Betreff
Bau des Radweges an der K 13 (Billerbeck-Darup)
Vorlage
FB60/1997/2024
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck erklärt sich bereit, den nicht durch Zuwendungen gedeckten Eigenanteil des Kreises Coesfeld an den Kosten für die Anlegung des Radweges an der K 13 zu übernehmen. Die Mittel sind im Haushalt für die Jahre 2025-2027 einzuplanen.


Sachverhalt:

Bereits bei der Aktualisierung und Fortschreibung des Radwegeprogramms 2007 heißt es in der Sitzungsvorlage zu dem Radweg entlang der K 13 auf Billerbecker Stadtseite:

„Die Stadt Billerbeck und die Anlieger der Daruper Straße fordern seit längerem die Fortsetzung des Radweges vom Ende der Wohnbebauung bis zur Gemeindegrenze. Auf der kurvenreichen Strecke kommt es aufgrund der schmalen Fahrbahn und des Baumbestandes häufig zu gefährlichen Situationen für Radfahrer und Fußgänger. Insbesondere auch unter dem Aspekt der Schulwegsicherung sollte die Maßnahme möglichst bald realisiert werden.“

Die hohe Priorisierung des Radweges an der K 13 im Radverkehrskonzept des Kreises Coesfeld spiegelt sich wieder in der langen Historie der Anregungen durch die Bürger diesen zu realisieren. Der Stadt liegen zahlreiche Schreiben und auch eine Unterschriftenliste der Anlieger aus diesem Bereich vor, auf der 55 Anlieger um den Bau des Fuß- und Radweges gebeten haben. Dies ist bereits 15 Jahre her.

Im direkten Einzugsbereich der Kreisstraße leben heute ca. 100 Personen, davon ca. 20 Prozent bis 18 Jahren. Aufgrund der Nähe zum Siedlungsbereich wären alle Schulen und die Innenstadt für diese Anlieger in einer Entfernung von drei bis vier Kilometern über einen straßenbegleitenden Radweg zu erreichen. Eine Entfernung, die auch nicht motorisierte Radfahrer in 10 bis 15 Minuten schaffen können. Dabei könnten alle größeren Straßen (K 30, Baumgarten) mit Hilfe von Signalanlagen gekreuzt werden. Ab der K 30 können Radfahrer die direkte Durchfahrt in die Stadt über eine für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrte Straße „An der Kolvenburg“ nutzen. Dies ist insbesondere für jüngere Kinder von Bedeutung. Es wäre auch kein Kreuzen einer Landstraße erforderlich.

Billerbeck ist umgeben von Höhenzügen der Baumberge. Dies bedeutet, dass nicht alle scheinbar nur etwas längeren Alternativwege wirklich nutzerfreundlich eine Alternative wären. Längere Entfernungen mit zusätzlichen Steigungen werden gerade durch Kinder auf ihrem Schulweg nicht angenommen. Zusätzlich liegen etliche Gebäude in Sackgassenlagen an der Kreisstraße, so dass gar keine Alternative zur Nutzung der Kreisstraße besteht. Die dortigen Straßen enden an grünen Wegen, die für Alltagsfahrten nicht geeignet sind oder es führen geschotterte Wege durch Waldflächen, die als Schulweg sicherlich keine Alternative bieten. Die weiter entfernt liegenden Landstraßen mit straßenbegleitenden Radwegen erfordern daher eine Nutzung der Kreisstraße um dorthin zu kommen.

Zudem ist zu beachten, dass aufgrund der Lage der Radwege westlich der L 580 eine Querung der Landstraße sowohl außerorts ohne Signalanlage erforderlich wäre und auch innerorts eine Querung notwendig wäre, um zu den Schulen zu gelangen. Eine sichere Alternative wäre die Nutzung des Radweges an der L 580 demnach nicht. Ebenso der Radweg entlang der L 577, zu dem auch nur nicht beleuchtete Wirtschaftswege führen.

Die Kreisstraße wird daher heute von den Radfahrern mitgenutzt, was aufgrund des Baumbestandes gefährlich ist, da Radfahrer vor dem Hintergrund der großen Stämme nicht gut erkannt werden können. Zusätzlich ist die Straße sehr schmal und wird von großen (landwirtschaftlichen) Fahrzeugen genutzt.

Der Radweg ist nun Bestandteil des Nahmobilitätsprogramms 2004 Teil 1 geworden. Der Kreis Coesfeld möchte den Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster einreichen. Eine Bewilligung könnte noch in 2024 erfolgen. Bei einer 90% Förderung beläuft sich der Eigenanteil auf ca. 280.000,-€. Die Alleebäume entlang der Kreisstraße bedürfen eines besonderen Schutzes. Dies hat erhebliche Mehrkosten zur Folge, die jedoch auch förderfähig sind.

Seit 1986 übernehmen die Standortkommunen bei geförderten Projekten den Eigenanteil des Kreises bei den Grunderwerbs- und Baukosten. Die Planung und Ausführung werden durch den Kreis Coesfeld durchgeführt. Das Dezernat 33 Ländliche Entwicklung und Bodenordnung der Bezirksregierung Münster ist beim Grunderwerb behilflich.

Der stellvertretende Abteilungsleiter von der Abteilung Straßenbau- und unterhaltung des Kreises Coesfeld Herr Klaus Westrick wird in der Sitzung des Bezirksausschusses die Planung vorstellen.

Im Auftrag

Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin


Bezug:            Sitzung des Rates vom 25.09.2008, TOP 14 ö.S.

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                         280.000,- €     

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                                     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        



Anlagen:

Übersichtskarte Radweg K 13