hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
1.
Für das Plangebiet, welches einen Teil des
Bebauungsplangebietes „Industriegebiet Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung
der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen. Der
Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur
39, Flurstücke 244, 245, 265, 266, 267 tlw. und 268. Der Geltungsbereich wird
wie folgt begrenzt:
·
im Nordosten durch die angrenzenden gewerblichen
(Flurstück 226) und landwirtschaftlichen Flächen (Flurstück 263)
·
im Nordwesten durch die südliche Seite des nach
Südwesten verlaufenden Teils der Raiffeisenstraße (Flurstück 267). Im
Kreuzungsbereich wird diese Linie verlängert, bis sie auf die Grenze des
Flurstückes 265 trifft. Von dort entlang des Flurstückes 265 in Richtung
Nordwest bis zum Kreuzungspunkt mit dem Flurstück 196. Von dort entlang der
gemeinsamen Flurstücksgrenze Richtung Südwest.
·
im Südwesten durch die Fläche des
Regenrückhaltebeckens (Flurstück 5)
·
im Südosten durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 40)
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
3.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach §
13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
Sachverhalt:
Die im südlichen Teil der Raiffeisenstraße ansässige Firma für
Reinraumtechnik möchte ihren Betrieb erneut erweitern. Nun bittet sie um eine
zügige Anpassung des Planungsrechts an die bereits bebauten Flächen des
Betriebes.
Hintergrund ist, dass durch den jetzt geplanten Baukörper und die
notwendigen Mitarbeiterparkplätze die zulässige Grundflächenzahl überschritten
werden wird. Während für den übrigen Teil des Firmengeländes bereits eine
höhere zulässige Grundflächenzahl von 0,9 sowie eine dreigeschossige Bauweise
zugelassen wurde, soll mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes weiterhin eine
zweigeschossige Bauweise auf den bislang nicht bebauten Teilflächen nördlich
der Raiffeisenstraße einhergehen, um die Belange der benachbarten Wohngebäude
zu wahren.
Aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahme wurde auf eine Vorberatung
verzichtet und die Planung direkt erstellt. Ein städtebaulicher Vertrag, in dem
wie bei früheren Erweiterungen ebenfalls Regelungen zu den Baumpflanzungen und
den Ökopunkten enthalten sind, soll bis zum Beschluss des Rates geschlossen
werden.
Verwaltungsseitig wird das Bauvorhaben befürwortet, da es
flächenschonend und geeignet ist, die Betriebserweiterung möglichst kompakt auf
der zur Verfügung stehenden Fläche umzusetzen. Die bislang gebauten Baukörper
weisen durchaus ein großes Volumen auf, das sich aufgrund der homogenen Bauart
jedoch mit guter Wirkung in den Außenbereich einfügt. Der nun geplante Bau ist
durch die ähnliche Gestaltung bei geringerer Firsthöhe ebenfalls geeignet, sich
in die Umgebung einzufügen.
Durch den südöstlich verlaufenden Pflanzstreifen und die
Baumanpflanzungen wird die Wirkung zur freien Landschaft noch weiter
verbessert. Die Bepflanzung befindet sich insbesondere an der Grenze zu der
benachbarten Wohnnutzung, sodass die Wirkung des Neubaus mit geringerer Höhe
auf die benachbarte Bebauung letztendlich vertretbar ist.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Planzeichnung, umfasst der
Geltungsbereich der 9. Änderung auch den Teilbereich der 8. Änderung. Die
damals nachrichtlich dargestellten geplanten Baumstandorte sind nun als
tatsächlich umgesetzte Baumstandorte konkretisiert worden. Die aktualisierte
Darstellung der Baumstandorte macht eine Ausweitung des Geltungsbereiches der
9. Änderung auf den Bereich südlich der Raiffeisenstraße erst erforderlich.
Es verbleibt im Rahmen der 9. Änderung ein restliches Defizit in der
Eingriffsbilanzierung, welches über das städtische Ökokonto mit dem
Antragsteller abgerechnet wird.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Entwurf der
Bebauungsplanänderung
Entwurf der
Begründung