Betreff
Zwischenbericht zum Kindergartenplatzbedarf für das Kindergartenjahr 2024/2025
Vorlage
FB50/0100/2024
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Zwischenbericht zum Kindergartenplatzbedarf für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Die Grundlage für die jährliche Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld resultiert aus der erwarteten Bevölkerungsentwicklung der tatsächlichen

Kinderzahlen. Dabei fließen Parameter wie Bevölkerung der Frauen im gebärfähigen Alter, Wanderungsbewegungen, Geburtenwahrscheinlichkeiten und Anmeldequoten aus dem Vorjahr ein. Somit ergab sich zunächst folgendes Bild:

 

 

grafik 1 guk

(Zur besseren Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem verwiesen)

 

 

Gegenüber der Kinderzahlprognose aus dem Vorjahr ist doch noch einmal eine

geringfügige Steigerung der Kinderzahlen zu erwarten. Die langfristige Prognose zeigt jedoch, dass perspektivisch die Anzahl der Kinder, die nach einem Kita-Platz nachfragen könnten, aus heutiger Sicht sinken wird, wenn nicht wieder ein

unvorhersehbares Ereignis (zum Beispiel Flucht aus Krisengebieten) eintritt.

Der Abgleich der Prognosezahlen mit dem tatsächlichen Bevölkerungsstand zum 31.12.2023 ergab, dass die tatsächlichen Zahlen insgesamt die Prognosezahlen für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 unterschreiten.

-       3 bis 6-jährige Kinder     =             380

-       2-jährige Kinder                               =             125

-       1-jährige Kinder                               =             101

 

Diese Zahlen dürfen nicht dazu verleiten, dass es jetzt zu einer Entspannung der Lage im Bereich der Kindergartenplätze kommen wird. Es muss hier noch berücksichtigt werden, dass das nächste Kindergartenjahr erst am 01.08.2024 beginnt und sich bis dahin noch Einiges ändern kann.

 

Zu den Anmeldequoten für das kommende Kindergartenjahr kann noch keine

Aussage gemacht werden. Gleichwohl lohnt sich hier ein Blick auf das laufende Jahr, da diese Werte in die Kindergartenbedarfsplanung einfließen werden und einen Überblick über das Anmeldeverhalten der Eltern geben.

Im ü-3 Bereich entspricht die Anmeldequote mit rd. 96 % dem Durchschnitt des Kreisjugendamtsbezirks und ist insoweit unauffällig.

Dagegen liegt die Quote im u-3 Bereich insgesamt weiterhin über dem

Kreisdurchschnitt, wobei die 2-jährigen Kinder schon eine Anmeldequote von 92,37 % erreichen. Bei den 1-jährigen Kindern liegt die Quote bei rd. 50 %. Aber gerade für diese Altersstufe erfolgt die Betreuung mit „nur“ 10 Kindern in einer Gruppe, das heißt, es wäre bei gesteigerter Nachfrage viel schneller eine weitere Gruppe zu bilden, als bei den älteren Kindern, wo die Gruppenstärke bis zu 25 Kinder betragen kann.

 

Mit Stand 09.02.2024 wurden insgesamt 182 u-3 und 379 ü-3 Kinder angemeldet. Für diese Kinder stehen bisher 173 u-3 und 386 ü-3 Plätze zur Verfügung. Die

Aufteilung auf die Billerbecker Kitas könnte vorbehaltlich der finalen Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises wie folgt aussehen:

 

grafik 2 guk

(Zur besseren Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem verwiesen)

 

Damit könnte der Bedarf an ü-3 Plätzen abgedeckt werden. Die u-3 Versorgung stellt für das Kita-Jahr 2024/2025 jedoch eine Herausforderung dar. Erfahrungsgemäß wird es noch die ein oder andere Veränderung insbesondere im u-3 Bereich geben. So kann es zum Beispiel dazu kommen, dass die Eingewöhnungsphase des Kindes nicht erfolgreich ist und somit der Betreuungswunsch zurückgenommen oder

verschoben wird.

Darüber hinaus haben aktuell zunächst 23 Kinder eine Absage für eine Betreuung erhalten, da sie in ihren Wunsch-Kitas keinen Platz erhalten werden. Eine Abfrage, ob hier eine Betreuung in einer anderen Kita erfolgen soll, läuft gerade. Auch hier gilt erfahrungsgemäß, dass das ein oder andere Kind keine alternative Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchte. Unter den 23 Absagen befinden sich auch 3 Kinder, die erst im Laufe des Kita-Jahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erhalten, da sie erst nach dem Beginn des Kindergartenjahres das 1. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können nur nachrangig ein Betreuungsangebot erhalten. 

 

Nach Rücksprache mit dem Kreisjugendamt gibt es zwar knapp bemessene Kita-Platz-Ressourcen. Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Kinderzahlen wird aber zunächst davon ausgegangen, dass ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung stehen und eine Ausweitung der Gruppenanzahl aktuell nicht angesagt ist. Andernfalls müsste dann auch die Frage gestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsleistungen seitens der Träger überhaupt angeboten werden können, da dann zusätzliches Personal notwendig würde. Angesichts des Fachkräftemangels wird dieses als schwierig eingestuft.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Martin Struffert                                                                              Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin