Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FB20/0688/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 110.938,72 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

 

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2021-2022 anteilig in Höhe von 65.000 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2024 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Gebühr für die 4-wöchentliche Entleerung eines 80-l-Restmüllgefäßes wird auf 138,00 €, für ein 120-l-Restmüllgefäß auf 187,20 € und für ein 240-l-Restmüllgefäß auf 334,80 € festgesetzt.

 

e)    Die 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für das Jahr 2022 mit einem Überschuss von 110.938,72 € ab. Grund für den hohen Überschuss sind gesunkene Abfallmengen gegenüber den kalkulierten Vorjahresmengen sowie die in 2022 noch anhaltenden hohen Erlöse aus der Altpapierverwertung. Für das Jahr 2022 wurden 80 € / t kalkuliert, erzielt wurden im Jahresdurchschnitt jedoch 176 € / t.

 

Für das Jahr 2024 wurden die Gesamtkosten nach den vorliegenden Aufwendungen aus 2023 kalkuliert. Gegenüber dem Vorjahr wird mit geringeren Gesamtaufwendungen um 0,42 % bzw. 3.700 € kalkuliert.

Dies ist begründet einerseits aufgrund gesunkener Abfallmengen, die sich nach den Corona-Jahren wieder relativieren. Andererseits steigen jedoch erneut die Entsorgungskosten. Weiterhin steigen die Aufwendungen für die Leerung der Straßenpapierkörbe und die Beseitigung wilder Müllkippen.

 

Im Gegenzug zum Jahr 2023 können auf der Einnahmenseite keine hohen Erlösansätze aus der Verwertung von Altpapier mehr angesetzt werden. Der Altpapierpreis ist seit November 2022 sehr stark gesunken und lag bis September 2023 durchschnittlich bei nur 69 € / t. In Abstimmung mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld für 2024 wird nur noch mit einem Erlösansatz von 77,50 € / t kalkuliert. Da die Altpapiererlöse monatlich indexbezogen festgesetzt werden und vom Weltmarkt abhängig sind, ist eine Prognose sehr schwer.

 

Wichtig festzuhalten bleibt, das in 2023 trotz wirtschaftlicher Krise und somit grundsätzlich sinkender Altpapiermengen, die Mengen aufgrund der Umstellung auf eine komplette vierwöchentliche Abfuhr stabil geblieben sind. Durch den Wegfall von Druckerzeugnissen und Zeitungen wurden diese Anteile durch Kartonagen und Verpackungen kompensiert. Die Anzahl der Papiergefäße ist im Außenbereich gleichgeblieben.

 

Die kalkulierten Einnahmen für 2024 sinken somit gegenüber der Kalkulation 2023 um 41.600 €. Da für das Jahr 2023 der Gebührenhaushalt Abfall aufgrund der niedrigen Altpapiererlöse voraussichtlich mit einem Defizit abschließen wird, kann derzeit für 2024 und 2025 nur eine Entnahme aus der Sonderposten von jährlich 65.000 € eingeplant werden.

 

Unter Berücksichtigung der Einnahmen verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Restsaldo von 692.500 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2024). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrug dieser 654.600 €.

 

Somit berechnet sich eine Gebührenerhöhung von durchschnittlich 4,68 %:

 

                                               bisher              ab 2024                      Veränderung

80 l- Restmüllgefäß                132,60 €                     138,00 €                                 +   5,40 €

120 l-Restmüllgefäß   178,80 €                     187,20 €                                 +   8,40 €

240 l-Restmüllgefäß   318,00 €                     334,80 €                                 + 16,80 €

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i.A.                                         i.A.                                        

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

1)      Abschluss 2022, Produkt 11020 Abfallwirtschaft

2)      Gebührenkalkulation 2024

3)    15. Änderungssatzung Abfallgebühren - ENTWURF