Sachverhalt:
Mit dem
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nach § 46 Absatz 1 Nummer 6 LWG NRW legen die
Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der
öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung)
sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 46 Absatz 1,
insbesondere die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der nach § 46
Absatz 1 Nummer 4 erforderlichen Maßnahmen vor. Das Abwasserbeseitigungskonzept
ist jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen.
Die 6.
Fortschreibung des ABK des Zeitraumes 2018-2023 läuft dieses Jahr aus und es
ist die 7. Fortschreibung aufzustellen und vorzulegen.
Die zuständige
Behörde, hier die Bezirksregierung Münster als obere Wasserbehörde, kann zur
Erreichung der im Bewirtschaftungsplan aufgestellten Ziele sowie zur
Sicherstellung der Erfüllung der gemeindlichen Pflichten nach § 46 Absatz 1 LWG
NRW, insbesondere der sich aus § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 56
ergebenden Pflichten das Abwasserbeseitigungskonzept beanstanden und Maßnahmen
und Fristen festlegen, wenn die Gemeinde ohne zwingenden Grund die Durchführung
erforderlicher Maßnahmen nicht oder verzögert vorsieht.
Das dieser Vorlage
anliegende ABK wurde der Bezirksregierung zur Abstimmung als Entwurf bereits
eingereicht, bisher sind seitens der Bezirksregierung keine Beanstandungen oder
Ergänzungswünsche dargelegt worden.
Als Grundlage
einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung sind nach Auffassung der
Betriebsleitung alle erforderlichen Maßnahmen in den bisherigen Zeiträumen
umgesetzt worden oder werden z. Zt. umgesetzt. Im Einzelnen sind dies:
Zur Schmutz- und Niederschlagswasserableitung:
v
Hydrodynamische
Langzeitnachweise
v
Schmutzfrachtnachweise
v
Konstruktive
Nachweise-
v
Immissionsbetrachtungen
(BWK-M3)
v
TV
Inspektionen gem. der SüwVO Abw. NRW
v
Ganzheitliche
Sanierungen, Renovationen u. Erneuerungen entsprechend der
Sanierungsprioritäten
Zur Schmutzwasserbehandlung:
v
Durchführung
der Fremdwassersanierungen zur Verringerung der Zulaufmengen
v
Anpassung
der Behandlung zur Verbesserung der Reinigungsleistung
v
Gewässeroptimierung
zur Erreichung des guten ökologischen Potentials
Zur THG-freien Abwasserbeseitigung:
v
Reduzierung
des Energieverbrauchs
v
Erzeugung
regenerativer Energie aus PV, Windkraft u. BHKW (aus Klärgas)
v
Anpassung
vorhandener Pumpentechnik der Abwasserableitung (SW- Pumpwerke) zur Reduzierung
des Energieverbrauch
Zur Klimaanpassung:
v
Aufstellung
einer Starkregengefahrenkarte
v
Schaffung
von Notwasserwegen
v
Schaffung
von Versickerungsraum
Als wesentliche
Maßnahmen sind in der vorliegenden 7. Fortschreibung folgende Baumaßnahmen
zukünftig vorgesehen:
- Kanalerneuerungen
und Sanierungen im Bereich Weihgarten. Die Rückhaltung u. Versickerung aus
natürlichem Einzugsgebiet ist dem Regelungsbereich des Gewässers
zuzuordnen und nicht Gegenstand der Abwasserbeseitigung.
- Erschließung
neuer Baugebiete.
- Optimierung
der Faulgasprozesse und der Stromerzeugung mit dem BHKW der Kläranlage
einschl. Optimierung der Klärschlammentsorgung (Entwässerung)
Weitere
Ausführungen sind dem Entwurf des ABK zu entnehmen, der Erläuterungsbericht
liegt dieser Verwaltungsvorlage als Anlage bei, dieser wird ebenso mit allen
Tabellen und Plänen digital im Ratsinformationssystem z. Verfg. gestellt.
Es wird empfohlen,
dass ABK zu beschließen und der Bezirksregierung vorzulegen.
Hein
Dirks
Betriebsleiter
Bürgermeisterin
Anlage: Erläuterungsbericht
Anlagen im Ratsinformationssystem:
201211_4001_ÜLP
Übersichtslageplan
20231023_201211_EB
Erläuterungsbericht
Anlage 1_
Maßnahmetabelle
Anlage 2_
NBK-Liste Niederschlagswassereinleitungsliste
Anlage 4_
Jahresübersicht Maßnahmen