Betreff
Starkregengefahrenkarte für die Stadt Billerbeck
Vorlage
FB81/0309/2023
Aktenzeichen
81-he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Starkregengefahren- u. Hinweiskarte wird z. Kts. genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Handlungsempfehlung unter Einbeziehung der HI Nord Planungsgesellschaft aufzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Die Starkregengefahren- und Risikokarte für die Stadt Billerbeck liegt als Entwurf vor. Diese wurde in Kooperation zwischen der HI Nord Planungsgesellschaft mbH und der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt und ist als gekoppeltes Oberflächenabflussmodell aufgestellt worden.

 

Mit dem gekoppelten Modell wird im Gegensatz zur Starkregenhinweiskarte des Landes NRW auch das Abflussverhalten der Kanalisation mit abgebildet. Es weißt somit eine höhere Genauigkeit auf, die Starkregenhinweiskarte des Landes NRW bildet lediglich das Abflussverhalten der Oberflächen ab.

 

Auf der Grundlage der erstellten Starkregengefahrenkarten wurde unter Berücksichtigung der Vulnerabilität betroffener Grundstücke eine Risikokarte erstellt. Zur besseren Betrachtung wurden die Bereiche Innenstadt, Buschenkamp und Bahnhof (Weihgarten) besonders aufbereitet und das Überflutungsrisiko dargestellt.

 

Die Starkregengefahrenkarte wird in der Betriebsausschußsitzung durch die HI Nord Planungsgesellschaft vorgestellt. Der Bericht insgesamt und die Starkregengefahren- u. Hinweiskarten auszugsweise werden dieser Verwaltungsvorlage digital im Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse sind folgende Maßnahmen vorzusehen und durchzuführen:

 

  • Erstellung von Steckbriefen zur Dokumentation einzelner Gefährdungsbereichen.
  • Erstellung eines Handlungskonzeptes.

 

 

Das Handlungskonzept ist durch die Einbeziehung der maßgeblichen Akteure aufzustellen, das werden im Wesentlichen sein:

  • Bauamt der Stadt Billerbeck (Grünflächen, Straßenbau u. Bauleitplanung)
  • Ordnungsamt der Stadt Billerbeck (Alarmpläne, Einsatzpläne)
  • Feuerwehr (Gefahrenabwehr)
  • Stadt Billerbeck (Öffentlichkeitsinformation)
  • Ingenieurbüro (Grobplanung, techn. Auswirkungen)

 

 

Im Handlungskonzept werden die baulichen Maßnahmen aufgezeigt, die dann im Nachgang in einem zweiten Schritt im Detail geplant und aufeinander abgestimmt werden müssen. Zu den baulichen Maßnahmen gehören Maßnahmen an Gebäuden, technische Rückhaltemaßnahmen und Maßnahmen zur optimierten Wasserführung. Die Maßnahmen werden innerhalb des Handlungskonzepts als Grobplanung durchgeführt. Abschließend sind die Ergebnisse zu präsentieren und die Bürgerschaft umfassend zu informieren.

 

 

 

Rainer Hein                                           Marion Dirks

Betriebsleiter                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: im Ratsinfosystem

 

Bericht

SRGK T100 D60

SRRK T100 D60

SRRK Billerbeck T100 D60 Detailbereiche