Sachverhalt:
Das
Verwaltungsgericht Münster hat einen Fall aus Billerbeck durch Urteil am
03.11.2023 entschieden.
Im Zuge der
Erneuerung der Fahrbahn der L 581 im Bereich der Holthauser Straße in 2019
waren auch Erneuerungen der Grundstücksanschlussleitungen vorzusehen.
Einer der
Grundstückseigentümer hat Klage gegen die Festsetzung des Kostenersatz
eingereicht.
Der Sachverhalt
ist dem anliegenden Urteil zu entnehmen. Das Urteil ist auch Gegenstand einer
Mitteilung des Städte- u. Gemeindebundes, diese ist ebenso dieser
Verwaltungsvorlage beigefügt.
Die Anlagen werden
über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Rainer Hein
Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: im Ratsinfosystem
STGB NRW
Mitteilung
Urteil des VG Münster