Sachverhalt:
Nachdem die in o. g. Sitzung vorgestellten Bauvorhaben vom Investor nicht weiter verfolgt wurden, ist von einem Grundstückseigentümer ein verkleinertes Vorhaben angestoßen worden. Entsprechend des Beschlusses in oben genannten Sitzungen wurde daher erneut an Überlegungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Richtengraben – Bahnhofstraße gearbeitet. Zur Einschätzung des Planungsbedarfs wurden von Seiten der Verwaltung alle Eigentümer von Grundstücken mit Entwicklungspotentialen zu einem Gesprächstermin Anfang Juni eingeladen. Für die einzelnen Grundstücke konnten folgende Ergebnisse festgehalten werden. Der Gesprächstermin war nicht öffentlich, daher wird aus Datenschutzgründen auf eine Namensnennung verzichtet.
Für das Flurstück 286 wurde geäußert, dass prinzipiell eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus gewünscht wird, dies jedoch optimalerweise ohne Bebauungsplan realisiert werden sollte. Eine öffentliche Straße über das Grundstück als Verbindung zwischen der Darfelder Straße und dem Richtengraben wurde abgelehnt. Die eigene Planung soll noch einmal überarbeitet werden, um ggf. im Rahmen von § 34 BauGB eine Bebauung realisieren zu können.
Auf dem
Flurstück 49 gibt es momentan keine Baupläne.
Vorstellbar wäre evtl. ein Anbau. Eine zusätzliche Erschließung wäre dafür
nicht erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass ein Anbau an das bestehende
Gebäude auch ohne Bebauungsplanaufstellung möglich ist.
Für das Flurstück 52 bestehen keine Wünsche
eine Bebauung vorzunehmen. Auch eine Erschließung über das Grundstück wurde als
nicht vorstellbar angesehen. Die Ruhezone in den hinteren Gartenbereichen soll
erhalten bleiben.
Für das Flurstück 60 kann heute nicht gesagt werden, ob die Kinder einmal bauen möchten. Auch auf den Hinweis von Seiten der Verwaltung, dass später eine Überplanung ggf. nicht mehr möglich ist, wurde diese Aussage nicht geändert.
Auf dem
Flurstück 51 soll noch nicht gebaut werden. Es soll jedoch auch eher ein
Einfamilienhaus auf dem Grundstück entstehen. Da sich ein klassisches 1½-geschossiges Gebäude in der
Bahnhofstraße nicht einfügen und dafür auch über einen Bebauungsplan keine Möglichkeit gesehen wird, besteht kein Planbedarf.
Die Flurstücke 137 und 146 sollen eigentlich
veräußert werden, sie sind jedoch nicht erschlossen. Grundsätzlich wären ein Bebauungsplan
und die Bebauung des Grundstückes von Vorteil. Eine Zustimmung von den Eigentümern
der Erschließung der Reihenhäuser wird als unwahrscheinlich gesehen. Ein
Gespräch ist vorgesehen.
Bezüglich des Flurstückes 53 wurde im
Nachgang mitgeteilt, dass eine Erschließung und Bebauungsmöglichkeit erwünscht ist.
Nach den Sommerferien wurde der Verwaltung zum
einen mitgeteilt, dass eine Erschließung der Flurstücke 137 und 146 über das
Flurstück 147 nicht realisierbar ist und momentan kein weiterer Planbedarf
gesehen wird. Zum anderen liegt nunmehr eine Bauvoranfrage für das Flurstück
286 vor, welches prinzipiell nach § 34 BauGB genehmigungsfähig ist.
Zusammenfassend wird aktuell nur von einem
Grundstückseigentümer der Wunsch nach einer Entwicklung des Grundstückes über
einen Bebauungsplan geäußert. Dieser hat jedoch nicht die Möglichkeit ohne
andere Grundstückeigentümer auf den hinteren Teil seines Grundstückes zu
gelangen. Außerdem müsste der hintere Teil des vorhandenen Gebäudes abgebrochen
werden, um die Grundflächenzahl der
Wohnbauflächen von 0,4 auch im vorderen Teil einhalten zu können.
Im Ergebnis wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, ohne eine breitere Zustimmung der Eigentümer kein Bebauungsplanverfahren
einzuleiten. Prinzipiell ist eine Bebauung der Grundstücke zwar aus
städtebaulicher Sicht wünschenswert, aber ohne die Eigentümer nicht umsetzbar.
Um für spätere Planungen alle Möglichkeiten offen zu halten, wird jedoch vorgeschlagen
nur für die Planvariante 2 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hier sind
die Stellplätze im Nordwesten entlang der vorhandenen Lärmschutzwand
angeordnet. Dies hätte auch den Vorteil, dass ein größerer Abstand zum
Parkplatz der Supermärkte eingehalten wird. Insbesondere für die Nutzung des
Obergeschosses ist dies zum Schutz vor Immissionen günstiger. Natürlich wird
die Nutzung der Erschließung für die anderen Grundstücke aufgrund der neuen
Bebauung nicht einfacher, dieses Risiko gehen die Eigentümer des Flurstückes 52
jedoch bewusst ein. Insofern erscheint es unangemessen eine Bebauung des
Flurstückes 286 heute nicht zuzulassen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 11.09.2007, TOP 4 ö. S., und des Rates vom 18.09.2007, TOP 10, ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Übersicht des Plangebietes
Lageplan des Vorhabens Variante 1 und 2
Schnitt und Grundrisse