Sachverhalt:
Das denkmalgeschützte Haus Johannikirchplatz 15 befindet sich im Eigentum
der Stadt und ist seit vielen Jahren an das Deutsche Rote Kreuz auf Dauer zur
Nutzung überlassen. Die nun anstehende Sanierung beinhaltet im Wesentlichen die
Aspekte energetische Ertüchtigung und Barrierefreiheit.
In Einzelnen beinhaltet dies die folgenden Maßnahmenbestandteile:
1. Sanierung der Sanitäranlagen im Erdgeschoss und Herstellung von
Barrierefreiheit
Die vorhandenen, sehr kleinen Damen- und Herren-WCs (siehe
Fotodokumentation Bestand, Bilder 14 und 15 – nur im Ratsinfosystem) werden zu
einem Raum zusammengelegt. Das dort neu entstehende WC ist barrierefrei
nutzbar; zusätzlich wird ein Urinal installiert. Die Barrierefreiheit lässt
sich aufgrund des geringen Platzangebotes des historischen Gebäudes nicht mit
räumlich nach Geschlechtern getrennten Toilettenanlagen kombinieren.
2. Installation von Innenvorsatzfenstern zur Ausbildung von
Kastenfenstern
Die einfach bleiverglasten Fenster (siehe Fotodokumentation Bestand,
Bilder 5-8) werden denkmalgerecht mit Innenvorsatzfenstern versehen und damit
energieeffizientere Kastenfenster ausgebildet. Dies ermöglicht eine
klimaschonendere Beheizung der Räumlichkeiten in der kalten Jahreszeit und
zugleich eine verstärkte Dämmung gegen eintretende Hitze in heißen Sommern.
3. Austausch der Beleuchtung gegen LED-Leuchtmittel
Im gesamten Gebäude werden zur Senkung der Energieverbrauchs die
veralteten Leuchtmittel (siehe Fotodokumentation Bestand, Bilder 11 und 12)
gegen LED-Beleuchtung ausgetauscht. Dies verbessert die Klimabilanz des
Gebäudes und steigert die Nutzbarkeit der zum Teil recht dunklen Räume aufgrund
der besseren Ausleuchtung.
4. Öffnung der vorhandenen Tür zum Johanniskirchplatz
Die Türöffnung zum Johannikirchplatz ist derzeit von innen verschlossen
(siehe Fotodokumentation Bestand, Bilder 4 und 9). Um die Öffnung
wiederherzustellen, ist eine Verlegung des dort montierten Heizkörpers
erforderlich. Die (auch barrierefreie) Erschließung des Gebäudes erfolgt grundsätzlich
weiterhin von der Straße An der Kolvenburg. Die Öffnung zum Johannikirchplatz
ermöglicht zukünftig die Nutzung und Einbeziehung der Außenflächen zur
Kirchplatzseite.
Die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf rund 100.000
Euro.
Angestrebt wird eine Förderung über die Struktur- und Dorfentwicklung des
ländlichen Raums (sog. Dorferneuerung). Die Förderquote beträgt für Kommunen
65%. Aufgrund eines Zuständigkeitswechsels nach der letzten Landtagswahl hat
das nun verantwortliche Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
die neue Förderrichtlinie mit massiver Verspätung erst im Juli 2023 vorgelegt,
zugleich jedoch die Frist für die Einreichung von Förderanträgen bereits auf
den 31.08.2023 terminiert, so dass hier eine fristwahrende Antragstellung vor
Einholung der politischen Beschlüsse erforderlich war.
Nicht in der Gesamtmaßnahme enthalten ist die ebenfalls erforderliche
Erneuerung des Mobiliars (siehe beispielhaft Bild 10), da dieser
Maßnahmenbestandteil nicht förderfähig ist. Hier wird im kommenden Jahr nach
separaten Fördermöglichkeiten zu suchen sein; gegebenenfalls könnte die
Neumöblierung des großen Kaminraums ein sogenanntes Kleinprojekt (Förderfähige
Kosten maximal 20.000 Euro, Förderquote 80%) werden. Der Förderaufruf wird im
Frühjahr 2024 erwartet.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Förderantrag aufrechtzuerhalten und
im Falle der Mittelbewilligung die Gesamtmaßnahme auszuschreiben, zu vergeben
und umzusetzen. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel
werden Bestandteil der Haushaltsplanberatungen sein.
Im Auftrag Im
Auftrag
Axel Kuhlmann Michaela
Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 101.342,52 Euro
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 01120.52110000
Anlagen:
Fotodokumentation
Bestand – nur im Ratsinfosystem