Betreff
Spielplatz Buschenkamp
Vorlage
FB60/1964/2024
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Errichtung des inklusiven Spielplatzes einen Antrag auf Fördermittel zu stellen und nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides die Arbeiten ausführen zu lassen.


Sachverhalt:

 

Nach dem Termin mit den Vertretern der Nachbarschaft „Buschenkamp“ und des Vereins „Kids mit Handicaps“ wurde ein Planungsentwurf des Spielplatzes bei dem Netzwerktreffen „Selbstbestimmt leben in Billerbeck“ vorgestellt.

Die Anregungen und Vorschläge aus den beiden v. g. Terminen wurden bei der Erstellung eines weiteren Entwurfes, sofern möglich, eingearbeitet. Es wurde versucht möglichst alle Ideen -unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Budget- einfließen zu lassen:

·           Die Idee hier einen Wasserspielplatz zu realisieren, wurde seitens der Stadt verworfen. Eine Anfrage bei dem Gesundheitsamt Coesfeld zu der Nutzung von Brauchwasser hat ergeben, dass das Wasser vor der Erstinbetriebnahme und vor jeder saisonalen Wiederinbetriebnahme auf verschiedene Parameter hin zu untersuchen ist.  Zusätzlich sind die Entnahmestellen dauerhaft als Nichttrinkwasserzapfstellen mit Text und Symbol zu kennzeichnen. Neben der einmaligen Herstellung des Brauchwasserbrunnens würden somit für den Betrieb jedes Jahr zusätzliche Kosten für Prüfungen und Wartungen anfallen. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass Kleinkinder die Bezeichnung beachten.

Eine Anfrage bei Nachbarkommunen, in denen Wasserspielplätze vorhanden sind, hat ergeben, dass hierfür vorhandene Gelsenwasser- bzw. Trinkwasseranschlüsse genutzt werden, so dass die laufenden Prüfungen der Wasserqualität entfallen. Für die Anlegung eines separaten Trinkwasseranschlusses an dem Spielplatz und die laufenden Betriebskosten fehlen hier die finanziellen Mittel. Zudem ist die Klimabilanz einer solchen Anlage fraglich.

·           In dem ersten Entwurf war eine integrative Schaukel vorgesehen. Zu dieser Schaukel wurde im Nachhinein bekannt, dass diese nicht für einen öffentlichen Bereich, sondern nur für einen überwachten Bereich zulässig ist. Sollte die Schaukel im öffentlichen Bereich aufgestellt werden, muss sie abschließbar sein, da für die Nutzung der Schaukel mit einem Rollstuhl ein Seitenteil als Rampe heruntergeklappt werden muss. Dann könnten Füße der Benutzer unter die Rampe kommen.
Da das Verfahren für den Spielplatz nicht praktikabel ist, wurde als Alternative ein spezieller Schaukelsitz u. a. für eine integrative Nutzung in die Planung aufgenommen. Dieser befindet sich mit einem anderen Schaukelsitz und einer Nestschaukel in der 3er-Schaukel.

·           Eine weitere Änderung hat sich hinsichtlich des Karussells ergeben. Das jetzt eingeplante Karussell ist ebenfalls für die Nutzung mit Rollstühlen geeignet. Es wurde bereits auf mehreren Spielplätzen installiert und ist sehr beliebt. Das Karussell ist durch Rundlauf in Bewegung zu bringen und bietet so die Möglichkeit sich noch mehr körperlich zu betätigen. Durch die Nutzung des Karussells von Kindern mit und ohne Behinderung wird ein gemeinsames Spielen gefördert.

·           Die Anregung eine Tischtennisplatte für ältere Kinder anzulegen ist von allen Gruppen begrüßt worden. So wird auch Familien mit unterschiedlich alten Kindern und unterschiedlichen Fähigkeiten ein gemeinsamer Aufenthalt ermöglicht.

·           Die Idee, einen Sandbereich im Zentrum des Spielplatzes anzuordnen, wurde in dem neuen Entwurf umgesetzt. Auf der großen Fläche sind jetzt zwei Spielgeräte vorgesehen, zum einen eine 2-Turm-Spielanlage und zum anderen ein Spielturm mit Rampe, der auch mit dem Rollstuhl befahrbar ist. Verschiedene Spielpanels sind in dem Spielturm integriert. Dieser Bereich stellt sicherlich auch für kleinere Kinder, die noch nicht auf der Turm-Spielanlage klettern können, einen interessanten Erlebnisbereich dar. 
Rund um den Sandbereich sind in dem Entwurf zwei Sitzmauern angeordnet. Der Sandspieltisch ist mit einem Maß von 1,80 x 1,14 m sehr groß, so dass beim Spielen der vorhandene Sand nicht sofort auf den Boden fällt. Er enthält keine Randeinfassungen, da sich auf einer eingefassten Spielfläche Regenwasser, Laub, Müll etc. sehr gut sammeln kann.

·           Dem Wunsch nach einer öffentlichen Toilette an dem Spielplatz kann leider nicht nachgekommen werden. Der Spielplatz ist zum einen mit nur knapp 1000 m² nicht ausreichend groß. Zum anderen würde sie einen erheblichen Teil des Budgets brauchen und erhebliche dauerhafte Kosten mit sich bringen (Reinigung, Heizung etc.). Aufgrund der Lage in einem Wohngebiet wären die einzusetzenden Mittel nicht verhältnismäßig.

 

Im Haushalt sind Mittel für die Anlage eines üblichen Spielplatzes für ein Wohngebiet eingeplant. Insbesondere durch das Anlegen von barrierefreien Wegen auf der Fläche, befahrbarem Fallschutz, Einrahmung des Sandbereiches, Schaffung mehrerer Sitzbereiche und der Anschaffung barrierefreier Spielgeräte fallen erheblich höhere Kosten an. Es ist daher vorgesehen eine Förderung zu beantragen.

 

Für die Umsetzung des Projektes wurde zwischenzeitlich eine Kostenschätzung erstellt. Diese beläuft sich mit allen Geräten einschl. Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf ca. 170.000,00 Euro.

Im Haushaltsplan ist unter dem Produkt 06070 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) bei dem Konto 78530000 (Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen) ein Ansatz von 80.000,00 € für das Jahr 2024 als Auszahlung verplant.

 

Für die Finanzierung wurde bei der Aktion Mensch e.V. hinsichtlich einer Förderung angefragt. Dieses hat jedoch keine Erfolgsaussichten. Nach Rücksprache sind diese Förderungen nicht für Spielplätze in Wohngebieten vorgesehen. Zudem reicht die Warteliste des Vereins jetzt schon bis in das Jahr 2026.

Für die Umsetzung des Projektes soll daher ein Antrag auf Fördermittel aus der Struktur- und Dorfentwicklung gestellt werden.

Die Förderquote liegt hier bei 65 %. Bei einer Zusage der Förderung könnte die Stadt Zuwendungen in Höhe von 110.550,00 € erhalten. Gemäß der Haushaltssatzung 2024 sind Mehreinzahlungen und Mehrauszahlungen innerhalb eines Produktes gegenseitig deckungsfähig. Nach Abzug der Förderung wäre ein Betrag in Höhe von rd. 60.000,00 € aus städt. Mittel aufzubringen. Die entsprechende Deckung ist also vorhanden.

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 


Bezug:            Sitzung des Ausschusses für Generationen und Kultur vom 07.09.2023, TOP 3 ö.S.

 

Höhe der voraussichtlichen Kosten:                                                                                        ca. 170.000,00 Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei dem Produktkonto:                                                                   06070.78530000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:             


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Spielplatzplanung

 

Hier können Sie auch selber durch die Planung navigieren.
https://quoteit-api.kompan.com/api/plannerSolution/accessWalkthrough/?SolutionID=36af53bd936c438db7f46edcb1c27dfa.