a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die
Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die
entstandene Überdeckung i. H. v. 110.938,72 € wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
dem Jahr 2021-2022 anteilig in Höhe von 65.000 € entnommen und als Ertrag in
der Gebührenbedarfsberechnung 2024 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die Gebühr für die 4-wöchentliche Entleerung
eines 80-l-Restmüllgefäßes wird auf 138,00 €, für ein 120-l-Restmüllgefäß auf
187,20 € und für ein 240-l-Restmüllgefäß auf 334,80 € festgesetzt.
e) Die 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für
das Jahr 2022 mit einem Überschuss von 110.938,72 € ab. Grund für den hohen
Überschuss sind gesunkene Abfallmengen gegenüber den kalkulierten
Vorjahresmengen sowie die in 2022 noch anhaltenden hohen Erlöse aus der
Altpapierverwertung. Für das Jahr 2022 wurden 80 € / t kalkuliert, erzielt
wurden im Jahresdurchschnitt jedoch 176 € / t.
Für das Jahr 2024 wurden die Gesamtkosten nach den vorliegenden
Aufwendungen aus 2023 kalkuliert. Gegenüber dem Vorjahr wird mit geringeren
Gesamtaufwendungen um 0,42 % bzw. 3.700 € kalkuliert.
Dies ist begründet einerseits aufgrund gesunkener Abfallmengen, die sich
nach den Corona-Jahren wieder relativieren. Andererseits steigen jedoch erneut
die Entsorgungskosten. Weiterhin steigen die Aufwendungen für die Leerung der
Straßenpapierkörbe und die Beseitigung wilder Müllkippen.
Im Gegenzug
zum Jahr 2023 können auf der Einnahmenseite keine hohen Erlösansätze aus der
Verwertung von Altpapier mehr angesetzt werden. Der Altpapierpreis ist seit
November 2022 sehr stark gesunken und lag bis September 2023 durchschnittlich
bei nur 69 € / t. In Abstimmung mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises
Coesfeld für 2024 wird nur noch mit einem Erlösansatz von 77,50 € / t
kalkuliert. Da die Altpapiererlöse monatlich indexbezogen festgesetzt werden
und vom Weltmarkt abhängig sind, ist eine Prognose sehr schwer.
Wichtig
festzuhalten bleibt, das in 2023 trotz wirtschaftlicher Krise und somit
grundsätzlich sinkender Altpapiermengen, die Mengen aufgrund der Umstellung auf
eine komplette vierwöchentliche Abfuhr stabil geblieben sind. Durch den Wegfall
von Druckerzeugnissen und Zeitungen wurden diese Anteile durch Kartonagen und
Verpackungen kompensiert. Die Anzahl der Papiergefäße ist im Außenbereich
gleichgeblieben.
Die
kalkulierten Einnahmen für 2024 sinken somit gegenüber der Kalkulation 2023 um
41.600 €. Da für das Jahr 2023 der Gebührenhaushalt Abfall aufgrund der
niedrigen Altpapiererlöse voraussichtlich mit einem Defizit abschließen wird,
kann derzeit für 2024 und 2025 nur eine Entnahme aus der Sonderposten von
jährlich 65.000 € eingeplant werden.
Unter
Berücksichtigung der Einnahmen verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu
verteilender Restsaldo von 692.500 € (siehe auch Seite 2 der
Gebührenkalkulation 2024). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres
betrug dieser 654.600 €.
Somit
berechnet sich eine Gebührenerhöhung von durchschnittlich 4,68 %:
bisher ab
2024 Veränderung
80 l-
Restmüllgefäß 132,60 € 138,00
€ + 5,40 €
120
l-Restmüllgefäß 178,80 € 187,20
€ + 8,40 €
240
l-Restmüllgefäß 318,00 € 334,80
€ + 16,80
€
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
1)
Abschluss
2022, Produkt 11020 Abfallwirtschaft
2)
Gebührenkalkulation
2024
3) 15. Änderungssatzung Abfallgebühren -
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