Betreff
Gründung einer Infrastrukturgesellschaft, hier: Netzgesellschaft Billerbeck mbH
Vorlage
FBF/070/2008
Aktenzeichen
20-Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der folgende Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung zum Beschluss zu TOP 1 nicht öffentliche Sitzung:

 

1. Der Gründung einer Netzgesellschaft Billerbeck mbH auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfes des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

2. Auf der Gesellschafterversammlung werden die Rechte der Stadt Billerbeck als Gesellschafterin der Gesellschaft durch die/den Bürgermeister/in sowie 10 aus den Reihen der Mitglieder des Rates der Stadt Billerbeck zu wählenden Ratsmitglieder als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin wahrgenommen. Die Besetzung der Gesellschafterversammlung erfolgt entsprechend den für die Besetzung der Ausschüsse der Stadt Billerbeck geltenden Vorschriften. Auf die Gesellschafterversammlung finden die Vorschriften des § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 10 GO NW sinngemäß Anwendung, mit der Maßgabe, dass nur Ratsmitglieder für die Gesellschafterversammlung benannt werden können. Entsprechend § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NW werden aus den Reihen der Mitglieder des Rates Stellvertreter für die Mitglieder der Gesellschafterversammlung benannt.

 

3. Die nach Ziffer 2 zu bestellenden Vertreter für die Gesellschafterversammlung werden

angewiesen, umgehend die Gründung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH vorzunehmen.

 

4. Die/der Bürgermeister/in wird ermächtigt, bestellte Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung bei der Gründung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH sowie

bei der Bestellung ihres Geschäftsführers zu vertreten, soweit diese und auch deren

persönliche Stellvertreter beim Beurkundungstermin nicht anwesend sind.

 

5. Für die Willensbildung der Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung

gilt die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Billerbeck in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

 

6. Als erster Geschäftsführer der Netzgesellschaft Billerbeck mbH soll Stadtoberamtsrat Peter Melzner  bestellt werden.

 


Sachverhalt:

 

Die Entscheidung über diesen TOP wurde in den HFA-Sitzungen am 16.09.2008 und 21.10.2008 vertagt. Die Vertagung am 21.10.2008 erfolgte, weil geprüft werden sollte, Teile des TOP Infrastrukturgesellschaft aus der nicht öffentlichen Sitzung öffentlich zu beraten.

 

Nach Auskunft der Kommunalaufsicht teilt die Nebenabrede zur Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Status der Öffentlichkeit das Schicksal der Rahmenvereinbarung, das heißt, nicht öffentliche Beratung.

 

Hiermit erfolgt die erneute Vorlage. Zur Information ist der Beschlussvorschlag lt. TOP 1 ö. S. vorstehend wiederholt. Wegen der Darstellung des Sachverhaltes einschließlich der umfangreichen Unterlagen wird auf die Sitzungsvorlage vom 16.09.2008 verwiesen.

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.04.2008,

                   TOP 1 n. ö. S., vom 16.09.2008, TOP 1 ö. S. und vom 21.10.2008,

                   TOP 1 ö. S. sowie Sitzung des Rates vom 08.05.2008

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                 25.000,00 EUR

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 81700.930000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: