Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
FBZD/109/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.  Der Schul- und Sportausschuss wird entsprechend dem vorliegenden CDU  

     Fraktionsantrag umbesetzt.

 

2.  Herr Heuermann wird als sachkundiger Bürger stellvertretendes Mitglied in

     folgenden Ausschüssen:          Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

                                                Umwelt- und Denkmalausschuss

                                                Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturauschuss

                                                            Bezirksausschuss

                                                            Betriebsausschuss 

 

3.  Herr Bernd Kortmann wird für die CDU Fraktion erstes stellvertretendes Mitglied  

     im Schul- und Sportausschuss


Sachverhalt:

 

Die CDU Fraktion beantragt mit Schreiben vom die Umbesetzung des Schul- und Sportausschusses. Als Ersatz für Herrn Bernd Kortmann wird Herr Bernhard Heuermann als sachkundiger Bürger vorgeschlagen. Ferner soll Herr Bernhard Heuermann in allen zulässigen Ausschüssen als sachkundiger Bürger als Vertreter mit aufgenommen werden. Herr Bernd Kortmann soll nach Rücksprache mit der CDU Fraktion als erstes stellvertretendes Mitglied aufgeführt werden.  

 

Die Nachfolge eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes ist im § 50 Abs. 3 letzter Satz GO NW geregelt: „Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Hierfür genügt ein einfacher Ratsbeschluss.

 

Da allerdings auch die Vertretungsregelung durch den Antrag der CDU Fraktion tangiert ist,  sind die nachstehenden Ausführungen  zur Umbesetzung maßgeblich.

 

 

Nach der geltenden Rechtsprechung zur Gemeindeordnung ist die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine Ersetzung durch ein anderes nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, bleibt nur die Möglichkeit, den Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und insgesamt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW) neu zu besetzen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Antrag der CDU Fraktion vom 09.06.2008