1. Der Anregung der Familie Gehling zur Erweiterung des Plangebietes zur Verwirklichung einer baulichen Nutzung ihres Grundstückes wird nicht gefolgt.
2. Der Hinweis zur Sicherung möglicher Bodendenkmäler durch den LWL-Archäologie für Westfalen wird im Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
3. Der Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur Ausweisung eines Teils des Plangebietes als Wald wird nicht gefolgt.
4.
Für das Plangebiet wird beschlossen, den
Bebauungsplan „Weitblick“ aufzustellen. Das
Plangebiet liegt im Osten des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck auf dem Billerbecker
Berg. Es beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 17,
Flurstücke 16, 17, 21 und 22.
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Weitblick“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.
6. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Weitblick“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
7. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Nach Aushang der Planung vom 23. Dezember 2008 bis zum 15. Januar 2009 (einschließlich) wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Dabei wurde eine Niederschrift angefertigt, welche nachfolgend abgedruckt ist.
Niederschrift
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB in dem Bauleitplanverfahren über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weitblick“
am Donnerstag, den 15. Januar 2008, im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 1,
48727 Bil-lerbeck
Teilnehmende Bürger: drei
(Anwesenheitsliste nicht beigefügt)
Von der Verwaltung anwesend: Herr
Mollenhauer
Frau
Besecke
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 19:40 Uhr
Herr Mollenhauer begrüßt die anwesenden Bürger und erläutert
das Bebauungsplanverfahren.
Frau Besecke stellt die Planung und die Festsetzungen
zum Bebauungsplanentwurf vor.
Herr Jochen Gehling äußert sich prinzipiell positiv zu der
Planung, fragt jedoch an, ob auf seinem Grundstück auch eine Planung in
Richtung Bebauung forciert werden könne.
Herr Mollenhauer führt aus, dass der Flächennutzungsplan in
dem Bereich öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausweise.
Die gesamte Stadtplanung sei nicht in diese Richtung orientiert, da auch im
Gebietsentwicklungsplan keine Wohnsiedlungsbereiche in dieser Richtung
ausgewiesen seien. Nebenbei bemerkt sei die Erschließung in diesem Bereich
problematisch und der Bereich auch ökologisch interessant.
Herr Gehling führt aus, dass für ihn auch Nutzungen wie
Cafe mit Aussichtsbereich o.ä. in Frage kämen.
Frau Besecke führt aus, dass ein solcher Fall eine
Vorbildwirkung haben könnte. Er müsse davon ausgehen, dass es sich weiterhin um
ein Grundstück im Außenbereich handele, da bei einer solitären Überplanung
Begehrlichkeiten auch in anderen Randbereichen entstehen könnten. Dieser
Bereich diene vielen Billerbeckern als Naherholungsbereich und sei auch schon
in früherer Zeit im Flächennutzungsplan so vorgesehen worden.
Es schließt sich eine Erörterung über anderweitige Nutzungen des
Grundstückes bzw. eine Verwendung für ökologischen Ausgleich an.
Abschließend wurde festgehalten, dass keine Bedenken gegen die Planung
bestehen, und die Versammlung beendet.
Ende der
Niederschrift
Wie der
Niederschrift zu entnehmen ist, wurden zum Entwurf des Bebauungsplanes keine
Stellungnahmen vorgebracht. Vielmehr ging es in den Anregungen der Familie
Gehling darum, eine bauliche Nutzung des eigenen Grundstückes (Waldfläche ca.
40 Meter nordwestlich des Plangebietes) zu finden. Auf die entsprechenden
Ausführungen von Seiten der Verwaltung wird verwiesen.
Es wird
vorgeschlagen, eine Erweiterung des Plangebietes zur Ausweisung einer baulichen
Nutzung anderer Grundstücke nicht vorzunehmen. Die Darstellung des
Flächennutzungsplanes zum Erhalt des Areals als Grünfläche soll aus
ökologischen Gründen und zum Zwecke der Naherholung erhalten bleiben.
Des Weiteren wurde
die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Vom LWL - Archäologie für Westfalen sind
keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Planung vorgetragen worden. Da
sich jedoch westlich des Planungsbereiches zwei steinzeitliche Fundstellen
befinden, wurde gebeten den folgenden Hinweis zu berücksichtigen:
Bei Bodeneingriffen
können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk,
Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist
der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie unverzüglich anzuzeigen.
Dieser Hinweis wird
in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Da jedoch die zulässigen baulichen
Anlagen nicht mit dem Erdboden durch Fundamente o. ä. verbunden werden dürfen, ist
nur im Zusammenhang mit dem Setzen von Zaunpfählen o. ä. von Bodeneingriffen
auszugehen.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW erhebt
keine Bedenken. Er weist jedoch darauf hin, dass auf dem nördlichen Teil des
Flurstückes 17 und auf den Flurstücken 21 und 22 durch Sukzession Wald
entstehen wird. Er regt an, hier von vornherein Fläche für Wald auszuweisen.
Vor Ort sind auch
„Lichtungen“ in der Bepflanzung vorhanden, welche die Untere Landschaftsbehörde
für Bodenbrüter u. ä. für wichtig erachtet. Insofern sollte das Erhaltungsgebot
für die Bepflanzung wie geplant festgesetzt werden.
Weitere
Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Daher wird vorgeschlagen, den
Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf nach § 3 Abs. 2
BauGB offen zu legen.
i. A. i.
V.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiterin Allgemeiner
Vertreter
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 23.10.2008, TOP 3 ö. S., und des Rates am 11.12.2008, TOP 20 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht