hier: Anliegerbeiträge
Sachverhalt:
Seit dem Beschluss
in o.g. Sitzung 2015 steht im Haushalt ein eigenes Produkt für die
Wirtschaftswege zur Verfügung, in das u.a. die Mittel für Investitionen
verplant werden. Insgesamt sollten 200.000,- Euro im Jahr verplant werden,
wobei 80.000,- Euro, somit 81 Hebesatzpunkte, durch eine Erhöhung der
Grundsteuer A abgesichert werden sollten. Zusätzlich sind als Einnahmen 10% der
jeweiligen Kosten als Anliegeranteile eingeplant. Die Regelung war auf
freiwilliger Basis ohne Satzung getroffen worden. Sofern die Anlieger nicht
bereit waren ihren Beitrag zu leisten, sollten die Wege nicht ausgebaut werden.
Das KAG (Kommunalabgabengesetz) sähe jedoch die Möglichkeit vor dies über eine
Satzung, wie im Innenbereich, zu regeln. Eine Berechnung der Anliegeranteile wurde
entsprechend einer KAG-Veranlagung vorgenommen.
Wie bereits im
Zusammenhang mit dem Ausbau der Friedhofstraße berichtet, sieht der
Gesetzesentwurf die rechtliche Abschaffung der Beiträge für den Ausbau
kommunaler Straßen in NRW -die sogenannten Anliegerbeiträge- vor. Damit
entfallen für die Anlieger im Innenbereich die Beiträge für die Sanierung von
bereits vorhandenen Straßen, welche über entsprechende Ortssatzungen geregelt
sind. Die Beiträge nach dem Baugesetzbuch für neue Straßen betreffen diese Regelung
nicht. Übertragen auf die Regelung für die Wege im Außenbereich ist nun eine
Überprüfung erforderlich, ob das bisherige Vorgehen geändert werden soll. Dabei
ist in den Blick zu nehmen, dass die Regelung des Landes im nächsten Jahr ihre
Rechtswirkung entfalten soll, daher wäre es konsequent eine Neuregelung auch im
nächsten Jahr beginnen zu lassen.
Parallel wurde ja
bereits mitgeteilt, dass wieder eine Förderkulisse für Wirtschaftswege
aufgelegt wurde. Da es aufgrund der Haushaltslage nicht möglich ist, den
Wegeausbau ohne Fördermittel umzusetzen, stellt die Nutzung der Förderungen
einen elementaren Baustein der Finanzierung dar. Das gilt sowohl für den Innen-
als auch den Außenbereich.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen diese Neuregelung im ersten Quartal des nächsten Jahres, mit
dem Bezirksausschuss beginnend, beraten zu lassen. Der Städte- und Gemeindebund
hat im Vorfeld der Beratungen zu den Änderungen im Kommunalabgabengesetz
gefordert auch die Straßen aus dem Außenbereich aufzunehmen. Der jetzige
Gesetzesentwurf sieht hierzu bisher nichts vor. Bis zu den Beratungen im
Bezirksausschuss sollte diese Fragestellung geklärt sein, da das Gesetz zum 1.
Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Antragsfrist für Fördermittel bis zum 15.
Januar 2024 beachtend, sollte jedoch mit den nächsten beiden Wegen der
Prioritätenliste ein Antrag ohne Anliegerbeiträge gestellt werden. Aufgrund der
hohen Förderquote wären die Gesamtauszahlungen über den Haushaltsansatz „Ausbau
von Wirtschaftswegen“ in der eingestellten Höhe auch ohne den Anliegeranteil
darstellbar, da zudem noch nicht verausgabte Mittel aus Vorjahren verfügbar
sind.
Im Auftrag
Michaela Besecke Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Rat der Stadt Billerbeck vom 17.12.2015 TOP 2 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 357.000,- € (Ziegeleiweg) und 321.000,-€ (Ossensiel)
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 12020 7855000
Anlagen: