Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Aufgrund von steigenden Schülerzahlen ist am Ludgeri-Standort eine Erweiterung um 2 Klassenräume sowie Differenzierungsräume notwendig. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Pläne vorzubereiten, damit zum Schuljahr 2025/2026 diese Räume zur Verfügung stehen.
Sachverhalt:
Mit dem
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz
- GaFöG) vom 2. Oktober 2021
hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich
verankert: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe
einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll
in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August
2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf
ganztägige Betreuung hat.
Durch den im
Ratsinfosystem beigefügten Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
vom 12.10.2023 wurde zwischenzeitlich die Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder
im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) veröffentlicht.
Die Stadt Billerbeck erhält 358.534,61 € an Investitionszuschuss.
Zusätzlich ist eine Eigenbeteiligung von 15 % vorgesehen. Die förderfähige
Gesamtinvestition beträgt somit 421.805,42 €.
In den vergangenen Wochen hat die Stadt Billerbeck als Schulträgerin intensive Gespräche mit der Schulleitung Frau Bölte und dem Trägerverein der OGS, dem Kinder-, Jugend- und Familienhilfeverein Billerbeck e.V. geführt.
Bekanntlich findet die Betreuung im Anschluss an den Unterricht an beiden Schulstandorten statt.
Um den Ganztagsanspruch ab dem Jahre 2026 sicherzustellen wurde zunächst die demographische Entwicklung in den Blick genommen.
Für die Einschulungen in den nächsten Jahren sind folgende Zahlen ermittelt worden.
Schuljahr Schulkinder zu erwartende Zügigkeit
2024/2025 133 5 – 6
2025/2026 122 5 – 6
2026/2027 136 6
2027/2028 124 5 – 6
2028/2029 118 5 – 6
2029/2030 101 4 – 5
Insgesamt wird die Zügigkeit auf bis zu 5,5 Klassen im Durchschnitt der nächsten Jahre anwachsen. Dies bedeutet, dass für die beiden Standorte ein Klassenbedarf von bis zu 24 Klassenräume besteht. Darüber hinaus müssen noch Differenzierungsräume sowie Mehrzweckräume vorgehalten werden.
Die als Anlage beigefügte Tabelle zeigt den zukünftigen Raumbedarf an den jeweiligen Standorten.
In der Sitzung wird das zukünftige Raumprogramm anhand der beigefügten Lagepläne mündlich erläutert.
Nach übereinstimmender Meinung aller am Prozess beteiligten Stellen zeichnet sich ein Erweiterungsbedarf von 2 Klassenräumen sowie Differenzierungsräume am Ludgeri-Standort ab.
Darüber hinaus könnte aufgrund noch weiter steigender Schülerzahlen ein Umbau der Eingangshalle am Johannigebäude zukünftig notwendig werden.
Nachdem zu treffenden Grundsatzbeschluss zur Erweiterung wird verwaltungsseitig vorgeschlagen die konkrete fachliche Umsetzung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und dem Schulausschuss unter Berücksichtigung der Landesförderung im Frühjahr 2024 zu beraten.
i.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Förderrichtlinie
Ganztagsausbau (nur im Ratsinfosystem)
Tabelle Raumbedarf
Ganztagsbetreuung
Lagepläne (nur im
Ratsinfosystem)