Betreff
Anregungen u. Beschwerden nach § 24 GO; Entwässerungsstudie Weihgarten
Vorlage
FB81/0313/2024
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Anregungen und Beschwerden werden in den Umweltausschuss verwiesen.

 


Sachverhalt:

In seiner letzten Sitzung am 29.02.2024 hat Herr van Wesel einen „Einspruch“ zur „geplanten Hochwasserschutzmaßnahme“ eingereicht. Diesem „Einspruch“ haben sich weitere 37 Grundstückseigentümer angeschlossen.

 

Diese Eingebungen werden als Anregung und Beschwerde nach § 24 GO (Gemeindeordnung) gewertet.

 

Die GO regelt dazu:

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

 

Sowohl der Betriebsausschuss als auch der Umweltausschuss haben sich in ihren vorherigen Sitzungen mit der Studie Weihgarten befasst und beschlossen, dass auf der Grundlage der vorgestellten Studie die weiteren Planungsschritte vorbereitet und beauftragt werden. Dabei war auch dargelegt worden, dass alle weiteren Planungsschritte in einem Antrag zur Planfeststellung nach § 68 WHG münden sollen.

 

Insofern sichert schon der Wortlaut des § 68 (3) WHG die Berücksichtigung der eingereichten Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner:

 

3) Der Plan darf nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn:

1.    eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen, vor allem in Auwäldern, nicht zu erwarten ist und

2.    andere Anforderungen nach diesem Gesetz oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden.

 

D.h., schon im Verfahren nach § 68 WHG werden die öffentlichen Belange und wird das Wohl der Allgemeinheit berücksichtigt, ins besonders das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld wird auf die Belange zum Schutz des Trinkwassers achten und diese sicherstellen. Selbstverständlich ist der Schutz von Grundwasser und damit der Schutz von Trinkwasser auch im überragenden Interesse der Stadt.

 

Der eingereichte Antrag geht jedoch in seiner Intention weiter, dieser beantragt einen Verzicht auf weitere Planungen, möchte somit schon eine Antragstellung zur Planfeststellung nach § 68 WHG verhindern.

 

Inzwischen sind weitere Planungen, Untersuchungen und Erkenntnisse erfolgt. Diese sollen in einer der nächsten Umweltauschusssitzung vorgestellt und beraten werden, in diesem Kontext soll auch über den Bürgerantrag entschieden werden.

 

 

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                     Marion Dirks

Betriebsleiter                                   Bürgermeisterin

 


Bezug: Ratssitzung vom 29.02.2024; 22.1 öffentl. Sitzung          

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:  Bürgeranregung nach § 24 GO