Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 1
des Landesgleichstellungsgesetztes NRW erstellt jede Dienststelle mit
mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren
einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort.
Der Rat der Stadt
Billerbeck hat 2018 den ersten Gleichstellungsplan beschlossen. Die
Gleichstellungsbeauftragte Frau Susanne Pölling wird in der Sitzung die
Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2023-2028 vorstellen.
Die Stadt
Billerbeck schreibt dem Verfassungsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hinzuwirken, einen hohen Stellenwert zu. Die aufgrund des
demographischen Wandels unabdingbare weitere Entwicklung als
„Familienfreundlicher Arbeitgeber“ bzw. „Familienfreundliches Unternehmen in
der Stadt Billerbeck “ wird auch durch den Gleichstellungsplan konsequent
umgesetzt.
Der Personalrat
der Stadt Billerbeck wurde gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 18 des Landespersonalvertretungsgesetzes
NRW beteiligt und hat dem vorliegenden Gleichstellungsplan bereits zugestimmt.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die in der Sitzung vorgestellte Fortschreibung des
Gleichstellungsplanes 2023 – 2028 der Stadt Billerbeck, zu beschließen.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin