Sachverhalt:
In den o. a. Sitzungen wurde über den Antrag beraten und beschlossen, die zuständige Straßenbaubehörde zu bitten, eine Bepflanzung entlang der L 577 Richtung Nottuln zu prüfen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der Prüfung durch den Landesbetrieb vor. Unter Berücksichtigung von Leitungstrassen, Mindestabstand zum Straßenrand und verkehrssicherheitstechnischen Erfordernissen ergeben sich die in den beiliegenden Plänen eingetragenen möglichen Baumstandorte.
Während in der Nähe der bebauten Ortslage einige Baumstandorte für möglich gehalten werden, ergeben sich in Richtung Stadt-/Gemeindegrenze Billerbeck/Nottuln kaum noch Pflanzmöglichkeiten. Bei den Prüfungen wurde von den gegebenen Grenzen ausgegangen, eine Abstimmung mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke ist nicht erfolgt.
Über die weitere Vorgehensweise ist zu entscheiden.
i. A. i. V.
Georg Hoffmann Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiter Allg. Vertreter
Bezug: Bezirksausschuss vom 28. Nov. 2007, TOP 6 ö. S., Umwelt- und Denkmalausschuss vom 29. Nov. 2007, TOP 3 ö. S.
Anlagen:
Lageplan