hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten Offenlage, Anpassung des Gastronomiekonzepts und erneute Offenlage
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die sich aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ergebenden Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Hinweise der Handwerkskammer Münster, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und des DEHOGA Westfalen werden zur Kenntnis genommen, den jeweiligen Anregungen wird teilweise gefolgt.
3. Das überarbeitete Konzept wird erneut öffentlich ausgelegt und den bereits einbezogenen Kammern und Verbänden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sachverhalt:
Nach der
Vorstellung eines Steuerungskonzeptes für die Gastronomie in Billerbeck in oben
genannter Sitzung führte die Verwaltung vom 10.10.2022 bis zum 10.11.2022
(einschließlich) eine Offenlage des Entwurfs eines Gastronomiekonzeptes durch. Parallel
dazu wurden die Handwerkskammer Münster (HWK), die Industrie- und Handelskammer
Nord Westfalen (IHK) und der DEHOGA Westfalen erstmals um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten.
Aus der
Öffentlichkeit gingen dabei fünf Stellungnahmen ein. Auch HWK, IHK und der
DEHOGA steuerten umfangreiche Stellungnahmen bei.
Auf Grundlage
dieser Stellungnahmen führte die Verwaltung im Frühjahr ein Abstimmungsgespräch
mit der HWK, IHK und der DEHOGA sowie Stadt + Handel als federführendem Büro
bei der Erstellung des Gastronomiekonzeptes durch, um Ideen für eine
Überarbeitung des Konzeptentwurfs zu diskutieren.
Daraus resultierte
schließlich ein überarbeiteter Konzeptentwurf, zu dem erneut die HWK, IHK und
der DEHOGA um Abgabe einer Stellungnahme gebeten wurden.
Die dieser Vorlage
als Anlage 1 beigefügte Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen umfasst
daher die fünf Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie je zwei Stellungnahmen
von der HWK, IHK und dem DEHOGA.
Auf Grundlage all
dieser Stellungnahmen wurde der Entwurf des Gastronomiekonzepts erneut
angepasst und ist dieser Vorlage nun als Anlage 2 beigefügt.
Neben einigen
redaktionellen Präzisierungen und Verdeutlichungen erfuhr vor allem das Kapitel
7 „Räumlich-funktionales Gastronomiekonzept“ als zentraler Baustein des
Konzepts eine grundlegende Überarbeitung.
Im vorherigen
Konzeptentwurf entschied das Erfüllen einer festgelegten Anzahl von häufig
nicht quantifizierbaren und subjektiven Attributen darüber, ob eine Gastronomie
dem Erlebnis- oder Versorgungscharakter zuzuordnen war und somit eine
Ansiedlung außerhalb des Zentrums und außerhalb der Sonderstandorte unzulässig
(Erlebnischarakter) oder zulässig (Versorgungscharakter) gewesen wäre.
Im überarbeiteten
Konzept stützt sich das Bewertungsschema dagegen auf allgemein bekannte
Betriebstypen wie beispielsweise Restaurant, Eisdiele, Kneipe oder Kantine, die
in einem ersten Schritt regelmäßig bzw. nicht regelmäßig dem Erlebnis- oder
Versorgungscharakter zugeordnet werden können.
Als nicht
regelmäßig zuordnungsbare Betriebstypen sind Folgende benannt:
- Schnellrestaurant
- Restaurant
- Café
- Imbiss
Bei diesen
Betriebstypen sollen deshalb quantitative Attribute, wie die Anzahl von Sitz-
und Stehplätzen sowie der Stellplätze im direkten Umfeld, über die Zuordnung
zum Erlebnis- oder Versorgungscharakter entscheiden.
Ergänzt werden
soll dies um städtebauliche Verträge zwischen den potenziellen
Gewerbetreibenden und der Stadt, in denen darüber hinaus Abstimmungen, z.B. zum
Angebot, dem Serviceangebot oder den Öffnungszeiten getroffen werden können, um
Kompromisse zwischen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und städtebaulich
wünschenswerten Entwicklungen zu erzielen.
Unverändert
bleibt, dass nur Betriebe mit einem Versorgungscharakter auch außerhalb des
Billerbecker Zentrums (primär) und außerhalb der bestehenden Sonderstandorte
Kloster Gerleve, Ferienpark Baumberge, Sportpark Billerbeck und Weissenburg
(sekundär) zulässig sein sollen. Verhindert werden soll so, dass sich
bedeutende gastronomische Betriebe außerhalb der genannten Bereiche ansiedeln,
was zu einer Schwächung des bestehenden inhabergeführten Gastronomiebesatzes
insgesamt und zu einer strukturellen Schwächung der Innenstadtattraktivität
führen könnte.
Aufgrund der
umfangreichen Änderungen im Konzeptentwurf und der bislang in
Nordrhein-Westfalen noch weitestgehend unerprobten Arbeit mit
Gastronomiekonzepten, soll eine erneute Offenlage durchgeführt werden, um der
Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu geben.
In der Sitzung
wird außerdem Frau Ruhr vom Büro Stadt + Handel die Inhalte und Ziele des
Gastronomiekonzepts präsentieren.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 09.06.2022, TOP 1 ö.S.
Anlagen:
(nur im Ratsinfosystem)
- Abwägung
der anonymisierten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange
- Entwurf
des Gastronomiekonzepts