hier: Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Windenergienutzung im Bereich Hamern/Gantweg
Sachverhalt:
In der
Bürgeranregung wird der Rat der Stadt Billerbeck gebeten die Flächen
Hamern-Gantweg für die Nutzung von Windenergieanlagen freizugeben.
Um eine solche Nutzung zuzulassen ist es erforderlich den Flächennutzungsplan der Stadt Billerbeck zu ändern. Durch einfachen Beschluss ist dies aufgrund der Vorgaben des Baugesetzbuches nicht möglich. Ein Planverfahren sieht ein zweistufiges Beteiligungsverfahren sowohl der Öffentlichkeit als auch der Träger öffentlicher Belange (z.B. Fachbehörden) vor. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann der Rat der Stadt Billerbeck die Änderung nach Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen beschließen. Bereits durch den Ratsbeschluss vom 02.03.2023 wurde für den Bereich Hamern-Gantweg aufgrund einer Bürgeranregung beschlossen eine isolierte Positivplanung voranzutreiben. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird aktuell eine Änderung nach § 249 Abs. 4 BauGB angestrebt. Es ist vorgesehen den Planentwurf im nächsten Sitzungsturnus vorzustellen, um das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. Dies ist unabhängig von der jetzt vorliegenden Bürgeranregung vorgesehen.
i. A.
Michaela Besecke Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 17.09.2024, TOP 19 ö.S.
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Bürgeranregung