Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009, hier: Erlass einer Hebesatzsatzung
Vorlage
FBF/068/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Realsteuerhebesätze der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2009 werden ab 1. Januar 2009 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

192 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

381 v. H.

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

403 v. H.

 

Die Hebesatzsatzung wird in der der HFA-Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 17. Juni 2008 wurde der letzte Zwischenbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei der Stadt Billerbeck gegeben. Wegen des Systemwechsels wurde dabei bereits der Terminplan für eine verspätete Einbringung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung gesetzt. Die Einbringung des Haushaltsplanes ist nunmehr zum 5. März 2009 vorgesehen.

 

Das Gesetz sieht zwar im Rahmen der sogenannten Übergangswirtschaft vor, dass bei einer verspäteten Einbringung des Haushaltsplanes die Steuersätze nach den Hebesätzen des Vorjahres weiter erhoben werden können. Dennoch wurde die Verwaltung in der HFA-Sitzung beauftragt, eine Hebesatzsatzung vorzubereiten und rechzeitig vor dem Jahresende zur Beratung im HFA vorzulegen, die dann als Grundlage für die Erhebung der Realsteuern dient. Eine Änderung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr soll hierdurch nicht erfolgen. Die Steuersätze werden nur vorab durch gesonderte Satzung festgesetzt. In der später zu beschließenden Haushaltssatzung haben die Hebesätze nur noch deklaratorische Bedeutung.

 

Um Beschlussfassung entsprechend der Vorlage wird gebeten.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereisleiter                                                       Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17. Juni 2008,
                   TOP 1 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Hebesatzsatzung