Sachverhalt:
Im Bereich
Weihgarten (Freilichtbühne) enden die Wasserläufe 19/18, auch bekannt unter den
Namen Donnerschlenke über das Kerbtal in den Mischwasserkanal letztendlich mit
einer Dimensionierung Ei 600/900 B (Eiprofil in Beton 600mm * 900 mm).
Es wird ein
Gewässer mit einem Einzugsgebiet von rd. 1 Km² in die vorhandene
Mischwasserkanalisation eingeleitet. Zum einen handelt es sich damit um eine
ungenehmigte Einleitung von Fremdwasser in die Kanalisation, diese ist
entsprechend der Abwasserbeseitigungssatzung § 7 (2) Satz 11 zu untersagen. Zum
anderen werden aufgrund der Einleitung bei starken Regenfällen hohe
Überflutungsrisiken der tiefer liegenden Grundstücke verursacht, auch für die
an der Mischwasserkanalisation liegenden Grundstücke. Im Übrigen ist Wasser aus
Gewässern eben kein Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetz und somit nicht
dem Pflichtenbereich der Abwasserbeseitigung zu zuordnen. Die Zuleitung von
Wasser aus Gewässern in die Mischwasserkanalisation ist somit abzustellen.
Mit der
Aufstellung der Starkregengefahrenkarte sind die Auswirkungen dieser Einleitung
deutlich geworden, hohe Überflutungsrisiken der tiefer liegenden Grundstücke
wurden aufgezeigt. In den aufzustellenden Handlungskonzept zur
Starkregenvorsorge werden bauliche Maßnahmen zur Lösung dieser Problematik
aufgezeigt werden müssen.
Die anliegende
Studie soll frühzeitig darauf eingehen. Die Studie sieht vor, dass das
anfallende Wasser über Versickerungsanlagen dem Grundwasserleiter zugeführt
wird, das Wasser soll somit innerhalb des natürlichen Wasserkreislaufes
verbleiben. Dafür werden entsprechend der anliegenden Studie kaskadenartig
anzuordnende Rückhalteräume in Kombination mit Versickerungsbecken als
Bodenretentionsfilter im vorhandenen Kerbtal vorgesehen. Die Rückhalteräume
sollen durch das Anheben des vorhandenen Wanderweges optimiert werden.
Eine Rückhaltung
und Versickerung bis zu einen HQ 100 (Abfluss, der im statistischen Mittel 1
mal in 100 Jahren auftritt) soll vorgesehen werden.
Die
Bodenbeschaffenheit ist für sehr hohe Versickerungsraten geeignet, dies wurde
bereits über ein vorliegendes Bodengutachten festgestellt.
Die Studie wurde
mit dem Umweltamt des Kreises Coesfeld besprochen, die Voraussetzungen einer
Planfeststellung nach § 68 WHG abgestimmt.
Es sind
naturschutzrechtliche Belange in einer aufzustellenden
Landschaftsbegleitplanung als auch artenschutzrechtliche Belange in einer
Artenschutzprüfung zu berücksichtigen.
Auch sind Belange
der Försterei u. des Grundwasserschutzes in der Planfeststellung zu
berücksichtigen.
In der Studie wird
bereits tlw. auf die Belange des Naturschutzes eingegangen, so sollen z. B. die
vorhandenen Bäume mit großen Stammdurchmesser erhalten bleiben.
Die Studie wird in
der Sitzung vorgestellt. Der Erläuterungsbericht ist im Ratsinformationssystem
abgelegt.
Es wird empfohlen,
auf der Grundlage dieser Studie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten und
zu beauftragen.
Rainer Hein
Marion Dirks
Betriebsleiter
Bürgermeisterin
Anlagen: im Ratsinfosystem
Erläuterungsbericht