Sachverhalt:
Wie bereits
berichtet, wird es für einige Jahre erforderlich sein, der Grundschule zwei
weitere Klassenräume zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der höheren
Geburtenzahlen zwischen 2018 und 2022 und den Zuzügen wird es in den nächsten
Jahren mehrere Jahrgänge mit 5 bis 6 Eingangsklassen geben. Daraus ergeben sich
über einige Jahre bis zu 12 Klassen an einem Standort. Die vorhandenen Räume
reichen dann für den normalen Schulalltag nicht aus. Die Raumnutzung wird in
der Sitzung vorgestellt.
Seit 2023 sind die
Geburtenzahlen deutlich gesunken. Trotz Zuzügen ist mit einem Fortsetzen des
Trends zu rechnen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sinken daher die Kinderzahlen
wieder. Mit den Schuljahren 2029/2030 ist dann dauerhaft wieder mit 4
Eingangsklassen zu rechnen. Für 4 bis 5 Eingangsklassen sind die Schulgebäude
ausreichend dimensioniert, auch im Hinblick auf die Ganztagsbetreuung.
Insgesamt für 5 bis 6 Jahre ist jedoch eine Erweiterung notwendig. Diese soll
an der Ludgerischule realisiert werden, da bei einer einigermaßen gleichmäßigen
Belegung dort der Bedarf entstehen wird. Die Raumsituation beider Standorte
wird in der Sitzung vorgestellt.
Verwaltungsseitig
wurden verschiedene Varianten durchgespielt und zum Vergleich ausgearbeitet:
Variante I: Anbau
an den Neubau des Schulgebäudes
Variante II:
Mieten von Containern mit Rückbau
Variante III:
separater Neubau als Modulbau mit anschließender Verlagerung
Variante IV:
separater Neubau mit anschließender Nachnutzung am Standort
Die Varianten sind
in der Anlage zeichnerisch dargestellt und mit Fotos von der Platzierung
hinterlegt. Die Steckbriefe und Skizzen helfen beim Vergleich.
Verwaltungsseitig wird es als ein wesentlicher Punkt erachtet, dass unter dem
Aspekt der Ressourcenschonung eine mögliche Nachnutzung in den Blick genommen
wird. Natürlich kann jeder Nutzer ob Schule, OGS oder Vereine dauerhaft mehr
Platz gebrauchen, ausgehend von den Prognosen der Geburtenzahlen ist jedoch
davon auszugehen, dass zukünftig eher mit maximal 4, als mit 5 Eingangsklassen
zu rechnen ist. Gerade auch im Hinblick auf die Prognosen ist eine
Doppelnutzung von Räumen für Schule und OGS sinnvoll. Räume die nur wenige
Stunden in der Woche benötigt werden, aber dauerhaft unterhalten werden müssen,
sollten vermieden werden.
Im Zuge der momentan
steigenden Schülerzahlen, wurde es auch erforderlich, die Ganztagsbetreuung in
den Blick zu nehmen. Dabei ist es zum einen notwendig Speiseräume zur Verfügung
zu stellen, welche bereits vormittags beschickt werden können. Zusätzlich
werden ab mittags Räume benötigt, in denen die Kinder nach dem Essen betreut
werden. Insbesondere bei schlechtem Wetter ist in der Mittagszeit eine gute
Organisation notwendig, auch um das Betreuungspersonal optimal zu verteilen.
Am
Johannisstandort ist die OGS in einem separaten Gebäude untergebracht. Hier
wurde bereits der Speiseraum im Erdgeschoss erweitert und Büroräume ins 1. OG
verlagert. In Teilen erfolgt vormittags auch eine Nutzung durch die Schule.
Im Ludgerigebäude
gibt es bereits zwei Klassen, welche ausschließlich für die OGS als Speiseräume
und Aufenthaltsräume genutzt werden. Zudem sind in den zwei gegenüberliegenden
Schulklassen im EG Altbau flexible Möbel angeschafft worden. Ab mittags können
diese durch die OGS genutzt werden. Zusätzlich steht der Musikraum im
Erdgeschoss des Neubaus und die Turnhalle zur Verfügung.
Die Kosten aller
vier Varianten wurden als Gesamtmaßnahmen geschätzt. Dabei sind die Herstellung
des Grundstückes, die Ver- und Entsorgung, Baunebenkosten und Rückbaukosten
berücksichtigt. Der Umzug des Modulbaus wurde nicht kalkuliert, da ja auch das
Zielgrundstück nicht bekannt ist.
Im Vergleich der
Kosten ist die Variante II (Container) am günstigsten. Der finanzielle Einsatz
ist jedoch rückstandsfrei. Die Variante III (Modulbau) ist die teuerste, dabei
auch flexibelste Möglichkeit. Sie lohnt sich jedoch nur, wenn es wirklich
gewollt ist, das Gebäude nach der Nutzung an einem anderen Platz
wiederaufzubauen.
Die Varianten I
und IV kosten in der Herstellung ungefähr gleich viel. Bei beiden Varianten
ließen sich im geringen Maße auch Fördermittel nutzen. Der Umbau zu Wohnungen
schlägt bei der Variante IV mit Schätzkosten von 60.000,- zusätzlich zu Buche.
Die Mieteinnahmen von zwei gut 80 m² großen Wohnungen würden die Kosten des
Gebäudes auf Dauer jedoch refinanzieren. Eine Nachnutzung der Variante I
außerhalb einer städtisch betriebenen Nutzung ist aufgrund der Lage nicht
darstellbar.
Die Variante I,
als angebauter eingeschossiger Baukörper, würde die Gestaltidee des heutigen
Anbaus beschädigen. Die Klassenräume liegen jeweils in den Ecken des
quadratischen Gebäudes und die Klassenräume haben zweiseitige Fensterfronten.
Bei der Variante IV, als dauerhaft auf dem Grundstück verbleibendes Gebäude
sollte der Gestaltungsbeirat hinzugezogen werden, um in Bezug auf die Fassaden-
und Dachgestaltung beratend tätig zu werden.
Nach Rücksprache
mit der Schulleitung der Grundschule wird eine Variante mit einem separaten
Gebäude, optimalerweise auf dem Standort der Variante IV präferiert. Sie
schafft für die nächsten Jahre Klassenräume und bietet in der Nachnutzung die
größte Flexibilität ohne den Schulhof einzuschränken. Dies erfordert die
Beseitigung einer Linde. Die Variante I wird aufgrund des Durchtrennens des
Schulhofes als unpraktikabel angesehen. Auch die Einschränkung der Belichtung
der innenliegenden Klassenräume ist problematisch. Weitere Ausführungen
erfolgen in der Sitzung.
Bereits in oben
genannter Sitzung wurde mitgeteilt, dass im Bereich Hochbau momentan keine
Kapazitäten bestehen eine kurzfristige Umsetzung zu gewährleisten. Die
Unterhaltung der zahlreichen öffentlichen Gebäude und Spielplätze und die
fortwährende Bereitstellung von Unterkünften ist mit einer Vollzeitstelle nicht
zu stemmen. Es ist jedoch mit der Schulleitung besprochen, dass die Baumaßnahme
für das nächste Jahr vorgesehen ist, eine Fertigstellung zum Schuljahresbeginn
jedoch nicht realistisch ist (wurde in o.g. Schulausschusssitzung bereits
mitgeteilt). Mit den höchsten Schülerstärken ist beginnend mit dem Schuljahr
2025/2026 zu rechnen.
Die Planung,
Genehmigung und Ausschreibung werden voraussichtlich jeweils 5 Monate in
Anspruch nehmen. Je nach Variante ist mit einer Bauzeit von 2 bis 8 Monaten zu
rechnen.
Die maximale Zuwendung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter konnten noch für die Erweiterung der Schulküche gewährt werden. Die Mittel in Höhe von 421.700,- € sind zunächst unverändert in den Haushaltsplanentwurf übernommen worden. Sie sind jedoch nicht mehr an die Förderbedingungen geknüpft und können nun für die Baumaßnahme verwendet werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Variante 4 umzusetzen, da die das Gebäude nach sechs Jahren z.B. als Wohnraum genutzt werden kann und so eine sinnvolle Nachnutzung und Refinanzierung gegeben ist.
i. A.
Michaela Besecke Marion Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 29.11.2023, TOP 1 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 640.000,- €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 01120 78550000
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem: Darstellung der Varianten