Lärm betroffen sind und bislang keinen Lärmaktionsplan entwickeln mussten,
einen Musterlärmaktionsplan zur Verfügung gestellt, anhand dessen
verwaltungsseitig der als Anlage 3 beigefügte Entwurf eines Lärmaktionsplanes
für die Stadt Billerbeck erarbeitet wurde.
Die Betroffenheit der Stadt Billerbeck stellt
insofern einen Sonderfall dar, als dass die bestehende Lärmquelle aus einer
Bundesstraße besteht, welche nicht auf Billerbecker Stadtgebiet verläuft. Die
Möglichkeiten, eigenständig durch das Umsetzen von lärmmindernden oder
-schützenden Maßnahmen zu einer Verbesserung der Situation beizutragen, sind
daher äußerst begrenzt.
Vorgesehen ist nach einer frühzeitigen Beteiligung,
welche Gegenstand des vorliegenden Beschlusses ist, noch eine weitere
Bürgerbeteiligung durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern mehrfach die
Gelegenheit zur Einbringung von Anregungen zu geben.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
(Nur im Ratsinfosystem)
- Übersichtskarten
Tag & Nacht
- Detailkarten
Tag & Nacht
- Lärmaktionsplanentwurf