Betreff
Anregung der Nachbarn "Gantweg" gemäß § 24 GO NW vom 25. November 2008 hier: Neubau eines Radweges an der Landstraße Billerbeck/Darfeld
Vorlage
FBPB/399/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aus Sicht der Stadt Billerbeck wird an einer Radwegeführung auf der Westseite der Landstraße Billerbeck/Darfeld festgehalten.


Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Ratssitzung ausgeführt wurde, betrifft der Antrag der Nachbarn vom Gantweg eine Angelegenheit des Landesbetriebes Straßen NRW, der Straßenbaulastträger für die Landstraße einschließlich Radweg ist.

Der Antrag wurde daher auch mit dem Landesbetrieb erörtert.

 

Sowohl aus Sicht des Landesbetriebes wie auch aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

 

Bereits in den Jahren 1990/91 wurde die Radwegeführung intensiv erörtert. Die hohen Kosten für den Radwegebau im Bereich des Einschnittes unterhalb der Weißenburg führten damals zu der Überlegung, dort auf einen Radweg entlang der Landstraße zu verzichten und die Radfahrer ab der Weißenburg über vorhandene Wirtschaftswege in Richtung Billerbeck zu führen.

 

Diese Absicht führte damals zu einem Antrag der gesamten Nachbarschaft Gantweg einschließlich vieler Familien auf Rosendahler Gemeindegebiet, die einen Radweg an der Landstraße forderten und sich bereits damals für eine Wegeführung an der östlichen Seite der Landstraße aussprachen.

 

Diverse Erörterungen und schließlich auch Beratungen in den politischen Gremien haben dazu geführt, dass die Planung den Radweg nun entlang der Landstraße vorsieht, allerdings aus mehreren Gründen auf der Westseite.

 

Bereits damals sprachen sich das Forstamt wie auch die untere Landschaftsbehörde für die Westseite aus, da der Eingriff deutlich geringer gesehen wird und bei einem Radweg auf der Ostseite im Einschnitt die Waldrandbepflanzung beseitigt werden müsste, die dem Wald einen Schutz aus der Hauptwindrichtung bietet. Heute kommt hinzu, dass der Damm auf seiner Westseite die erheblichen Schäden aufweist und daher an dieser Seite ohnehin Handlungsbedarf besteht.

 

Damals wurde seitens der Stadt ein entsprechender Beschluss gefasst, der dem Landesbetrieb mitgeteilt wurde.

Unter Berücksichtigung dieser Trassenfestlegung erklärte sich der Landesbetrieb Ende der 90er Jahre bereit, im Zuge der Auffüllung der Fläche westlich der Landstraße bereits bis zum Wald einen Radweg anzulegen.

 

Würde nun der weitere Radweg auf der Ostseite gebaut, müsste dieser entweder bis zur K 13n zusätzlich angelegt werden oder die Nutzer müssten am Waldanfang die Straße kreuzen. Dieser Punkt ist aufgrund der Kurve und des Schattenwurfes der Bäume nicht ungefährlich. Außerdem müssten alle Besucher der Weißenburg ebenfalls die Fahrbahn überqueren.

 

Im Bereich der Weißenburg selber haben diverse Erörterungstermine zwischen dem Landesbetrieb und dem Eigentümer stattgefunden. Schließlich wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden, die sowohl eine sichere Radwegeführung wie auch eine Sicherung des nahe an der Fahrbahn gelegenen Eingangsbereiches gewährleisten.           

 

Für eine Radwegeführung auf der Westseite spricht außerdem, dass bei Regenwetter insbesondere in den freien Lagen der überwiegend vorherrschende Westwind Radfahrern das von Autofahrern aufgewirbelte Niederschlagswasser zuweht.

 

Nach alledem befürwortet auch die Verwaltung die geplante Trassenführung auf der Westseite.   

 

i. V.

 

 

 

Gerd Mollenhauer

(Allg. Vertreter)

 

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 11. Dez. 2008, TOP 3 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                     -,---                  

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Anregung der Nachbarn „Gantweg“