Sachverhalt:
Für die Errichtung eines Legehennenstalls mit 47.520 Plätzen ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeleitet worden. Das Vorhaben soll als gewerbliche Anlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beantragt werden. Bevor die Planungen detailliert ausgearbeitet werden, bittet der Bauherr die Stadt um ihr gemeindliches Einvernehmen, um Planungssicherheit zu haben. Im Rahmen eines sog. Screening-Termins mit den beteiligten Behörden wurden wesentliche Punkte im Vorfeld erörtert. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird erforderlich sein, Gutachten zum Geruch, Ammoniak und vorhandenen Biotopen zu erstellen. Im landschaftspflegerischen Begleitplan ist eine entsprechende Eingrünung darzustellen, da der Stall in Sichtachse zum Kloster Gerleve steht. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet.
Das Kloster ist als Sondergebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Billerbeck ausgewiesen. Im Geruchsgutachten sind entsprechend geringere Grenzwerte zu berücksichtigen.
Das Vorhaben liegt unmittelbar am bestehenden Hof. Die Erschließung ist gesichert. Durch die o. g. Gutachten wird durch die Fachbehörden die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt. Unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Eingrünung des Vorhabens erfolgt, wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
i. A. i. V.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiterin Allg. Vertreter
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Übersicht
Lageplan