Sachverhalt:
Die Stadt Coesfeld hat gemeinsam mit der Stadt Billerbeck sowie der
Gemeinde Rosendahl im Jahre 2002 die Firma Remondis GmbH beauftragt, auf deren
Grundstück in 48653 Coesfeld, Brink 37, ab dem Jahr 2003 einen Wertstoffhof zu
errichten und zu betreiben. Im Jahr 2014 wurde diese Leistung erneut europaweit
ausgeschrieben. Den Zuschlag zum Betrieb des Wertstoffhofes hat wiederum
Remondis erhalten. Auf dem Wertstoffhof erfolgt seitdem die kostenlose Annahme
von Altbatterien, Altglas, Möbelholz, Alttextilien, Altschuhen, Altpapier,
Kartonagen, CDs, DVDs, Eisen-, Metallschrott, LED-, Energiesparlampen,
Flaschenkorken, Speiseölen, Gartenabfällen, Leichtverpackungen, Folien,
Sperrmüll sowie Gegenständen aus Hartkunststoffen. Anlieferungsberechtigt sind
alle Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer an die kommunale Abfallentsorgung
der drei Kommunen. Die Bereitstellung der auf dem Wertstoffhof benötigten
Container und Mulden für den Transport der gesammelten Abfälle erfolgt
ebenfalls durch Remondis, soweit die Zuständigkeiten dafür nicht bei Dritten
liegen.
Außerdem besteht auf Wunsch der Auftraggeber auf dem Wertstoffhof die
Möglichkeit, gegen Entrichtung von Entgelten Bauschutt, Bauholz,
schadstoffhaltiges Bauholz, Baumischabfälle sowie Restmüll anzuliefern. Die Annahme
und Entsorgung erfolgt aktuell in Eigenverantwortung der Fa. Remondis. Die
Entgelte werden durch diese selbst unter Berücksichtigung der Eigenkosten und
eines Gewinnaufschlages festgesetzt.
Der entsprechende Vertrag endet ohne weitere Verlängerungsoption am
31.12.2024. Sollte der Betrieb des Wertstoffhofes unverändert fortgeführt
werden, wäre es erforderlich, seitens der Stadt Coesfeld die Ausschreibungen
der vorgenannten Leistungen für den Zeitraum nach 2024 vorzunehmen. Sofern der
derzeitige Standort weiter genutzt werden soll, wäre mit der Fa. Remondis eine
entsprechende Nutzungsvereinbarung zu treffen.
In jedem Fall wäre eine Anpassung des bestehenden Entsorgungsangebotes
an den Stand der Technik und mit besserem Komfort vorzunehmen. Dazu gehören
auch Maßnahmen zur Bewältigung der hohen Besucherfrequenzen zu bestimmten
Öffnungszeiten. Folgende baulich Umsetzung sind dazu sinnvoll und notwendig:
·
Errichtung
einer Rampe zur Absenkung von Mulden, um komfortable Befüllungen von oben statt
über Gittertreppen zu ermöglichen.
·
Schaffung
von zusätzlichem Platz für weitere Container, um die gleichzeitige Befüllung
durch mehrere Anlieferer möglich zu machen.
·
Schaffung
eines räumlich abgetrennten Bereichs für Abfälle, die gegen ein Entgelt
angenommen werden bzw. von einem möglichen Self-Service ausgeschlossen sind.
·
Verkehrsführung
im Doppelspurumlauf zur Erhöhung der möglichen Anlieferungs- bzw.
Fahrzeugfrequenz.
Die Umsetzung obliegt den Städten Billerbeck, Coesfeld und der Gemeinde
Rosendahl als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Die drei Kommunen sind
sich einig, die Erfassung der oben genannten Abfälle, die nicht über die
Holsysteme oder das Schadstoffmobil entsorgt werden können bzw. dürfen,
weiterhin über einen gemeinsamen Wertstoffhof durchzuführen.
Umsetzungsmöglichkeiten
der Kommunen nach Ablauf des derzeitigen Vertrages
·
Bau
eines eigenen gemeinsamen Wertstoffhofes an anderer noch zu bestimmender
Stelle. Betrieb mit eigenem, noch einzustellendem Personal bzw. Vergabe des
Betriebes über eine öffentliche Ausschreibung sowie Vergabe der
Logistikleistungen Behältergestellung und Transport. Nachteile: Investitionen,
hoher Zeit- und Personalaufwand.
·
Vergabe
sämtlicher Leistungen an Dritte über öffentliche Ausschreibung
Nachteile: Hoher Aufwand und Kosten des Verfahrens, Voraussichtlich nur ein
Bieter - dadurch hohe Kosten bzw. höhere Gewinnaufschläge zu erwarten.
weitere
Lösungsmöglichkeit
Vergabefreie Kooperation im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung (ÖRV) mit dem Kreis Coesfeld.
·
Übertragung
der Zuständigkeit für die Erfassung von Abfällen aus sperrigen Abfällen, die im
Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwanges sowie Anschluss- und
Benutzungsrechtes der Kommune anfallen, über einen Wertstoffhof auf den Kreis
Coesfeld, der wiederum seine Tochter – die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld
GmbH (WBC) - mit der Durchführung beauftragen wird.
·
Darin
verankerte Möglichkeiten der vollständigen Einflussnahme durch die Kommunen (z.
B. Entscheidungsvorbehalte).
·
Beauftragung
zur Erfassung und Entsorgung von Kleinmengen von sonstigen und gewerblichen
Abfällen als kostendeckende Einrichtung (z. B. Bauabfälle).
Vorteile:
·
Keine
hohen eigenen Investitionskosten der Städte und der Gemeinde.
·
Bau
eines neuen Wertstoffhofes nach dem Stand der Technik und den Vorgaben der
Kommunen durch die WBC auf der bereits genehmigten Abfallumschlagfläche der
Deponie Coesfeld-Höven des Kreises Coesfeld mit sehr guten
Infrastrukturvoraus-setzungen und guter Verkehrsanbindung an das vorhandene
Entsorgungszentrum in unmittelbarer Nachbarschaft zum derzeitigen Standort.
·
Flexibilität
bei Änderung der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (keine erforderlichen
Vertragsanpassungen, Nachverhandlungen etc.) z. B. bei geänderten
Übergabestellen, bei Erweiterung oder Reduzierung des Containerangebotes,
Abwicklung der Transportlogistik durch den beauftragten Verwerter (Minimierung
der Transportwege, -kosten und Umweltbelastungen).
·
Durch
den Betrieb weiterer Wertstoffhöfe im Kreis Coesfeld über die WBC, zurzeit
Dülmen und Olfen, ab 2025: Havixbeck, Nottuln sowie
Billerbeck/Coesfeld/Rosendahl, ist die gemeinsame Ausschreibung des Betriebes
insbesondere wirtschaftlich vorteilhaft einzuschätzen – gleichzeitig können der
Betrieb mit eigenem Personal der WBC und Kooperationen mit anderen
öffentlich-rechtlichen Entsorgern
ernsthafte wirtschaftliche Alternative sein.
Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit
Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld arbeiten schon seit 2011 bei
Wahrnehmung der Sammel- und Transportaufgaben von Abfällen eng zusammen. Ab dem
Jahre 2019 hat der Kreis Coesfeld die Sammel- und Transportaufgaben für alle
Kommunen im Kreis Coesfeld übernommen. Der entsprechenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat der Rat im Jahr 2016 zugestimmt.
Die Stadt Olfen hat durch Beschluss des Rates am 06.10.2016 einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dahingehend zugestimmt, dass die Errichtung
und der Betrieb eines Wertstoffhofes durch den Kreis Coesfeld erfolgt.
Im Jahr 2017 hat die Stadt Dülmen über eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung den Betrieb ihres eigenen Wertstoffhofes auf den Kreis übertragen.
Weiterhin haben die Gemeinden Havixbeck und Nottuln den Betrieb ihrer Wertstoffhöfe im Jahr 2023 ab 2025 auf
den Kreis Coesfeld übertragen.
In allen vorgenannten Fällen hat der Kreis Coesfeld die
Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC) mit der Ausführung dieser Leistungen
beauftragt bzw. ist dieses beabsichtigt.
Die Vorteile einer Zusammenarbeit bei dem Bau und Betrieb des
Wertstoffhofes sowie der Erfassung und des Transportes der dort angelieferten
Abfälle liegen insbesondere in folgenden Bereichen:
·
Der
Kreis Coesfeld verfügt über eine bereits genehmigte ausreichend große
Pachtfläche auf der Deponie Coesfeld-Höven in unmittelbarer Nachbarschaft zum
derzeitigen Standort des Wertstoffhofes.
·
Der
Aufwand für die erforderlichen Ausschreibungsverfahren für den Betrieb und die
Logistik können reduziert werden, da eine Ausschreibung gemeinsam mit 8
Kommunen erfolgen kann.
·
Kosteneinsparungen
sind ebenfalls auf Seiten der potentiellen Auftragnehmer durch Nutzung von
Synergieeffekten bei der Leistungsdurchführung (u. a. bessere
Fahrzeugauslastung, gemeinsamer Personalpool, Optimierung der Logistik,
Rechnungslegung gegenüber einem Auftragnehmer) zu erwarten.
·
Insgesamt
werden die Wettbewerbsbedingungen verbessert, da die Ausschreibungen vom Umfang
her auch andere Wettbewerber ansprechen, die auf einzelne oder mehrere
Leistungspakete Angebote abgeben können.
·
An
den Wertstoffhöfen werden gegen Entgelt Bauhölzer, Bauschutt und
Baumischabfälle angenommen. Die Festlegung der Preise erfolgt derzeit durch den
privaten Entsorger und damit auch gewinnorientiert. Zukünftig erfolgt die
Festlegung der Preise ausschließlich kostenorientiert durch den Kreis
Coesfeld/die WBC im Einvernehmen mit den Städten Billerbeck und Coesfeld sowie
der Gemeinde Rosendahl. Die Höhen der Entgelte können somit erstmals direkt von
Kommunen beeinflusst werden. Auch die Einschätzung des angelieferten
Abfallvolumens vor Ort und damit das zu zahlende Entgelt dürfte dadurch
vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang können freie Kontingente aus
bestehenden Entsorgungsverträgen genutzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung führen die vorgenannten Synergien dazu, dass
bei einer Übertragung des Betriebs des Wertstoffhofes auf den Kreis
Coesfeld/die WBC gegenüber einer Einzelausschreibung der Leistungen durch die
Stadt Coesfeld Kosten längerfristig eingespart werden bzw. zukünftige
Kostensteigerungen gedämpft werden können. Dieses wirkt sich dämpfend auf die
Entwicklung der Abfallgebühren aus.
Die Städte Billerbeck und Coesfeld sowie die Gemeinde Rosendahl können
auch nach Abschluss der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung weiterhin über
die Art und den Umfang des Betriebes des Wertstoffhofes entscheiden. So wäre z.
B. auf Wunsch der Kommunen auch zukünftig eine Änderung der Öffnungszeiten
jederzeit möglich. Auch können die anzunehmenden Abfallfraktionen bei Bedarf
einer geänderten Gesetzeslage angepasst werden. Insoweit greift auch zukünftig
das Satzungsrecht über die Abfallentsorgung.
Der Leistungsumfang, hier insbesondere die Öffnungszeiten, ein
Self-Service und der Personalbedarf, wird in einem Pflichtenheft als Anlage zu
dem nach Abschluss der ÖRV noch abzuschließenden Durchführungsvertrag (Entwurf
ist als Anlage 2 beigefügt) von den Städten Billerbeck und Coesfeld sowie der
Gemeinde Rosendahl einvernehmlich festgelegt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zunächst über 20 Jahre vom
01.01.2025 bis zum 31.12.2044 geschlossen werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit dem Kreis Coesfeld eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich
der Sammlung und des Transportes von Abfällen aus Haushalten, die im Rahmen des
kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges bzw. Anschlussrechtes anfallen, und
nicht über die Holsysteme und das Schadstoffmobil entsorgt werden können bzw.
dürfen, zu schließen.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
Anlage 1 – ÖRV
Wertstoffhof
Anlage 2 –
Entwurf Durchführungsvertrag Wertstoffhof