Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Nov. 2008 hier: geplanter Neubau der K 13n als westliche Entlastungsstraße
Vorlage
FBPB/401/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine öffentliche Bürgerinformation durchzuführen. Die planerischen Grundlagen für ein Planfeststellungsverfahren sind zu ermitteln und Angebote für die erforderlichen Planungsleistungen einzuholen.


Sachverhalt:

 

Zu dem Fraktionsantrag und dem Sachstand ist verwaltungsseitig folgendes auszuführen:

 

Nach den damaligen Beratungen erfolgten diverse Gespräche mit dem Kreis Coesfeld, der Bezirksregierung und auch dem Ministerium um die Förderfähigkeit und Realisierungschancen zu klären.

Vom Grundsatz wäre die Maßnahme als Landesstraßenbaumaßnahme denkbar. Eine Realisierung wäre jedoch aufgrund der Vielzahl noch nicht verwirklichter Vorhaben erst in späterer Zukunft zu erwarten.

 

Es wurde daher geklärt, dass die Maßnahme als Kreisstraßenbaumaßnahme oder städtische Baumaßnahme nach dem GVFG förderfähig ist. Ein entsprechender Einplanungsantrag wurde gestellt. Das Vorhaben ist mit einem Beginnjahr ab dem Jahr 2012 eingeplant worden. Maßgebend für eine endgültige Bewilligung und einen Baubeginn ist die Baureife.

 

Gegenüber der damals im Ausschuss erörterten Planung wurde die Trassenführung für den Einplanungsantrag nochmals überarbeitet, um bestehende Grundstücksgrenzen besser zu berücksichtigen.

 

Die Kosten sind einschließlich Grunderwerb mit rd. 2.700.000,- Euro anzusetzen. Bei erstmaliger Einplanung im Jahre 2007 wurde der Fördersatz mit 75 % angenommen. Inzwischen beträgt er 70 %, eine weitere Reduzierung ist nicht ausgeschlossen. Da Planungskosten nur mit pauschal 2 % der Baukosten berücksichtigt werden, erhöht sich der Eigenanteil um einige weitere Prozente, sodass bei einem Fördersatz von 70 % von einem Eigenanteil in Höhe von 900.000,- - 950.000,- Euro auszugehen ist. 

 

Da ein freihändiger Erwerb der Flächen eher schwierig ist, dürfte die Schaffung der Baureife über ein Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung der richtige Weg sein. Mit der Flurbereinigung wurde vorbesprochen, dass die Grundstücksregelungen über ein Flurbereinigungsverfahren erfolgen können. Entsprechend wurde das Vorhaben auch im Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept sowie im Leader-Antrag aufgeführt.

 

Im Rahmen der Planüberlegungen erfolgte eine Vorabstimmung mit der unteren Landschafts- und Wasserbehörde, die besondere Gründe, die gegen eine Umsetzung der Maßnahme sprechen nicht sahen.

Die Notwendigkeit des Vorhabens wird insbesondere in dem immer weiter zunehmenden Verkehr auf der Osterwicker Straße gesehen. Die Anlieger hatten sich im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Hamern mit einer Unterschriftenliste entsprechend geäußert. Die Allee führt außerdem insbesondere in der Freibadsaison zu erheblichen Gefahren. Durch die Bäume und die Kurve im Bereich der Freibadzufahrt ist dieser Bereich äußerst unübersichtlich. Die erfolgten und geplanten Gewerbegebietserweiterungen wie auch das Wachstum der bestehenden Betriebe erhöhen die Gefahren.

 

Konkretere Verkehrsuntersuchungen und detaillierte Planungen unter Berücksichtigung sämtlicher Umweltbelange wären mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens auf den Weg zu bringen.

 

Bezüglich der weiteren Entwicklung des Bereiches zwischen den vorhandenen Baugebieten und der Osthellener Straße erfolgten bereits in den 90er Jahren Planüberlegungen, die der neuen Straßenplanung angepasst werden müssten. Der damalige Entwurf für den Stadtentwicklungsbereich „Südwest“ wurde in den Plan mit der Trassenführung eingearbeitet und dieser angepasst. Die Gesamtplanung ist als Anlage beigefügt. Wesentlicher Inhalt ist, dass nur noch zwei Bautiefen angrenzend an das Baugebiet Wüllen über die bereits früher angelegten Stichstraßen und das Baugebiet Wüllen erschlossen werden sollen und der gesamte übrige Bereich mit möglichen mehreren Hundert Baugrundstücken zur Osthellener Straße hin erschlossen werden soll.

 

Im Rahmen der Planüberlegungen für eine westliche Umgehung sieht die Zielvorstellung eine Anbindung an die Darfelder Straße vor. Für eine halbkreisförmige Umgehungsstraße wird die Berkelaue ein Hindernis sein. Eine zusätzliche Berkelbrücke dürfte schwer zu realisieren sein, allenfalls als Ersatz für die vorhandene, aus ökologischer Sicht verbesserungswürdige Brücke.

 

Es ist zu überlegen, ob die Maßnahme auch unter Berücksichtigung des erhöhten Eigenanteils als kommunale Planung fortgeführt und ein Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragt werden soll. In diesem Falle, ggf. auch unabhängig davon, sollte nach Auffassung der Verwaltung nunmehr eine öffentliche Bürgerinformation auf Basis der bestehenden Planüberlegungen durchgeführt werden.

 

i. V.

 

    

Gerd Mollenhauer

  Allg. Vertreter


Bezug:      Sitzung des Rates vom 11. Dez. 2008, TOP 29 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                    -,---                   

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen

Trassenentwurf für die Umgehungsstraße mit eingearbeitetem

Stadtentwicklungskonzept „Südwest“