hier: Ergebnis der Offenlage nach § 3 (2) Baugesetzbuch und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie Beschluss zur erneuten Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 4a (3) BauGB des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die Hinweise der Bezirksregierung Münster Dez. 54, der Bundeswehr, der IHK Nord Westfalen, des Kreises Coesfeld, der LWL-Archäologie für Westfalen, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Telekom, der Stadt Coesfeld (20.09.2023) und der Stadt Dülmen (18.09.2023) werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Anregung des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird gefolgt.
3. Die Bedenken von Dülmen Marketing, der Stadt Coesfeld (20.09.2023) und der Stadt Dülmen (18.09.2023) gegen die vorliegende Planung werden zurückgewiesen.
4. Der Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die erneute Offenlage nach § 4a (3) BauGB gebilligt.
5. Der Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen sind nach § 4a (3) Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Sachverhalt:
Die in oben genannter Sitzung beschlossene Offenlage
zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 10. Juli 2023
bis zum 14. August 2023 (einschließlich) durchgeführt. Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit sind dabei nicht eingegangen.
Mit Schreiben vom
5. Juli 2023 wurden außerdem die Träger öffentlicher Belange um Mitwirkung bis
spätestens 14. August 2023 (einschließlich) gebeten. Die eingegangenen
Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen werden in der Anlage 1 gewürdigt. Die
Aufstellung der eingegangenen Anregungen mit den verwaltungsseitigen
Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Die Städte
Coesfeld und Dülmen machten erneut Bedenken anhand eines Updates der
Plausibilitätsprüfung durch die Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner
GmbH (Dortmund) geltend (Anlage 2). Erneut begegnete die BBE Handelsberatung
GmbH (München) dieser Prüfung mit einer gutachterlichen Stellungnahme (Anlage
3).
Wie bereits bei
der Berücksichtigung der während der frühzeitigen Behördenbeteiligung
geäußerten Bedenken durch die Städte Coesfeld und Dülmen, prüfte Prof. Dr. Olaf
Bischopink (Baumeister Rechtsanwälte aus Münster) den Sachverhalt und gelangte
erneut zu der juristischen Einschätzung, dass mit der gutachterlichen
Stellungnahme von BBE den geäußerten Bedenken der Städte Coesfeld und Dülmen
begegnet werden kann.
Aufgrund der im
weiteren Verlauf geschilderten Erforderlichkeit einer erneuten Offenlage des
Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes, wird die Abwägung der in
Bezug auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“
parallel eingegangenen Stellungnahmen erst gemeinsam mit einem möglichen
Satzungsbeschluss zur Abstimmung gestellt.
Angemerkt werden
kann aber bereits, dass hier keine die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes betreffenden Stellungnahmen eingingen.
In dem Entwurf der
48. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung wurden gegenüber der
erfolgten Offenlage Änderungen vorgenommen, die in den Anlagen 4 & 5
hervorgehoben sind.
Auf Hinweis der
Bezirksregierung Münster – Dezernat 32 Regionalentwicklung – erfolgte eine
detaillierte Darstellung der geplanten Sortimentsgliederung des Gewerbebetriebs
im Flächennutzungsplan, nach der Bekleidung zukünftig eine Verkaufsfläche von
bis zu 910 m² einnimmt. Zukünftig soll daher ein „Sondergebiet Fachmarkt für
Schuh-, Bekleidungs- und Sportartikel“ festgesetzt werden, um dem bedeutenden
Anteil der Bekleidung bereits im Titel gerecht zu werden.
Die im Westen
bereits bestehende und die im Norden teilweise bereits bestehende und im Zuge
der Erweiterung des Gewerbebetriebs ebenfalls zu erweiternde Stellplatzanlage
sollen als Sondergebiete „Stellplatzanlage“ festgesetzt werden, um der
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs bzw. des Ergänzungsbereichs im
geltenden Einzelhandelskonzept der Stadt Billerbeck zu entsprechen. Darüber
hinaus wird so auch die Nutzung der Stellplatzanlagen dauerhaft
planungsrechtlich gesichert. Vorgebeugt wird so auch einer theoretisch möglichen
weiteren Ausdehnung des Betriebs.
Außerdem wurden
kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen, vor allem die Harmonisierung
der Benennung des Bestandsbetriebes in „Schuh- und Sportfachmarkt“ bzw.
„Fachmarkt“.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die erneute Offenlage nach § 4a (3) zu beschließen sowie
für einen verkürzten Zeitraum von zwei Wochen durchzuführen.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Vorlage für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 06.06.2023, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 15.06.2023, TOP 9 ö.S.
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
- Abwägung
der Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB
- Update
der Plausibilitätsprüfung der Auswirkungsanalyse durch Stadt + Handel
- Gutachterliche
Stellungnahme zum Update der Plausibilitätsprüfung durch BBE
- Entwurf
der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Entwurf
der Begründung mit Umweltbericht und Anlagen