Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Billerbeck
Vorlage
FB20/0695/2024
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 einschließlich Anlagen wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet, sobald der Entwurf von der Kämmerin aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurde. Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 auf Wunsch auf dem Postweg, ansonsten per E-Mail zugeleitet.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Billerbeck hat ihre Jahresabschlüsse seit dem Haushaltsjahr 2009 nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss 2023, der bis zum 31. Dezember 2024 fertig sein muss, wird zurzeit erstellt und bis spätestens Mai 2024 abgeschlossen sein, sodass dann der Entwurf von der Kämmerin als aufgestellt und von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden kann.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für den 18. Juni 2024 vorgesehen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat soll in der darauffolgenden Ratssitzung am 20. Juni 2024 erfolgen.

 

Um Verzögerungen zu vermeiden, ist vorgesehen, bereits jetzt über die Verweisung des Jahresabschlusses 2023 an den Rechnungsprüfungsausschuss zu entscheiden.

 

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i.A.

 

 

 

Marion Lammers                                           Marion Dirks

Kämmerin                                                      Bürgermeisterin

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: