Betreff
Einleitung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Darfeld gemäß § 86 Flurbereinigungs gesetz (FlurbG)
Vorlage
FBPB/375/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:  

 

Die Stadt Billerbeck stimmt der Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Darfeld zu. Es ist darauf hinzuwirken, dass im Rahmen des Verfahrens möglichst die erforderlichen Flächen für einen Radweg an der Landstraße zwischen Billerbeck und Darfeld gesichert werden.


Sachverhalt:

 

Die Bezirksregierung Münster als Flurbereinigungsbehörde beabsichtigt das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Darfeld gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) einzuleiten.

 

Das Plangebiet umfasst vornehmlich den Bereich östlich von Darfeld mit Höpingen und Oberdarfeld und im südwestlichen Bereich des Plangebietes auch Teilflächen von Billerbeck. Auf die beigefügte Gebietskarte wird verwiesen.

 

Ziel des Verfahrens sind insbesondere die Neuordnung der Besitzverhältnisse, die wirtschaftliche Verbesserung von Flächengrößen und –zuschnitten durch Flächentausch und Zusammenlegungen, Erneuerung des noch vorhandenen Urkatasters im Zuge einer Neuvermessung sowie die Ordnung der rechtlichen Verhältnisse, Vorbeugen von Konflikten zwischen Land- und Forstwirten sowie Erholungssuchenden und der Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaft im Ausgleich bei Landnutzungskonflikten von Interessen der Land- und Forstwirtschaft mit ökologischen Belangen. 

Das Kataster stammt noch teilweise aus den Jahren um 1825 (Urkataster). Durch Pflugtausche haben die Landwirte in diesem Bereich versucht, ihre Bewirtschaftungssituation zu verändern.

 

Im Rahmen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes Baumberge wurde das Projekt bereits näher untersucht und die Bodenordnung als das einzig geeignete Instrument vorgeschlagen.

 

Baumaßnahmen sind im Rahmen des Verfahrens voraussichtlich nicht vorgesehen. 

 

Wie aus der Gebietskarte zu ersehen ist, liegt die westliche Grenze des Plangebietes an der Landstraße von Billerbeck nach Darfeld und endet im südlichen Bereich an dem Wirtschaftsweg in Richtung Oberdarfeld.

In Erörterungsgesprächen im Rahmen des ILEK wurden Anregungen, das Plangebiet in Richtung Westen und Südwesten zu erweitern, verworfen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang bereits mehrfach der fehlende Radweg zwischen Billerbeck und Darfeld angesprochen. Im Zuge der Straßensanierung unterhalb der Weißenburg ist der Bau des Radweges vom derzeitigen Ende bis zum Wirtschaftsweg nach Oberdarfeld vorgesehen. Obwohl die Gebietsgrenze an der Landstraße sein soll, sollte unbedingt im Rahmen des Verfahrens geprüft werden, ob bereits die Trasse für einen Radweg bis Darfeld gesichert werden kann.

 

Ansonsten bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einleitung des Verfahrens.

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                       -,---                

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Gebietskarte des Flurbereinigungsgebietes