Betreff
Ausbau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen
hier: Anliegerbeiträge
Vorlage
FB60/1945/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Mittel für den Ausbau des Ziegeleiweges sowie des Weges im Ossensiel sind in den Haushalt einzustellen und bei Vorliegen einer Förderzusage sind die erforderlichen Leistungen auszuschreiben und zu vergeben.

 


Sachverhalt:

Seit dem Beschluss in o.g. Sitzung 2015 steht im Haushalt ein eigenes Produkt für die Wirtschaftswege zur Verfügung, in das u.a. die Mittel für Investitionen verplant werden. Insgesamt sollten 200.000,- Euro im Jahr verplant werden, wobei 80.000,- Euro, somit 81 Hebesatzpunkte, durch eine Erhöhung der Grundsteuer A abgesichert werden sollten. Zusätzlich sind als Einnahmen 10% der jeweiligen Kosten als Anliegeranteile eingeplant. Die Regelung war auf freiwilliger Basis ohne Satzung getroffen worden. Sofern die Anlieger nicht bereit waren ihren Beitrag zu leisten, sollten die Wege nicht ausgebaut werden. Das KAG (Kommunalabgabengesetz) sähe jedoch die Möglichkeit vor dies über eine Satzung, wie im Innenbereich, zu regeln. Eine Berechnung der Anliegeranteile wurde entsprechend einer KAG-Veranlagung vorgenommen.

 

Wie bereits im Zusammenhang mit dem Ausbau der Friedhofstraße berichtet, sieht der Gesetzesentwurf die rechtliche Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in NRW -die sogenannten Anliegerbeiträge- vor. Damit entfallen für die Anlieger im Innenbereich die Beiträge für die Sanierung von bereits vorhandenen Straßen, welche über entsprechende Ortssatzungen geregelt sind. Die Beiträge nach dem Baugesetzbuch für neue Straßen betreffen diese Regelung nicht. Übertragen auf die Regelung für die Wege im Außenbereich ist nun eine Überprüfung erforderlich, ob das bisherige Vorgehen geändert werden soll. Dabei ist in den Blick zu nehmen, dass die Regelung des Landes im nächsten Jahr ihre Rechtswirkung entfalten soll, daher wäre es konsequent eine Neuregelung auch im nächsten Jahr beginnen zu lassen.

Parallel wurde ja bereits mitgeteilt, dass wieder eine Förderkulisse für Wirtschaftswege aufgelegt wurde. Da es aufgrund der Haushaltslage nicht möglich ist, den Wegeausbau ohne Fördermittel umzusetzen, stellt die Nutzung der Förderungen einen elementaren Baustein der Finanzierung dar. Das gilt sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen diese Neuregelung im ersten Quartal des nächsten Jahres, mit dem Bezirksausschuss beginnend, beraten zu lassen. Der Städte- und Gemeindebund hat im Vorfeld der Beratungen zu den Änderungen im Kommunalabgabengesetz gefordert auch die Straßen aus dem Außenbereich aufzunehmen. Der jetzige Gesetzesentwurf sieht hierzu bisher nichts vor. Bis zu den Beratungen im Bezirksausschuss sollte diese Fragestellung geklärt sein, da das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Antragsfrist für Fördermittel bis zum 15. Januar 2024 beachtend, sollte jedoch mit den nächsten beiden Wegen der Prioritätenliste ein Antrag ohne Anliegerbeiträge gestellt werden. Aufgrund der hohen Förderquote wären die Gesamtauszahlungen über den Haushaltsansatz „Ausbau von Wirtschaftswegen“ in der eingestellten Höhe auch ohne den Anliegeranteil darstellbar, da zudem noch nicht verausgabte Mittel aus Vorjahren verfügbar sind.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Rat der Stadt Billerbeck vom 17.12.2015 TOP 2 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                    357.000,- € (Ziegeleiweg) und 321.000,-€ (Ossensiel)      

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                          12020 7855000     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: