Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2024 für die Straßenreinigung und Änderung der Straßenreinigungssatzung und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck vom 24.12.1993;
22. Änderungssatzung
Vorlage
FB20/0690/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)         Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenrechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung von 404,72 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

 

b)         Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,83 € festgesetzt.

 

c)         Die 22. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2022 schließt mit einer Unterdeckung von 404,72 € ab. Die Unterdeckung wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen. Grund für die Unterdeckung waren gestiegene Personalaufwendungen. Die Mindereinnahmen durch die Gebührenbefreiung der Anlieger im Baustellenbereich der Mühlenstraße und Lilienbeck decken sich im Gegenzug mit den Minderaufwendungen für die Reinigungsleistung der Kehrmaschine. Dem Sonderposten stehen aktuell aus der Nachkalkulation 2020 noch rund 950 € zur Verfügung. Aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für Personal und Sachkosten im Jahr 2023, ist absehbar, dass der Betrag von 950 € zum Ausgleich des Abschlusses 2023 verwendet werden muss. Für 2024 wird somit keine Entnahme aus dem Sonderposten eingeplant.

 

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung 2024 berücksichtigt.

 

Die Kosten für die Reinigung sind stabil geblieben. Durch die Herausrechnung der gepflasterten Kopfsteinflächen aus der Gebührenkalkulation im Bereich Mühlenstraße und Lilienbeck sinken die Kehrkilometer geringfügig. Gleichzeitig sinken auch im Gegenzug die Anliegergebühren. Der Ansatz für den Winterdienst wurde aufgrund der durchschnittlichen Kosten der vergangenen 5 Jahre angepasst (-100 €). Mehraufwendungen ergeben sich auch aufgrund gestiegener Personalaufwendungen (+1.400 €) und gestiegener Sachkosten (+500 €).

 

Die umzulegenden Kosten für 2024 betragen insgesamt 35.300 € (2022 = 33.200 €). Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2024 eine Erhöhung des Gebührensatzes je Frontmeter um 0,13 € auf 1,83 €.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i.A.                                         i.A.                                        

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

Abschluss 2022, Produkt 12040 Straßenreinigung (Anlage 1)

Gebührenbedarfsberechnung 2024, Straßenreinigung (Anlage 2)

Entwurf 22. Änderungssatzung, Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung (Anlage 3)