a) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2009 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Straßenreinigungsgebühren werden auf 1,39 € festgesetzt.
c) Die 9. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kosten- und Einnahmen für die Gebührenbedarfsberechnung 2009 wurden neu kalkuliert. Die Unternehmervergütung musste im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit dem ausführenden Unternehmen angepasst werden. Insbesondere ergaben sich Kostensteigerungen aufgrund von gestiegenen Lohn- und Kraftstoffkosten.
Auf die anliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen. Eine Änderung der Straßenreinigungssatzung (§ 6 Abs. 4) und eine Anhebung der Gebühr von 1,33 € auf 1,39 € je Frontmeter ist erforderlich.
Um Beschlussfassung entsprechend der Verwaltungsvorlage wird gebeten.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck für das Jahr 2009
9. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck