Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 17.12.2015 wurde das Konzept zur Finanzierung des Wirtschaftswegeausbaus beschlossen. Dieses sah vor, dass die Anlieger der Wirtschaftswege 10% der Ausbaukosten freiwillig tragen. Für die übrigen 90% wurden jährlich 200.000 € für den Ausbau von Wirtschaftswegen verplant, wobei 80.000 € durch die Erhöhung der Grundsteuer A abgesichert wurde. Im Haushaltsjahr 2024 ist der Ansatz auf 179.800 € gesenkt worden, da der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer A nur einen Beitragswert von 61.800 € ergibt. Sofern die Anlieger den Anteil nicht zahlen konnten oder wollten, wurde der Wirtschaftsweg nicht ausgebaut. Eine Förderkulisse von Seiten des Landes NRW gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Bei dieser Anliegerbeteiligung ergeben sich allerdings immer wieder Problematiken, da nicht alle Anlieger den vorgeschlagenen Anliegeranteil (vollständig) zahlen möchten oder können und eine Übernahme der verbleibenden Anteile die übrigen Anlieger überfordert. Dies ist vor allem bei längeren Wirtschaftswegen bzw. bei Wegen mit vielen Anliegern der Fall, da hier eine Abstimmung zwischen den Anliegern, auch aus Datenschutzgründen, ungleich schwieriger ist. Auch wird die Verteilung der Anliegerbeiträge oft nicht als gerecht angesehen, da nur die direkt angrenzenden Grundstücke in der Verteilung berücksichtigt werden. So werden unter anderem Grundstücke, die an unselbstständigen vom Wirtschaftsweg abgehenden Stichwegen liegen, nicht berücksichtigt, obwohl unter Umständen eine gleiche Nutzung des Wirtschaftsweges, wie bei direkt anliegenden Grundstücken erfolgt. Zudem werden keine Hinterliegergrundstücke, die durch gesicherte private Zuwegungen erschlossen sind, berücksichtigt.
Auch andere Verteilungsmodelle führen immer zu Gerechtigkeitslücken, dann an anderer Stelle. Hinzu kommt, dass die Flächeneigentümer mit großen landwirtschaftlich genutzten Flächen sehr hohe Beträge zahlen müssten, an einem Ausbau der Straße aber nur Interesse haben, sofern sie auch mit einem Wohnhaus betroffen sind. Die freiwillige Leistung der Anlieger hat bisher an den Straßen gut funktioniert wo entweder viele Anlieger, mit entsprechend kleineren Beträgen, liegen oder mit nur wenigen Anliegern, die sich selbst gut abstimmen konnten.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Finanzierung des Wirtschaftswegeausbau nach dem aktuellen Modell nicht mehr praktikabel, vor allem mit Blick auf die (nun auch rechtliche) Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Innenbereich. Dies gilt vor allem für Wege, deren Bedeutung auch für die Allgemeinheit erheblich ist, gekennzeichnet durch die Kategorisierung im Wirtschaftswegekonzept mit A oder B als multifunktional.
Nach dem Gesetzesentwurf zur
Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land
Nordrhein-Westfalen (KAG-ÄG NRW) sollen die Straßenausbaubeiträge nach der
bisherigen faktischen Abschaffung durch eine 100%ige Förderung nun auch
tatsächlich, rückwirkend zum 01.01.2024, abgeschafft werden. Das
Erhebungsverbot und die damit verbundene Erstattung durch das Land NRW betrifft
aber nur die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
(Innenbereich). Für Wirtschaftswege besteht weiterhin die Möglichkeit der
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG. Je nach Nutzungsart des
Wirtschaftsweges liegt der Anliegeranteil bei 50% - 80% (Beispiel Mustersatzung
StGB). Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu der Berechnung der
Anliegerbeiträge wäre zwar eine gesetzlich geregelte Verteilung gegeben,
allerdings wäre die Belastung für die Anlieger und der Verwaltungsaufwand deutlich
höher. Es ist zurzeit keine Kommune bekannt, die schon nach diesem Schlüssel
abgerechnet hat.
Da aktuell weiterhin die Möglichkeit besteht, 70% der Ausbaukosten über das Land NRW zu fördern, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass bei einer Förderzusage die Wirtschaftswege ausgebaut werden. Die nicht durch die Förderung gedeckten Kosten werden aus Haushaltsmitteln finanziert. Auf die Erhebung freiwilliger Anliegerbeiträge wird dabei verzichtet, zumal der Anliegeranteil nicht förderfähig ist und somit dem Stadthaushalt „nur“ ein Verlust von 30% der 10% entgegensteht. Wird der auf die Erhöhung der Grundsteuer A fallende Anteil nicht verbraucht, steht dieser im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung.
Im Auftrag Im
Auftrag
Paul Klein-Reesink Michaela Besecke Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Bezirksausschuss vom 02.12.2015 TOP 2 ö. S.
Haupt- und Finanzausschuss vom 08.12.2015 TOP 2 ö. S.
Rat der Stadt vom 17.12.2015 TOP 12 ö. S.
Haupt- und Finanzausschuss vom 30.11.2023 TOP 1 ö. S.
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 12020 78550000
Anlagen: (nur im
Ratsinformationssystem)
Mustersatzung Straßenbaubeiträge StGB NRW