Betreff
Errichtung von zwei zusätzlichen Klassenräumen für die Grundschule
Vorlage
FB60/2020/2024
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt die Variante 4 zur Umsetzung vorzubereiten und umzusetzen. Mögliche Förderungen sind zu beantragen. Die Ansatzerhöhung ist in den Haushalt 2025 einzustellen.


Sachverhalt:

Wie bereits berichtet, wird es für einige Jahre erforderlich sein, der Grundschule zwei weitere Klassenräume zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der höheren Geburtenzahlen zwischen 2018 und 2022 und den Zuzügen wird es in den nächsten Jahren mehrere Jahrgänge mit 5 bis 6 Eingangsklassen geben. Daraus ergeben sich über einige Jahre bis zu 12 Klassen an einem Standort. Die vorhandenen Räume reichen dann für den normalen Schulalltag nicht aus. Die Raumnutzung wird in der Sitzung vorgestellt.

Seit 2023 sind die Geburtenzahlen deutlich gesunken. Trotz Zuzügen ist mit einem Fortsetzen des Trends zu rechnen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sinken daher die Kinderzahlen wieder. Mit den Schuljahren 2029/2030 ist dann dauerhaft wieder mit 4 Eingangsklassen zu rechnen. Für 4 bis 5 Eingangsklassen sind die Schulgebäude ausreichend dimensioniert, auch im Hinblick auf die Ganztagsbetreuung. Insgesamt für 5 bis 6 Jahre ist jedoch eine Erweiterung notwendig. Diese soll an der Ludgerischule realisiert werden, da bei einer einigermaßen gleichmäßigen Belegung dort der Bedarf entstehen wird. Die Raumsituation beider Standorte wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Verwaltungsseitig wurden verschiedene Varianten durchgespielt und zum Vergleich ausgearbeitet:

Variante I: Anbau an den Neubau des Schulgebäudes

Variante II: Mieten von Containern mit Rückbau

Variante III: separater Neubau als Modulbau mit anschließender Verlagerung

Variante IV: separater Neubau mit anschließender Nachnutzung am Standort

Die Varianten sind in der Anlage zeichnerisch dargestellt und mit Fotos von der Platzierung hinterlegt. Die Steckbriefe und Skizzen helfen beim Vergleich. Verwaltungsseitig wird es als ein wesentlicher Punkt erachtet, dass unter dem Aspekt der Ressourcenschonung eine mögliche Nachnutzung in den Blick genommen wird. Natürlich kann jeder Nutzer ob Schule, OGS oder Vereine dauerhaft mehr Platz gebrauchen, ausgehend von den Prognosen der Geburtenzahlen ist jedoch davon auszugehen, dass zukünftig eher mit maximal 4, als mit 5 Eingangsklassen zu rechnen ist. Gerade auch im Hinblick auf die Prognosen ist eine Doppelnutzung von Räumen für Schule und OGS sinnvoll. Räume die nur wenige Stunden in der Woche benötigt werden, aber dauerhaft unterhalten werden müssen, sollten vermieden werden.

Im Zuge der momentan steigenden Schülerzahlen, wurde es auch erforderlich, die Ganztagsbetreuung in den Blick zu nehmen. Dabei ist es zum einen notwendig Speiseräume zur Verfügung zu stellen, welche bereits vormittags beschickt werden können. Zusätzlich werden ab mittags Räume benötigt, in denen die Kinder nach dem Essen betreut werden. Insbesondere bei schlechtem Wetter ist in der Mittagszeit eine gute Organisation notwendig, auch um das Betreuungspersonal optimal zu verteilen.

Am Johannisstandort ist die OGS in einem separaten Gebäude untergebracht. Hier wurde bereits der Speiseraum im Erdgeschoss erweitert und Büroräume ins 1. OG verlagert. In Teilen erfolgt vormittags auch eine Nutzung durch die Schule.

Im Ludgerigebäude gibt es bereits zwei Klassen, welche ausschließlich für die OGS als Speiseräume und Aufenthaltsräume genutzt werden. Zudem sind in den zwei gegenüberliegenden Schulklassen im EG Altbau flexible Möbel angeschafft worden. Ab mittags können diese durch die OGS genutzt werden. Zusätzlich steht der Musikraum im Erdgeschoss des Neubaus und die Turnhalle zur Verfügung.

Die Kosten aller vier Varianten wurden als Gesamtmaßnahmen geschätzt. Dabei sind die Herstellung des Grundstückes, die Ver- und Entsorgung, Baunebenkosten und Rückbaukosten berücksichtigt. Der Umzug des Modulbaus wurde nicht kalkuliert, da ja auch das Zielgrundstück nicht bekannt ist.

Im Vergleich der Kosten ist die Variante II (Container) am günstigsten. Der finanzielle Einsatz ist jedoch rückstandsfrei. Die Variante III (Modulbau) ist die teuerste, dabei auch flexibelste Möglichkeit. Sie lohnt sich jedoch nur, wenn es wirklich gewollt ist, das Gebäude nach der Nutzung an einem anderen Platz wiederaufzubauen.

Die Varianten I und IV kosten in der Herstellung ungefähr gleich viel. Bei beiden Varianten ließen sich im geringen Maße auch Fördermittel nutzen. Der Umbau zu Wohnungen schlägt bei der Variante IV mit Schätzkosten von 60.000,- zusätzlich zu Buche. Die Mieteinnahmen von zwei gut 80 m² großen Wohnungen würden die Kosten des Gebäudes auf Dauer jedoch refinanzieren. Eine Nachnutzung der Variante I außerhalb einer städtisch betriebenen Nutzung ist aufgrund der Lage nicht darstellbar.

Die Variante I, als angebauter eingeschossiger Baukörper, würde die Gestaltidee des heutigen Anbaus beschädigen. Die Klassenräume liegen jeweils in den Ecken des quadratischen Gebäudes und die Klassenräume haben zweiseitige Fensterfronten. Bei der Variante IV, als dauerhaft auf dem Grundstück verbleibendes Gebäude sollte der Gestaltungsbeirat hinzugezogen werden, um in Bezug auf die Fassaden- und Dachgestaltung beratend tätig zu werden.

Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Grundschule wird eine Variante mit einem separaten Gebäude, optimalerweise auf dem Standort der Variante IV präferiert. Sie schafft für die nächsten Jahre Klassenräume und bietet in der Nachnutzung die größte Flexibilität ohne den Schulhof einzuschränken. Dies erfordert die Beseitigung einer Linde. Die Variante I wird aufgrund des Durchtrennens des Schulhofes als unpraktikabel angesehen. Auch die Einschränkung der Belichtung der innenliegenden Klassenräume ist problematisch. Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.

Bereits in oben genannter Sitzung wurde mitgeteilt, dass im Bereich Hochbau momentan keine Kapazitäten bestehen eine kurzfristige Umsetzung zu gewährleisten. Die Unterhaltung der zahlreichen öffentlichen Gebäude und Spielplätze und die fortwährende Bereitstellung von Unterkünften ist mit einer Vollzeitstelle nicht zu stemmen. Es ist jedoch mit der Schulleitung besprochen, dass die Baumaßnahme für das nächste Jahr vorgesehen ist, eine Fertigstellung zum Schuljahresbeginn jedoch nicht realistisch ist (wurde in o.g. Schulausschusssitzung bereits mitgeteilt). Mit den höchsten Schülerstärken ist beginnend mit dem Schuljahr 2025/2026 zu rechnen.

Die Planung, Genehmigung und Ausschreibung werden voraussichtlich jeweils 5 Monate in Anspruch nehmen. Je nach Variante ist mit einer Bauzeit von 2 bis 8 Monaten zu rechnen.

Die maximale Zuwendung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter konnten noch für die Erweiterung der Schulküche gewährt werden. Die Mittel in Höhe von 421.700,- € sind zunächst unverändert in den Haushaltsplanentwurf übernommen worden. Sie sind jedoch nicht mehr an die Förderbedingungen geknüpft und können nun für die Baumaßnahme verwendet werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Variante 4 umzusetzen, da die das Gebäude nach sechs Jahren z.B. als Wohnraum genutzt werden kann und so eine sinnvolle Nachnutzung und Refinanzierung gegeben ist. 

i. A.                                                                      

Michaela Besecke                           Marion Dirks

Fachbereichsleiterin      Bürgermeisterin


Bezug:            Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 29.11.2023, TOP 1 ö. S.

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                         640.000,- €     

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        01120 78550000     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:     


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem: Darstellung der Varianten