Betreff
Neufassung der Feuerwehrsatzung
Vorlage
FBZD/118/2008
Aktenzeichen
300-130-60
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Neufassung der Feuerwehrsatzung mit der Anlage I (Kostentarife) wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.


Sachverhalt:

 

Anfang dieses Jahres ist die Änderung des § 41 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes hinsichtlich der Abrechnung der Einsatzkosten in Kraft getreten. Danach besteht nunmehr für die Kommunen die Möglichkeit, sich die Einsatzkosten von dem Straßenbaulastträger erstatten zu lassen. Diese Möglichkeit setzt die Ergänzung der bestehenden Satzungsregelung voraus.

 

Neben der vorgenannten Ergänzung soll die aus dem Jahre 1990 stammende Satzung an die aktuellen Vorgaben des Feuerschutzgesetzes angepasst werden. Aus diesem Grund soll eine Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen werden. Der zukünftige Text der neu gefassten Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Gleichzeitig soll der Kostentarif zur Feuerwehrsatzung für die eingesetzten Feuerwehrleute und die Fahrzeuge aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen bei Lohn-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten angepasst werden. Die bisherigen Erstattungssätze stammen aus dem Jahre 1990. Nach der Neukalkulation ergeben sich folgende Stundensätze:

 

Personalkosten

 

 

 

 

 

der freiwilligen Feuerwehr Stunde

14,00 €

18,00 €

Brandsicherheitswache

14,00 €

18,00 €

 

Benutzung von Fahrzeugen und Geräten

         Alt

       Neu

 

 

 

1. Löschfahrzeug mit einer Pumpenleistung

35,50 €

70,00 €

bis 1.600 l/min. 

 

 

2. Löschfahrzeug mit einer Pumpenleistung

45,50 €

80,00 €

über 1.600 l/min. 

 

 

3. Tragkraftspritzenfahrzeug/Stunde

27,50 €

80,00 €

 

 

 

4. Schlauchkraftwagen

32,50 €

60,00 €

 

 

 

5. Kraftfahrzeugdrehleiter

67,50 €

110,00 €

 

 

 

6. Rüstwagen 1

32,50 €

70,00 €

 

 

 

7. Rüstwagen 2

60,00 €

70,00 €

 

 

 

8. Gerätewagen Messtechnik

35,50 €

60,00 €

 

 

 

9. Gerätewagen Gefahrgut 3,5 t

35,50 €

60,00 €

 

 

 

10. Gerätewagen Gefahrgut 7,5 t

77.50 €

60,00 €

 

 

 

11. Lastkraftwagen bis 7,5 t 

19,50 €

60,00 €

 

 

 

12. Lastkraftwagen über 7,5 t 

32,50 €

80,00 €

 

 

 

13. Funkwagen, VW-Bus, Arbeitswagen (ELW)

19,50 €

35,00 €

 

 

 

14. Tragkraftspritze

15,00 €

15,00 €

 

 

 

15. Schmutzwasserpumpe

12,50 €

12,50 €

 

 

 

16. Notstromaggregat

19,50 €

19,50 €

 

 

 

17. Motorsäge

16,00 €

16,00 €

 

 

 

18. Industriesauger

16,00 €

16,00 €

 

 

 

19. Schlauchboot mit Motor

13,00 €

13,00 €

 

 

 

20. Schlauchboot ohne Motor

7,50 €

7,50 €

 

 

 

21. Schaumwasserwerfer

12,50 €

12,50 €

 

 

 

22. Ölstoppschlauch je 50 m

39,00 €

39,00 €

 

 

 

23. Atemschutzgerät je Stück

12,50 €

12,50 €

 

 

 

24. Schaumanhänger je Stück

15,00 €

15,00 €

 

 

 

25. Rettungsschere oder Spreizer u. hydraulischer Stempel u. Pedalschneider einschl.    Aggregat Stunde

19,50 €

19,50 €

 

 

 

26. Be- und Entlüftungsgerät Stunde

11,00 €

11,00 €

 

 

 

27. Verbrauchsmaterial (z. B. Löschmittel, Ölbindemittel, Mess- und Prüfröhrchen usw.) werden nach Verbrauch zu den Tagespreisen in Rechnung gestellt. (Sack Ecco-Perl zzt. 15 €)

     nach Tages-

     preisen

      nach Tages-

      preisen

 

 

 

 

 

 

Böswillige Alarmierung

 

 

Bei böswilliger Alarmierung werden der tatsächliche Aufwand an Personal und Fahrzeugen, mindestens jedoch 500 € berechnet.

500,00 €

500,00 €

 

 

 

 

Die für die Anpassung erforderliche Kalkulation ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Bei den Fahrzeugen, die von anderen Wehren im Rahmen der Alarm- und Ausrückeordnung im Einsatzfall zur Verfügung gestellt werden (z. B. das Drehleiterfahrzeug von der Feuerwehr Coesfeld) wurde der in 2007 kalkulierte Betrag der Stadt Coesfeld angenommen. Sofern auch Fahrzeuge von anderen Feuerwehren (wie zum Beispiel der Rüstwagen 1 aus Rosendahl oder Coesfeld) eingesetzt werden,  wurde der Durchschnitt der jeweiligen Kostentarife gewählt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Neufassung der Feuerwehrsatzung mit den Änderungen der Kostentarife in der vorgeschlagenen Form zu beschließen.

 

Im Auftrag                                          Im Auftrag

 

 

Alfons Krause                                  Hubertus Messing                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                   -,--     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

  • Text der Neufassung der Feuerwehrsatzung
  • Kalkulation der neuen Kostentarife