Betreff
Gegenläufiges Befahren von Einbahnstraßen durch Radfahrer
Vorlage
FBZD/119/2008
Aktenzeichen
300-116-21/1
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die bisherige Regelung „Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung“ wird in der bestehenden Form beibehalten. Die Verkehrssituation wird weiterhin intensiv beobachtet.  


Sachverhalt:

 

In den verschiedenen Sitzungen wurde das gegenläufige Befahren der Einbahnstraßen  durch Radfahrer thematisiert. Als Kritikpunkte wurden Gefahrensituationen beim Begegnungsverkehr zwischen Radfahrer und Autofahrern, sowie die Verbesserung der Erkennbarkeit der Regelung für die Verkehrsteilnehmer gesehen.

 

Ergänzend zu den bereits mitgeteilten Informationen an die Ausschussmitglieder wurden nochmals Gespräche mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der bisher gemachten Erfahrungen und der Rechtslage geführt.

 

Nach den täglichen Beobachtungen der Polizeibeamten (Bezirksdienst) haben sich die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeugführer im Bereich der Unteren und Oberen Schmiedestraße durch die Freigabe für die Radfahrer deutlich verringert. Dies ist auch auf die  notwendige erhöhte Aufmerksamkeit der Autofahrer zurückzuführen. Aus Sicht der Polizei hat sich vorhandene Regelung alleine durch die vermehrt erforderliche Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer bewährt. Belegt wird diese Beobachtung durch die positive Unfallstatistik. Danach sind seit Einführung der Befahrbarkeit (April 2006) keine Unfälle mit Radfahrern in den frei gegebenen Einbahnstraßen gemeldet worden.

 

Gleichzeitig wurde die Straßenverkehrsbehörde um eine schriftliche Beurteilung der Gesamtsituation gebeten. Die Stellungnahme ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Auch die Straßenverkehrsbehörde sieht keinen Überprüfungsbedarf hinsichtlich der getroffenen Öffnung der Einbahnstraßen für Radfahrer. Gleiches gilt auch für die vorhandene Beschilderung, die gesetzlich ausreichend ist.

 

Zu der in diesem Zusammenhang gewünschten Nachfrage nach ergänzenden Piktogrammen wurde vom Kreis Coesfeld ausgeführt, dass die Piktogramme in Tempo-30 Zonen nach der StVO nicht zulässig sind. Die als Beispiel angeführten Piktogramme in Dülmen sind laut der Straßenverkehrsbehörde ohne deren Zustimmung aufgebracht worden und werden geduldet.

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte sollte aus Sicht der Verwaltung die vorhandene Regelung beibehalten werden.

 

 

Im Auftrag                                          Im Auftrag

 

 

 

Alfons Krause                                  Hubertus Messing                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

    

 

 


Bezug:      Anfragen in den Ratssitzungen vom 24. Juni und 25. September 2008 sowie im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 19. Juni 2008

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde