a) Die Jahresrechnung 2008 wird zur Kenntnis genommen und aufgrund des § 59 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW a. F. zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
b) Die Bildung und Verwendung der Haushaltsreste laut anliegender Liste wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nach § 93 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (alter Fassung) erfolgt die Zuleitung der Jahresrechnung 2008 an den Rat. Siehe auch anliegende Jahresrechnung und Gruppierungsübersicht.
Bei der vorgelegten Jahresrechnung handelt es sich um den letzten kameralen Abschluss. Ab 1. Januar 2009 ist das Rechnungswesen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt.
Erfreulich ist, dass durch Ausgabeneinsparungen und durch eine verbesserte Einnahmesituation der Haushalt ausgeglichen werden konnte. Der ursprünglich erwartete Fehlbedarf von 907.000,00 € konnte vermieden werden.
Damit ist der Haushaltsausgleich insgesamt erreicht. Altfehlbeträge aus Vorjahren sind bereits abgedeckt. Von daher beginnt die Stadt Billerbeck das Neue Kommunale Finanzmanagement ohne „Altlasten“.
Im Zuge dieses Jahresabschlusses konnten sogar Haushaltsreste in eingeschränkter Höhe gebildet werden. Sie ergeben sich im Einzelnen aus der anliegenden Liste.
In der Sitzung erfolgt verwaltungsseitig die Erläuterung des Jahresabschlusses.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Jahresabschluss 2008
Kassenmäßiger Abschluss
Gruppierungsübersicht
Haushaltsquerschnitt
Liste der neuen Haushaltsreste