hier: Änderung der Festsetzungen für Solar- und Photovoltaikanlagen
Sachverhalt:
In den oben
genannten Sitzungen wurden die Vorschläge der Verwaltung zur Anpassung der
Gestaltungssatzung für die Billerbecker Innenstadt in Bezug auf Änderungen
hinsichtlich der Festsetzungen für Solar- und Photovoltaikanlagen vorgestellt.
Nach einem
positiven Votum des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses für die
Verwaltungsvorschläge wurden diese im Rat insoweit angepasst, als dass einzig
eine Kategorie von Einschränkung zur Installation von Solar- und PV-Anlagen
verblieb. Demnach sollten wie in nachfolgender Grafik dargestellt allein in den
Gebieten um den Dom und den Johannikirchplatz sowie im Kreuzungsberiech
Lilienbeck/Mühlenstraße nur 20 % der zum öffentlichen Straßenraum zugewandten
und von dort aus vollumfänglich einsehbaren Dachflächen mit Solar- und
PV-Anlagen ausgestattet werden dürfen. In den übrigen Bereichen wurde von einer
Flächenrestriktion abgesehen.
Weitere
Anpassungen an der Gestaltungssatzung wurden insofern befürwortet, als dass die
Mindestabstände von Solar- und PV-Anlagen zum Dachfirst, zur Traufe und zum
Ortgang von einem Meter auf 30 cm oder eine Ziegelhöhe bzw. -breite verringert
wurden und dass Solar- und PV-Anlagen lediglich als zusammenhängende Fläche und
nicht als Kombination horizontal und vertikal ausgerichteter Module zulässig
sind.
Ergänzt wurde
außerdem erstmals eine Festsetzung zu Flachdächern bis zu einer Dachneigung von
10 °, wonach eine zulässige Solar- oder PV-Anlage eine Höhe von 50 cm hier
nicht überschreiten darf.
Gemäß dem
Ratsbeschluss wurden mit diesen Anpassungsvorschlägen die LWL-Denkmalpflege,
die untere Bauaufsicht des Kreises Coesfeld sowie der Gestaltungsbeirat der
Stadt Billerbeck um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Kontaktaufnahme
erfolgte dabei nicht parallel, sondern zeitlich versetzt, sodass der Kreis
Coesfeld bereits über die Anmerkungen der LWL-Denkmalpflege und der
Gestaltungsbeirat über die Anmerkungen beider vorangegangener Stellen
informiert war.
Nachfolgend die
Anmerkungen der verschiedenen Stellen in der Übersicht:
- LWL-Denkmalpflege:
o Ausschließlich
rahmenlose Anbringung von matten PV-Modulen auf vom öffentlichen Straßenraum
vollumfänglich einsehbaren Dachflächen mit einer Flächenobergrenze von 20 %
(Dom & Umgebung, Johannikirchplatz, Lilienbeck/Mühlenstraße).
o Auch sollte in den
vorgenannten Fällen die Problematik der Dachaufbauten, Dachflächenfenster etc.
genauer betrachtet werden, sodass insgesamt nur ein gewisser Prozentsatz an
Dachfläche belegt werden darf. Andernfalls sind sehr unruhige, optisch
überladene Dachflächen zu erwarten.
o Unter §3 der
Gestaltungssatzung von 2019 wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass die
Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen über
Schutz und Pflege von Denkmälern unberührt bleiben. Um potenziellen
Missverständnissen oder Erwartungshaltungen vorzubeugen, sollte der Aspekt der
Einzelfallentscheidung im Falle von Baudenkmälern bei der Anpassung der Satzung
bestenfalls noch mehr in den Fokus gerückt werden.
- Untere Bauaufsicht des Kreises Coesfeld:
- Vorschlag einer expliziten Aufnahme von
Wärmepumpen als technische Anlage in § 8 der Gestaltungssatzung.
- Forderung einer eindeutigen Definition
des Begriffs Dachflächen.
- Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck: Der
Gestaltungsbeirat trat am 31. Januar 2024 erstmals seit der Ernennung von
Frau Grote als neuem Mitglied des Beirates in Nachfolge von Dr. Reinke
zusammen. Neben der Wahl eines neuen Beiratsvorsitzes waren die Änderungen
an der Gestaltungssatzung der einzige Tagesordnungspunkt der Sitzung. Die
ausführliche Diskussion ist in angehängter Niederschrift dargelegt.
Aufgrund des eindringlichen Appells des
Gestaltungsbeirates im Zusammenhang mit
der Tatsache, dass die Vorschläge der Verwaltung für Gebiete mit
Flächenbeschränkungen im Fachausschuss zunächst gebilligt und erst in der
Ratssitzung ohne weitere fachliche Auseinandersetzung gelockert wurden, wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen mit den als Anlage beigefügten textlichen und
räumlichen Vorschlägen für Änderungen der Gestaltungssatzung eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die textlichen Änderungen (Anlage 2) beinhalten
dabei alle gegebenen Hinweise der drei hinzugezogenen Fachstellen LWL,
Bauaufsicht und Gestaltungsbeirat.
Für die räumliche Darstellung (Anlage 3) wird erneut
der Planungsstand vorgeschlagen, welchem durch den Stadtentwicklungs- und
Bauausschuss in früherer Sitzung zugestimmt wurde.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela
Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 20.04.2023, TOP 5 ö.S., Sitzung des Rates der Stadt vom 27.04.2023, TOP 8 ö.S.
Anlagen:
(nur im Ratsinfosystem)
- Niederschrift
der 15. Sitzung des Gestaltungsbeirates
- Textliche
Anpassungen der Gestaltungssatzung
- Räumliche
Darstellung von Sondergebieten