Betreff
Festsetzung der Umlagekosten 2024 und Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW vom 14.12.2017;
6. Änderungssatzung
Vorlage
FB20/0689/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandenen einzelnen Unter- bzw. Überdeckungen werden dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen bzw. gutgeschrieben.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Unter- bzw. Überdeckungen aus den Jahren 2022 i. H. v. insgesamt 4.024,60 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die 6. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Nachkalkulation der Umlagegebühren für die Gewässerunterhaltung für das Jahr 2022 (Anlage 1) schließt mit einer Unterdeckung von insgesamt 4.024,60 € ab. Diese Unterdeckung bzw. Überdeckung bei einzelnen Verbänden wurde dem Sonderposten für den Gebührenausgleich entnommen bzw. zugeschrieben. Grund für die Unterdeckung sind die Erhöhung der Umlagebeiträge bei zwei Unterhaltungsverbänden.

 

Anhand der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden im Jahr 2023, den aktuellen befestigten und unbefestigten Flächen sowie der Personalaufwendungen und der Verrechnung der Über- und Unterdeckung aus der Nachkalkulation 2022 wurden die Umlagekosten für das Jahr 2024 neu kalkuliert (Anlage 2). Wie aus der beigefügten Kalkulation hervor geht, ergeben sich folgende Änderungen der Gebührensätze:

 

 

2023

2024

 

Unterhaltungsverband

Flächenart

Flächenart

befestigte

unbefestigte

befestigte

unbefestigte

 

Gebührensatz in € je m²

 

Gebührensatz in € je m²

Mittlere Berkel

0,03731

0,00011

0,03702

0,00011

Münstersche Aa

0,04686

0,00014

0,07085

0,00021

Obere Berkel

0,00869

0,00008

0,00860

0,00008

Obere Stever

0,02704

0,00019

0,03885

0,00027

Steinfurter Aa

Coesfeld

0,01342

0,00005

0,01336

0,00005

Steinfurter Aa

Steinfurt

0,01587

0,00015

0,01626

0,00016

 

 

Durch die sich aus der Kalkulation ergebenden Änderungen der Gebührensätze ist die Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entsprechend durch die 6. Änderungssatzung für das Jahr 2024 anzupassen.

 

i.A.                                         i.A.                                        

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

Nachkalkulation-Abschluss WaBoV 2022 (Anlage 1)

Kalkulation WaBoV Gebühren 2024 (Anlage 2)

Entwurf 6. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW 2023 (Anlage 3)