22. Änderungssatzung
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der
Gebührenrechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die
entstandene Unterdeckung von 404,72 € wird dem bilanziellen Sonderposten für
Gebührenausgleich entnommen.
b) Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zur Kenntnis genommen
und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,83 € festgesetzt.
c) Die 22. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2022 schließt mit
einer Unterdeckung von 404,72 € ab. Die Unterdeckung wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich entnommen. Grund für die Unterdeckung waren gestiegene
Personalaufwendungen. Die Mindereinnahmen durch die Gebührenbefreiung der
Anlieger im Baustellenbereich der Mühlenstraße und Lilienbeck decken sich im
Gegenzug mit den Minderaufwendungen für die Reinigungsleistung der
Kehrmaschine. Dem Sonderposten stehen aktuell aus der Nachkalkulation 2020 noch
rund 950 € zur Verfügung. Aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für Personal
und Sachkosten im Jahr 2023, ist absehbar, dass der Betrag von 950 € zum
Ausgleich des Abschlusses 2023 verwendet werden muss. Für 2024 wird somit keine
Entnahme aus dem Sonderposten eingeplant.
Auf der
Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge
für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der
Gebührenbedarfsberechnung 2024 berücksichtigt.
Die Kosten
für die Reinigung sind stabil geblieben. Durch die Herausrechnung der
gepflasterten Kopfsteinflächen aus der Gebührenkalkulation im Bereich
Mühlenstraße und Lilienbeck sinken die Kehrkilometer geringfügig. Gleichzeitig
sinken auch im Gegenzug die Anliegergebühren. Der Ansatz für den Winterdienst
wurde aufgrund der durchschnittlichen Kosten der vergangenen 5 Jahre angepasst
(-100 €). Mehraufwendungen ergeben sich auch aufgrund gestiegener
Personalaufwendungen (+1.400 €) und gestiegener Sachkosten (+500 €).
Die umzulegenden
Kosten für 2024 betragen insgesamt 35.300 € (2022 = 33.200 €). Hierdurch ergibt
sich für das Jahr 2024 eine Erhöhung des Gebührensatzes je Frontmeter um 0,13 €
auf 1,83 €.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
Abschluss 2022,
Produkt 12040 Straßenreinigung (Anlage 1)
Gebührenbedarfsberechnung
2024, Straßenreinigung (Anlage 2)
Entwurf 22.
Änderungssatzung, Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung (Anlage 3)