Betreff
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBF/075/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Billerbeck vom 22. Dezember 2008 wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Mit Jahreswechsel 2008/2009 erfolgt die Buchhaltung bei der Stadt Billerbeck nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Neben einer Vielzahl von Umstellungsarbeiten waren auch Regelungen zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung auf der Grundlage des § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erforderlich. Eine entsprechende Dienstanweisung ist beigefügt und wurde bereits am 22. Dezember 2008 erlassen. Auf der Grundlage des § 31 Gemeindehaushaltsverordnung ist diese Dienstanweisung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Dies erfolgt hiermit über den Haupt- und Finanzausschuss an den Rat.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung