Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck für das Wirtschaftsjahr 2009 hier: 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001
Vorlage
AB/071/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1. Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2009:                 2,61 €/m³.

2. Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2009:       0,55 €/m².

3. Die anliegende 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

    Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001 wird

    beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist zu entnehmen, dass für das Wirtschaftsjahr 2009 die Erhöhung sowohl der Schmutzwasser- als auch der Niederschlagswassergebühr vorgeschlagen wird.

 

Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,54 €/m² auf 0,55 €/m² und die Schmutzwassergebühr von 2,46 €/m³ auf 2,61 €/m³ erhöht werden.

 

Die Kostenansätze des Erfolgsplanes bleiben auf dem Niveau des Vorjahres, außer:

Ø  Erstattung von Personalkosten

Ø  Erstattung von Verwaltungskosten

Ø  Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Ø  Zinsaufwand

Ø  Verlust aus Vorjahren (hier aus 2007)

 

Hinsichtlich der Verrechnungsposten mit der Stadt Billerbeck (Verwaltungs- und Personalkosten) wird lediglich eine Anpassung entsprechend der Orientierungsdaten des Landes NRW vorgenommen (+ 3%). Dies ist im Rahmen der Vereinbarung zwischen den Abwasserbetrieb und der Stadt Billerbeck für die ansonsten pauschalen Ansätze vorgesehen.

 

Die kalkulatorischen Kosten, hier Abschreibungsbedarf und Zinsaufwand, ergeben sich aus den bisher vorgenommenen Investitionen.

 

Nach der Beendigung des 2. Bauabschnittes zur Ertüchtigung der Kläranlage und der Beendigung der Arbeiten zum Fremdwasserkanal ergeben sich erhebliche Kostensteigerungen im Bereich der Abschreibungen und der Zinslasten.

 

Die Verluste aus dem Wirtschaftsjahr 2007 sind entsprechend der Beschlüsse des Rates der Stadt Billerbeck für die Kalkulation 2009 einzusetzen.

 

Spielräume zur Senkung der Gebührenansätze sind nicht vorhanden. Es erfolgte in den zurückliegenden Jahren:

Ø  keine Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals,

Ø  keine Verzinsung des aufgewandten Kapitals, nur des tatsächlichen Zinsaufwandes,

Ø  eine Abschreibung vom Herstellungswert, nicht des Wiederbeschaffungswertes,

Ø  eine Unterkalkulation gem. der Nachweise der erfolgten Nachkalkulationen, allein aus dem Wirtschaftsjahr 2007 in der Höhe von 57.222,92 €.

 

Insbesondere der Verzicht auf die Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals und der Verzicht auf die Verzinsung des aufgewandten Kapitals wurde noch durch die Gemeindeprüfungsanstalt mit der Vorlage ihres Prüfungsberichtes unter FI-16 bemängelt und darüber hinaus durch die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld beanstandet.

 

Demnach bleibt die hiermit vorgeschlagene Gebührenerhöhung alternativlos. Es ergeben sich schlichtweg keine Gestaltungsspielräume zur Senkung der Gebührenansätze.

 

 

 

 

Rainer Hein                          Peter Melzner                                   Marion Dirks

Betriebsleiter                         Kämmerer                                          Bürgermeisterin