Betreff
Wiederbesetzung und Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
FBZD/131/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Herr Micheal Fliß wird ordentliches Mitglied in folgenden Ausschüssen:

 

1. HFA

2. Bezirksausschuss

3. Rechnungsprüfungsausschuss

 

Herr Fliß wird stellvertretendes Mitglied in allen andren Ausschüssen und rückt an die Stelle von Herrn Nowak bzw. wird hinten angefügt. 

 

Herr Franz Becks wird ordentliches Mitglied in der Giwo

 

Herr Jürgen Brunn wird ordentliches Mitglied im Wahlschuss

 

Frau Margarete Köhler wird ordentliches Mitglied im Wahlausschuss (für Hans-Jürgen Dittrich)

 

Frau Margarete Köhler wird Mitglied in der Verbandsversammlung der Musikschule 


Sachverhalt:

 

Die SPD Fraktion beantrag mit dem als Anlage beigefügtem Schreiben vom 01.02.2009 die Umbesetzung von Ausschüssen. Nach dem Ausscheiden von Herrn Peter Nowak und dem Nachrücken von Herrn Michael Fliß als neues Ratsmitglied sollen wie im Schreiben aufgeführt die Ausschüsse neu besetzt werden.

 

Die Nachfolge eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes ist im § 50 Abs. 3 letzter Satz GO NW geregelt: „Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Hierfür genügt ein einfacher Ratsbeschluss.

 

Allerdings hat die SPD-Fraktion auch einige Umbesetzungen in dem Antrag mit aufgeführt, sodass es am praktikabelsten ist alles wie eine Neu- bzw. Umbesetzung zu werten,  wobei die nachstehend aufgeführten Abstimmungsregeln gelten.

 

Nach der geltenden Rechtsprechung zur Gemeindeordnung ist die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine Ersetzung durch ein anderes nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, bleibt nur die Möglichkeit, den Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und insgesamt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW) neu zu besetzen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

 

Abschließend muss für das bisherige Mitglied Peter Nowak in der Verbandsversammlung der Musikschule Margarete Köhler als Mitglied bestellt werden. Auch hier gelten die vorgenannten Erläuterungen.

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Schreiben der SPD-Fraktion vom 01.02.2009