Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2009 für die Abfallbeseitigung einschließlich der 6. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung
Vorlage
FBF/064/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2007 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von rd. 13.155,00 € wird gemäß § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

b)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen.

c)     Die Abfallbeseitigungsgebühren werden festgesetzt

a) für ein   80-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 174,00 €
b) für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 223,80 €
c) für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 372,00 €

Die übrigen Festsetzungen werden der Gebührensatzung einschließlich Windelermäßigungen bleiben unverändert.

d)    Die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die gesamten Kosten für die Abfallbeseitigung neu kalkuliert (siehe Tabelle 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2009). Insbesondere bei den kalkulierten Restmüll- und Bioabfallmengen ergibt sich ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahresschätzungen, wodurch insbesondere bei den Deponierungsgebühren Einsparungen eintreten werden. Die Gesamtkosten ermäßigen sich von 798.900,00 € auf 768.200,00 €.

 

Diese Ausgaben werden nach dem errechneten voraussichtlichen Restmüllgefäßvolumen nach Berücksichtigung von Überschüssen/Fehlbeträgen aus Vorjahren bzw. sonstige Einnahmen nach der Anzahl der voraussichtlichen Restmüllgefäße für das Jahr 2009 auf die einzelnen Gefäßgrößen (80 l, 120 l und 240 l) verteilt. Danach können die Restmüllgebühren um durchschnittlich 3 bis 4 % gesenkt werden, siehe auch anliegende Änderungssatzung und Beschlussvorschlag.

 

Gegenstand dieser Gebührenkalkulation war gleichzeitig auch die Nachkalkulation der Gebühren für das Jahr 2007 (siehe Anlage). Gegenüber der ursprünglichen Verplanung ergab sich ein Überschuss von rd. 13.155,00 €, der im Rahmen der anliegenden Gebührenkalkulation, siehe auch Beschlussvorschlag, an den Gebührenzahler weitergegeben wird.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Verwaltungsvorschlag wird gebeten.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Anlagen:

 

Abschluss des Gebührenhaushaltes 2007 (Nachkalkulation)

Gebührenbedarfsberechnung 2009 für den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung

6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck