Betreff
Gastronomiekonzept für die Stadt Billerbeck
hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten Offenlage, Anpassung des Gastronomiekonzepts und erneute Offenlage
Vorlage
FB60/1939/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Die sich aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ergebenden Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.       Die Hinweise der Handwerkskammer Münster, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und des DEHOGA Westfalen werden zur Kenntnis genommen, den jeweiligen Anregungen wird teilweise gefolgt.

3.       Das überarbeitete Konzept wird erneut öffentlich ausgelegt und den bereits einbezogenen Kammern und Verbänden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 


Sachverhalt:

Nach der Vorstellung eines Steuerungskonzeptes für die Gastronomie in Billerbeck in oben genannter Sitzung führte die Verwaltung vom 10.10.2022 bis zum 10.11.2022 (einschließlich) eine Offenlage des Entwurfs eines Gastronomiekonzeptes durch. Parallel dazu wurden die Handwerkskammer Münster (HWK), die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) und der DEHOGA Westfalen erstmals um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Aus der Öffentlichkeit gingen dabei fünf Stellungnahmen ein. Auch HWK, IHK und der DEHOGA steuerten umfangreiche Stellungnahmen bei.

Auf Grundlage dieser Stellungnahmen führte die Verwaltung im Frühjahr ein Abstimmungsgespräch mit der HWK, IHK und der DEHOGA sowie Stadt + Handel als federführendem Büro bei der Erstellung des Gastronomiekonzeptes durch, um Ideen für eine Überarbeitung des Konzeptentwurfs zu diskutieren.

Daraus resultierte schließlich ein überarbeiteter Konzeptentwurf, zu dem erneut die HWK, IHK und der DEHOGA um Abgabe einer Stellungnahme gebeten wurden.

Die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen umfasst daher die fünf Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie je zwei Stellungnahmen von der HWK, IHK und dem DEHOGA.

Auf Grundlage all dieser Stellungnahmen wurde der Entwurf des Gastronomiekonzepts erneut angepasst und ist dieser Vorlage nun als Anlage 2 beigefügt.

 

Neben einigen redaktionellen Präzisierungen und Verdeutlichungen erfuhr vor allem das Kapitel 7 „Räumlich-funktionales Gastronomiekonzept“ als zentraler Baustein des Konzepts eine grundlegende Überarbeitung.

Im vorherigen Konzeptentwurf entschied das Erfüllen einer festgelegten Anzahl von häufig nicht quantifizierbaren und subjektiven Attributen darüber, ob eine Gastronomie dem Erlebnis- oder Versorgungscharakter zuzuordnen war und somit eine Ansiedlung außerhalb des Zentrums und außerhalb der Sonderstandorte unzulässig (Erlebnischarakter) oder zulässig (Versorgungscharakter) gewesen wäre.

 

Im überarbeiteten Konzept stützt sich das Bewertungsschema dagegen auf allgemein bekannte Betriebstypen wie beispielsweise Restaurant, Eisdiele, Kneipe oder Kantine, die in einem ersten Schritt regelmäßig bzw. nicht regelmäßig dem Erlebnis- oder Versorgungscharakter zugeordnet werden können.

Als nicht regelmäßig zuordnungsbare Betriebstypen sind Folgende benannt:

  • Schnellrestaurant
  • Restaurant
  • Café
  • Imbiss

 

Bei diesen Betriebstypen sollen deshalb quantitative Attribute, wie die Anzahl von Sitz- und Stehplätzen sowie der Stellplätze im direkten Umfeld, über die Zuordnung zum Erlebnis- oder Versorgungscharakter entscheiden.

Ergänzt werden soll dies um städtebauliche Verträge zwischen den potenziellen Gewerbetreibenden und der Stadt, in denen darüber hinaus Abstimmungen, z.B. zum Angebot, dem Serviceangebot oder den Öffnungszeiten getroffen werden können, um Kompromisse zwischen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und städtebaulich wünschenswerten Entwicklungen zu erzielen.

 

Unverändert bleibt, dass nur Betriebe mit einem Versorgungscharakter auch außerhalb des Billerbecker Zentrums (primär) und außerhalb der bestehenden Sonderstandorte Kloster Gerleve, Ferienpark Baumberge, Sportpark Billerbeck und Weissenburg (sekundär) zulässig sein sollen. Verhindert werden soll so, dass sich bedeutende gastronomische Betriebe außerhalb der genannten Bereiche ansiedeln, was zu einer Schwächung des bestehenden inhabergeführten Gastronomiebesatzes insgesamt und zu einer strukturellen Schwächung der Innenstadtattraktivität führen könnte.

 

Aufgrund der umfangreichen Änderungen im Konzeptentwurf und der bislang in Nordrhein-Westfalen noch weitestgehend unerprobten Arbeit mit Gastronomiekonzepten, soll eine erneute Offenlage durchgeführt werden, um der Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu geben.

In der Sitzung wird außerdem Frau Ruhr vom Büro Stadt + Handel die Inhalte und Ziele des Gastronomiekonzepts präsentieren.

 

i. A.                                                       i. A.                                      

 

 

Tobias Mader                    Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 


Bezug:            Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 09.06.2022, TOP 1 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                              -,-- €                                        

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

(nur im Ratsinfosystem)

  • Abwägung der anonymisierten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  • Entwurf des Gastronomiekonzepts