Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten Billerbeck und Coesfeld sowie der Gemeinde Rosendahl über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen
Vorlage
FB20/0691/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck stimmt dem Abschluss der in der Anlage 1 beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Coesfeld hat gemeinsam mit der Stadt Billerbeck sowie der Gemeinde Rosendahl im Jahre 2002 die Firma Remondis GmbH beauftragt, auf deren Grundstück in 48653 Coesfeld, Brink 37, ab dem Jahr 2003 einen Wertstoffhof zu errichten und zu betreiben. Im Jahr 2014 wurde diese Leistung erneut europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag zum Betrieb des Wertstoffhofes hat wiederum Remondis erhalten. Auf dem Wertstoffhof erfolgt seitdem die kostenlose Annahme von Altbatterien, Altglas, Möbelholz, Alttextilien, Altschuhen, Altpapier, Kartonagen, CDs, DVDs, Eisen-, Metallschrott, LED-, Energiesparlampen, Flaschenkorken, Speiseölen, Gartenabfällen, Leichtverpackungen, Folien, Sperrmüll sowie Gegenständen aus Hartkunststoffen. Anlieferungsberechtigt sind alle Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer an die kommunale Abfallentsorgung der drei Kommunen. Die Bereitstellung der auf dem Wertstoffhof benötigten Container und Mulden für den Transport der gesammelten Abfälle erfolgt ebenfalls durch Remondis, soweit die Zuständigkeiten dafür nicht bei Dritten liegen.

 

Außerdem besteht auf Wunsch der Auftraggeber auf dem Wertstoffhof die Möglichkeit, gegen Entrichtung von Entgelten Bauschutt, Bauholz, schadstoffhaltiges Bauholz, Baumischabfälle sowie Restmüll anzuliefern. Die Annahme und Entsorgung erfolgt aktuell in Eigenverantwortung der Fa. Remondis. Die Entgelte werden durch diese selbst unter Berücksichtigung der Eigenkosten und eines Gewinnaufschlages festgesetzt.

 

Der entsprechende Vertrag endet ohne weitere Verlängerungsoption am 31.12.2024. Sollte der Betrieb des Wertstoffhofes unverändert fortgeführt werden, wäre es erforderlich, seitens der Stadt Coesfeld die Ausschreibungen der vorgenannten Leistungen für den Zeitraum nach 2024 vorzunehmen. Sofern der derzeitige Standort weiter genutzt werden soll, wäre mit der Fa. Remondis eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu treffen.

In jedem Fall wäre eine Anpassung des bestehenden Entsorgungsangebotes an den Stand der Technik und mit besserem Komfort vorzunehmen. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Bewältigung der hohen Besucherfrequenzen zu bestimmten Öffnungszeiten. Folgende baulich Umsetzung sind dazu sinnvoll und notwendig:

 

·         Errichtung einer Rampe zur Absenkung von Mulden, um komfortable Befüllungen von oben statt über Gittertreppen zu ermöglichen.

·         Schaffung von zusätzlichem Platz für weitere Container, um die gleichzeitige Befüllung durch mehrere Anlieferer möglich zu machen.

·         Schaffung eines räumlich abgetrennten Bereichs für Abfälle, die gegen ein Entgelt angenommen werden bzw. von einem möglichen Self-Service ausgeschlossen sind.

·         Verkehrsführung im Doppelspurumlauf zur Erhöhung der möglichen Anlieferungs- bzw. Fahrzeugfrequenz.

 

Die Umsetzung obliegt den Städten Billerbeck, Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Die drei Kommunen sind sich einig, die Erfassung der oben genannten Abfälle, die nicht über die Holsysteme oder das Schadstoffmobil entsorgt werden können bzw. dürfen, weiterhin über einen gemeinsamen Wertstoffhof durchzuführen.

 

Umsetzungsmöglichkeiten der Kommunen nach Ablauf des derzeitigen Vertrages

 

·         Bau eines eigenen gemeinsamen Wertstoffhofes an anderer noch zu bestimmender Stelle. Betrieb mit eigenem, noch einzustellendem Personal bzw. Vergabe des Betriebes über eine öffentliche Ausschreibung sowie Vergabe der Logistikleistungen Behältergestellung und Transport. Nachteile: Investitionen, hoher Zeit- und Personalaufwand.

·         Vergabe sämtlicher Leistungen an Dritte über öffentliche Ausschreibung
Nachteile: Hoher Aufwand und Kosten des Verfahrens, Voraussichtlich nur ein Bieter - dadurch hohe Kosten bzw. höhere Gewinnaufschläge zu erwarten.

 

weitere Lösungsmöglichkeit

 

Vergabefreie Kooperation im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung (ÖRV) mit dem Kreis Coesfeld.

 

·         Übertragung der Zuständigkeit für die Erfassung von Abfällen aus sperrigen Abfällen, die im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwanges sowie Anschluss- und Benutzungsrechtes der Kommune anfallen, über einen Wertstoffhof auf den Kreis Coesfeld, der wiederum seine Tochter – die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) - mit der Durchführung beauftragen wird.

·         Darin verankerte Möglichkeiten der vollständigen Einflussnahme durch die Kommunen (z. B. Entscheidungsvorbehalte).

·         Beauftragung zur Erfassung und Entsorgung von Kleinmengen von sonstigen und gewerblichen Abfällen als kostendeckende Einrichtung (z. B. Bauabfälle).

 

Vorteile:

 

·         Keine hohen eigenen Investitionskosten der Städte und der Gemeinde.

·         Bau eines neuen Wertstoffhofes nach dem Stand der Technik und den Vorgaben der Kommunen durch die WBC auf der bereits genehmigten Abfallumschlagfläche der Deponie Coesfeld-Höven des Kreises Coesfeld mit sehr guten Infrastrukturvoraus-setzungen und guter Verkehrsanbindung an das vorhandene Entsorgungszentrum in unmittelbarer Nachbarschaft zum derzeitigen Standort.

·         Flexibilität bei Änderung der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (keine erforderlichen Vertragsanpassungen, Nachverhandlungen etc.) z. B. bei geänderten Übergabestellen, bei Erweiterung oder Reduzierung des Containerangebotes, Abwicklung der Transportlogistik durch den beauftragten Verwerter (Minimierung der Transportwege, -kosten und Umweltbelastungen).

·         Durch den Betrieb weiterer Wertstoffhöfe im Kreis Coesfeld über die WBC, zurzeit Dülmen und Olfen, ab 2025: Havixbeck, Nottuln sowie Billerbeck/Coesfeld/Rosendahl, ist die gemeinsame Ausschreibung des Betriebes insbesondere wirtschaftlich vorteilhaft einzuschätzen – gleichzeitig können der Betrieb mit eigenem Personal der WBC und Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgern  ernsthafte wirtschaftliche Alternative sein.

 

Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit

 

Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld arbeiten schon seit 2011 bei Wahrnehmung der Sammel- und Transportaufgaben von Abfällen eng zusammen. Ab dem Jahre 2019 hat der Kreis Coesfeld die Sammel- und Transportaufgaben für alle Kommunen im Kreis Coesfeld übernommen. Der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat der Rat im Jahr 2016 zugestimmt.

 

Die Stadt Olfen hat durch Beschluss des Rates am 06.10.2016 einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dahingehend zugestimmt, dass die Errichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofes durch den Kreis Coesfeld erfolgt.

Im Jahr 2017 hat die Stadt Dülmen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung den Betrieb ihres eigenen Wertstoffhofes auf den Kreis übertragen.

Weiterhin haben die Gemeinden Havixbeck und Nottuln den Betrieb ihrer Wertstoffhöfe im Jahr 2023 ab 2025 auf den Kreis Coesfeld übertragen.

 

In allen vorgenannten Fällen hat der Kreis Coesfeld die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC) mit der Ausführung dieser Leistungen beauftragt bzw. ist dieses beabsichtigt.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit bei dem Bau und Betrieb des Wertstoffhofes sowie der Erfassung und des Transportes der dort angelieferten Abfälle liegen insbesondere in folgenden Bereichen:

 

·         Der Kreis Coesfeld verfügt über eine bereits genehmigte ausreichend große Pachtfläche auf der Deponie Coesfeld-Höven in unmittelbarer Nachbarschaft zum derzeitigen Standort des Wertstoffhofes.

·         Der Aufwand für die erforderlichen Ausschreibungsverfahren für den Betrieb und die Logistik können reduziert werden, da eine Ausschreibung gemeinsam mit 8 Kommunen erfolgen kann.

·         Kosteneinsparungen sind ebenfalls auf Seiten der potentiellen Auftragnehmer durch Nutzung von Synergieeffekten bei der Leistungsdurchführung (u. a. bessere Fahrzeugauslastung, gemeinsamer Personalpool, Optimierung der Logistik, Rechnungslegung gegenüber einem Auftragnehmer) zu erwarten.

·         Insgesamt werden die Wettbewerbsbedingungen verbessert, da die Ausschreibungen vom Umfang her auch andere Wettbewerber ansprechen, die auf einzelne oder mehrere Leistungspakete Angebote abgeben können.

·         An den Wertstoffhöfen werden gegen Entgelt Bauhölzer, Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Die Festlegung der Preise erfolgt derzeit durch den privaten Entsorger und damit auch gewinnorientiert. Zukünftig erfolgt die Festlegung der Preise ausschließlich kostenorientiert durch den Kreis Coesfeld/die WBC im Einvernehmen mit den Städten Billerbeck und Coesfeld sowie der Gemeinde Rosendahl. Die Höhen der Entgelte können somit erstmals direkt von Kommunen beeinflusst werden. Auch die Einschätzung des angelieferten Abfallvolumens vor Ort und damit das zu zahlende Entgelt dürfte dadurch vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang können freie Kontingente aus bestehenden Entsorgungsverträgen genutzt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung führen die vorgenannten Synergien dazu, dass bei einer Übertragung des Betriebs des Wertstoffhofes auf den Kreis Coesfeld/die WBC gegenüber einer Einzelausschreibung der Leistungen durch die Stadt Coesfeld Kosten längerfristig eingespart werden bzw. zukünftige Kostensteigerungen gedämpft werden können. Dieses wirkt sich dämpfend auf die Entwicklung der Abfallgebühren aus.

 

Die Städte Billerbeck und Coesfeld sowie die Gemeinde Rosendahl können auch nach Abschluss der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung weiterhin über die Art und den Umfang des Betriebes des Wertstoffhofes entscheiden. So wäre z. B. auf Wunsch der Kommunen auch zukünftig eine Änderung der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Auch können die anzunehmenden Abfallfraktionen bei Bedarf einer geänderten Gesetzeslage angepasst werden. Insoweit greift auch zukünftig das Satzungsrecht über die Abfallentsorgung.

 

Der Leistungsumfang, hier insbesondere die Öffnungszeiten, ein Self-Service und der Personalbedarf, wird in einem Pflichtenheft als Anlage zu dem nach Abschluss der ÖRV noch abzuschließenden Durchführungsvertrag (Entwurf ist als Anlage 2 beigefügt) von den Städten Billerbeck und Coesfeld sowie der Gemeinde Rosendahl einvernehmlich festgelegt.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zunächst über 20 Jahre vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2044 geschlossen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit dem Kreis Coesfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Abfällen aus Haushalten, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges bzw. Anschlussrechtes anfallen, und nicht über die Holsysteme und das Schadstoffmobil entsorgt werden können bzw. dürfen, zu schließen.

 

i.A.                                         i.A.                                        

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

Anlage 1 – ÖRV Wertstoffhof

Anlage 2 – Entwurf Durchführungsvertrag Wertstoffhof