Sachverhalt:
Wie bereits in der
Ratssitzung ausgeführt wurde, betrifft der Antrag der Nachbarn vom Gantweg eine
Angelegenheit des Landesbetriebes Straßen NRW, der Straßenbaulastträger für die
Landstraße einschließlich Radweg ist.
Der Antrag wurde
daher auch mit dem Landesbetrieb erörtert.
Sowohl aus Sicht
des Landesbetriebes wie auch aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag nicht
entsprochen werden.
Bereits in den
Jahren 1990/91 wurde die Radwegeführung intensiv erörtert. Die hohen Kosten für
den Radwegebau im Bereich des Einschnittes unterhalb der Weißenburg führten
damals zu der Überlegung, dort auf einen Radweg entlang der Landstraße zu
verzichten und die Radfahrer ab der Weißenburg über vorhandene Wirtschaftswege
in Richtung Billerbeck zu führen.
Diese Absicht
führte damals zu einem Antrag der gesamten Nachbarschaft Gantweg einschließlich
vieler Familien auf Rosendahler Gemeindegebiet, die einen Radweg an der
Landstraße forderten und sich bereits damals für eine Wegeführung an der
östlichen Seite der Landstraße aussprachen.
Diverse
Erörterungen und schließlich auch Beratungen in den politischen Gremien haben
dazu geführt, dass die Planung den Radweg nun entlang der Landstraße vorsieht,
allerdings aus mehreren Gründen auf der Westseite.
Bereits damals
sprachen sich das Forstamt wie auch die untere Landschaftsbehörde für die
Westseite aus, da der Eingriff deutlich geringer gesehen wird und bei einem
Radweg auf der Ostseite im Einschnitt die Waldrandbepflanzung beseitigt werden
müsste, die dem Wald einen Schutz aus der Hauptwindrichtung bietet. Heute kommt
hinzu, dass der Damm auf seiner Westseite die erheblichen Schäden aufweist und
daher an dieser Seite ohnehin Handlungsbedarf besteht.
Damals wurde
seitens der Stadt ein entsprechender Beschluss gefasst, der dem Landesbetrieb
mitgeteilt wurde.
Unter
Berücksichtigung dieser Trassenfestlegung erklärte sich der Landesbetrieb Ende
der 90er Jahre bereit, im Zuge der Auffüllung der Fläche westlich der
Landstraße bereits bis zum Wald einen Radweg anzulegen.
Würde nun der
weitere Radweg auf der Ostseite gebaut, müsste dieser entweder bis zur K 13n
zusätzlich angelegt werden oder die Nutzer müssten am Waldanfang die Straße
kreuzen. Dieser Punkt ist aufgrund der Kurve und des Schattenwurfes der Bäume
nicht ungefährlich. Außerdem müssten alle Besucher der Weißenburg ebenfalls die
Fahrbahn überqueren.
Im Bereich der
Weißenburg selber haben diverse Erörterungstermine zwischen dem Landesbetrieb
und dem Eigentümer stattgefunden. Schließlich wurde eine einvernehmliche Lösung
gefunden, die sowohl eine sichere Radwegeführung wie auch eine Sicherung des
nahe an der Fahrbahn gelegenen Eingangsbereiches gewährleisten.
Für eine
Radwegeführung auf der Westseite spricht außerdem, dass bei Regenwetter
insbesondere in den freien Lagen der überwiegend vorherrschende Westwind
Radfahrern das von Autofahrern aufgewirbelte Niederschlagswasser zuweht.
Nach alledem befürwortet auch die Verwaltung die geplante Trassenführung auf der Westseite.
i. V.
Gerd Mollenhauer
(Allg. Vertreter)
Bezug: Sitzung des Rates vom 11. Dez. 2008, TOP 3 ö. S.
Anlagen:
Anregung der Nachbarn „Gantweg“