Betreff
Festlegung der Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionen im NKF
Vorlage
FBF/069/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aufgrund des § 41 Abs. 1 h) letzter Halbsatz der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung, wird die Wertgrenze oberhalb derer die Veranschlagung und Abrechnung von Investitionen im Einzelnen zu erfolgen hat auf 10.000,00 € festgesetzt. Die Regelung ist erstmalig auf den Haushalt 2009 anzuwenden.

 


Sachverhalt:

 

Der NKF-Haushalt für das Jahr 2009 ist nach der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung nach einem vollständig neuen Muster aufzustellen. Zum Teilfinanzplan ist durch Ratsbeschluss zu entscheiden, bis zu welcher Höhe Investitionsmaßnahmen einzeln oder zusammengefasst dargestellt werden.

 

Verwaltungsseitig wird eine Grenze von 10.000,00 € vorgeschlagen. Dieser Wert ist eher als niedrig anzusehen. Bei der Stadt Lüdinghausen beträgt er laut Haushaltssatzung 30.000,00 €, bei der dem Kreis Coesfeld 50.000,00 €.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Vorschlag wird gebeten.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Muster des Finanzplanes Teil A und Teil B