6. Änderungssatzung
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die
Gebührenbedarfs-berechnungen 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Die entstandenen einzelnen Unter- bzw. Überdeckungen werden dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen bzw. gutgeschrieben.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Unter- bzw.
Überdeckungen aus den Jahren 2022 i. H. v. insgesamt 4.024,60 € in der
Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die 6. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der
Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Umlagegebühren für die Gewässerunterhaltung für
das Jahr 2022 (Anlage 1) schließt mit einer Unterdeckung von insgesamt 4.024,60
€ ab. Diese Unterdeckung bzw. Überdeckung bei einzelnen Verbänden wurde dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich entnommen bzw. zugeschrieben. Grund für
die Unterdeckung sind die Erhöhung der Umlagebeiträge bei zwei
Unterhaltungsverbänden.
Anhand der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden im Jahr 2023, den
aktuellen befestigten und unbefestigten Flächen sowie der Personalaufwendungen
und der Verrechnung der Über- und Unterdeckung aus der Nachkalkulation 2022
wurden die Umlagekosten für das Jahr 2024 neu kalkuliert (Anlage 2). Wie aus
der beigefügten Kalkulation hervor geht, ergeben sich folgende Änderungen der
Gebührensätze:
|
2023 |
2024 |
||
Unterhaltungsverband |
Flächenart |
Flächenart |
||
befestigte |
unbefestigte |
befestigte |
unbefestigte |
|
Gebührensatz in € je m² |
Gebührensatz in € je m² |
|||
Mittlere Berkel |
0,03731 |
0,00011 |
0,03702 |
0,00011 |
Münstersche Aa |
0,04686 |
0,00014 |
0,07085 |
0,00021 |
Obere Berkel |
0,00869 |
0,00008 |
0,00860 |
0,00008 |
Obere Stever |
0,02704 |
0,00019 |
0,03885 |
0,00027 |
Steinfurter Aa Coesfeld |
0,01342 |
0,00005 |
0,01336 |
0,00005 |
Steinfurter Aa Steinfurt |
0,01587 |
0,00015 |
0,01626 |
0,00016 |
Durch die sich aus der Kalkulation ergebenden Änderungen der
Gebührensätze ist die Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der
Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entsprechend durch die 6.
Änderungssatzung für das Jahr 2024 anzupassen.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion Lammers Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
Nachkalkulation-Abschluss WaBoV 2022 (Anlage 1)
Kalkulation WaBoV Gebühren 2024 (Anlage 2)
Entwurf 6. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der
Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW 2023 (Anlage 3)