Sachverhalt:
Mit Jahreswechsel 2008/2009 erfolgt die Buchhaltung bei der Stadt Billerbeck nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Neben einer Vielzahl von Umstellungsarbeiten waren auch Regelungen zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung auf der Grundlage des § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erforderlich. Eine entsprechende Dienstanweisung ist beigefügt und wurde bereits am 22. Dezember 2008 erlassen. Auf der Grundlage des § 31 Gemeindehaushaltsverordnung ist diese Dienstanweisung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Dies erfolgt hiermit über den Haupt- und Finanzausschuss an den Rat.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung