Betreff
Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck für das Wirtschaftsjahr 2009
Vorlage
AB/074/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

1.    Dem Wirtschaftsplan 2009, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.

2.    Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 1.500.000,00 € festgelegt.

3.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 € festgelegt.


Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 wurde erstmalig zur Betriebssausschusssitzung am 20.11.2008 und zur Ratssitzung am 11.12.2008 eingereicht. Aufgrund der damit verbundenen Gebührenerhöhung hat der Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 11.12.2008 beschlossen, diesen Wirtschaftsplan erneut im Betriebsausschuss zu beraten. Im nachfolgenden Wirtschaftsplan werden durch die Betriebsleitung die bereits in der Ratssitzung am 11.12.2008 aufgezeigten Änderungen dargestellt.

 

Es wird auf die Einstellung des Jahresfehlbetrages aus 2007 in der Höhe von 57.222,92 € verzichtet. Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz ist dieser Verlust aus Vorjahren spätestens zur Kalkulation 2010 einzustellen.

 

Im Weiteren erfolgte eine Änderung des Postens „sonstige Erlöse“ von 1.500,00 € auf 9.000,00 €.

 

Es ergibt sich demnach der anliegende Erfolgsplan und es wurde die daraus resultierende Gebührenbedarfsberechnung ebenfalls diesem Wirtschaftsplan beigefügt. Aufgrund dieser Änderungen ergeben sich unveränderte Gebührensätze in der Höhe von 2,46 €/m³ Schmutzwassergebühr und 0,54 €/m² Niederschlagswassergebühr.

 

Seitens der Betriebsleitung wird nochmals darauf verwiesen, dass alle anderen Ansätze des Erfolgsplanes bzw. der Gebührenkalkulation exakt auf dem Niveau des Vorjahres liegen, somit Kostenerhöhungen außer bei den kalkulatorischen Kosten, somit Zinsaufwand und Abschreibungen, nicht erfolgten. Die Ansätze der kalkulatorischen Kosten sind Folge der erfolgten Bautätigkeiten und lassen sich somit nicht reduzieren.

 

Auf die Ausführungen der Betriebsleitung zur Sitzungsvorlage zur Betriebsausschusssitzung am 20.11.2008 bzw. zur Ratssitzung am 11.12.2008 wird nochmals verwiesen.

 

 

 

 

Rainer Hein                          Peter Melzner                                   Marion Dirks

Betriebsleiter                         Kämmerer                                          Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Betriebsausschusses am 20.11.2008 TOP 1 ö.S.

                   Sitzung des Rates am 11.12.2008 TOP 11 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---